Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Neuorganisation des SGB II, Entfristung der Option
Vorlage
325/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der Umsetzung des Sozialgesetzbuch II (SGB II) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Beschlüsse zur Erweiterung des Stellenplanes FB 2 - Produktgruppe Soziales - vorzubereiten.

 


 

Begründung:

 

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben auf ihrer Sonderkonferenz zur Neuorganisation des SGB II am 14.07.2008 eine Verfassungsänderung zur Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen bei gleichzeitiger Absicherung des Optionsmodells beschlossen. Der Beschluss erfolgte einstimmig und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und ist im Wortlaut als Anlage 1 beigefügt. Das BMAS wird nun bis Ende August 2008 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung sowie des SGB II vorlegen; bis Ende des Jahres 2008 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

 

Mit Blick auf die Option ist nun eine Regelung gefunden, die den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells gewährleistet (Anlage 2 - Schreiben des Bundesministers Olaf Scholz vom 16.07.2008 an die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen).

 

Die Entfristung der Optionslösung ist angesichts der guten Erfahrungen der Kommunen in den nordrhein-westfälischen Optionskreisen zu begrüßen und zeigt das erfolgreiche Engagement der kommunalen Ebene bei der Eingliederung in Arbeit.

 

Vorausgesetzt, dass

 

  • sowohl die Option entfristet und

 

  • der Kreis Steinfurt als zuständiger Leistungsträger nach dem SGB II in der Option verbleibt,

 

sind frühzeitig Überlegungen für den Stellenplan 2009 anzustellen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rheine vom 29.07.2008 zu den Auswirkungen einer Entfristung der Option insbesondere auch im Hinblick auf die eingesetzte Personalressource ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Zur Umsetzung der Aufgaben nach SGB II hat der Rat der Stadt Rheine 2005 den Stellenplan des Fachbereiches  2, Soziales um 14,5 Stellen beschlossen. Diese Stellenplanerweiterung erfolgte in der Annahme, dass die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen der SGB II-Reform für die Stadt Rheine eine Gesamtfallzahl von 2000 Bedarfsgemeinschaften (BG) ergibt. Diese ursprüngliche Annahme hat sich nicht bestätigt; bundesweit haben sich die Fallzahlen unvorhersehbar hoch entwickelt. In Rheine waren es in 2005 zeitweise bis zu 3200 BG, inzwischen hat sich die Situation stabilisiert. Die Gesamtfallzahl liegt recht stabil zwischen 2650 BG - 2750 BG.

 

Die Personalbemessung erfolgt im Kreis Steinfurt einheitlich aufgrund einer festgelegten Personalbemessungsquote, die wiederum abhängig ist von der Gesamtzahl der BG in den Kommunen.

 

Zur Zeit sind für den Bereich des SGB II insgesamt 42 MitarbeiterInnen eingesetzt, die sich auf 38,75 Vollzeitarbeitsplätze verteilen. Die Funktionen und Aufgaben teilen sich wie folgt auf:

 

 

eingesetzte MitarbeiterInnnen

im Stellenplan abgesichert

  

 

 

 

 

Leitung

1

1

 

Fallmanagement incl. Leistungssachbearbeitung

11,5

11,5

 

Persönliche AnsprechpartnerInnen incl. Leistungssachbearbeitung (ohne Juristen)

15

15

 

Persönliche AnsprechpartnerInnen incl. Leistungssachbearbeitung (nur Juristen)

7

0

-7

Unterhaltsheranziehung

 

3

3

 

Brückenjobkoordination

 

1,25

1,75

0,5

Info/Rechenstelle (mittlerer Dienst) zur Zeit nicht besetzt

0

1

 

 

 

 

 

Gesamt

38,75

33,25

-6,5

 

Der Stellenplan weist für diesen Bereich insgesamt 33,25 Stellen aus. Hiervon sind 2 Stellen befristet mit sachlichem Grund bis zum 31.12.2010. Der übersteigende Personalbedarf konnte nur durch Einstellung von befristet Beschäftigten (z.B. JuristInnen) gedeckt werden. Diese Lösung sollte insbesondere auch vor dem Hintergrund der befristeten Option personelle Risiken ausschliessen.

 

Die befristete Beschäftigung ist jeweils für ein Jahr ohne sachlichen Grund möglich. Bei Bedarf und Eignung ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.

 

Die befristete Beschäftigung von JuristInnen führte in der Vergangenheit (erste Beschäftigungen begannen im Juni 2005) zu einer hohen Fluktuation. Bezogen auf befristet beschäftigtes Personal ist heute festzustellen, dass bisher insgesamt 21 VolljuristInnen bei der Stadt Rheine einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten haben. Der Arbeitsvertrag für Person Nr. 22 ist bereits ausgefertigt.

 

Diese Fluktuation bedeutet für alle Beteiligten große Nachteile in der täglichen Arbeit. Angesichts umfangreicher Bestimmungen und Vorgaben für diesen Bereich umfasst die Einarbeitung zumindest einen Zeitraum von 3 Monaten und stellt für die mit der Einarbeitung betrauten erfahrenen MitarbeiterInnen eine enorm hohe Belastung dar. Diese Lösung ist auf Dauer ungeeignet, sofern Qualitätsverluste in der täglichen Arbeit vermieden werden sollen. Auch bedeutet sie für die LeistungsempfängerInnen ständig wechselnde AnsprechpartnerInnen, was auch hier eine enorme Belastung bedeutet.

 

An dieser Stelle muß nochmals auf die umfassende Struktur und Organisation des SGB II im Kreis Steinfurt mit all seinen eingebundenen Diensten und Hilfen hingewiesen werden.

 

Bei der Organisation der Brückenjobs hat sich im Laufe diesen Jahres einen Stellenüberhang von 0,5 Stellen ergeben, da eine Mitarbeiterin mit neuen Aufgaben betraut wurden. Die bisherigen Aufgaben wurden an den Jugend- und Familiendienst Rheine und an den Caritas-Verband Rheine delegiert, so dass zur Zeit ein Stellenanteil von 0,5 für die Leistungssachbearbeitung zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

III. Vorschlag der Verwaltung

 

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufgabenträgerschaft des SGB II und der beabsichtigten gesetzlichen Änderungen insbesondere zur Entfristung der Option sollte für die Zukunft für alle Beteiligten ein Höchstmaß an Kontinuität und Sicherheit angestrebt werden. Das bedeutet, dass die in der Stadt Rheine in enger Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt als zuständigem Leistungsträger geschaffenen Strukturen zu Aufbau- und Ablauforganisation stetig und verläßlich auch im Interesse der betroffenen Leistungsempfänger abgesichert werden.

 

Hierzu beabsichtigt die Verwaltung, dem Rat der Stadt Rheine für den Stellenplan 2009 vorzuschlagen:

 

  • Die bisher im Stellenplan befristeten 2 Stellen (befristet bis zum 31.12.2010) werden entfristet,

 

  • der Stellenplan Fachbereich 2 – Produktgruppe Soziales - wird um 4 Stellen (Entgeltgruppe 9 bzw. A9/A10) erweitert.

 

Der dann noch nicht im Stellenplan abgesicherte Personalbedarf (z.Zt. wären das 2,5 Stellen) soll weiterhin mit befristet beschäftigtem Personal (z.B. JuristInnen) aufgefangen werden.

Dadurch wird erreicht, dass auf Fallzahlschwankungen nach oben und unten kurzfristig reagiert werden kann.

 

 

Bezüglich der im o.a. Antrag der CDU-Fraktion aufgeführten Punkte 1 bis 3 erfolgte die umgehende Kontaktaufnahme zum Kreis Steinfurt. Mit Antwort vom 30.07.2008 (Anlage 4) erfolgte eine Ersteinschätzung durch den Kreis Steinfurt. In dieser Ersteinschätzung kommt zum Ausdruck, dass vorbehaltlich der gesetzlich abgesicherten Entfristung der Option ein freiwilliger Verzicht des Kreises Steinfurt auf die Weiterführung der Option unter keiner Konstellation denkbar ist. Nach Kenntnis der konkreten Gesetzeslage ist diese Position im Rahmen der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz im Kreis Steinfurt und dem Kreistag abzustimmen.

 

Für die Stadt Rheine ist in diesem Zusammenhang die Frage von entscheidender Bedeutung, ob hinsichtlich der Kreissatzung zu einer anderen quotalen Verteilung der kommunalen Aufwendungen nach dem SGB II eine für die Stadt Rheine günstigere Kostenbeteiligung erreichbar ist. Bekanntlich hat der Kreistag in seiner Satzung zur Beteiligung der Städte und Gemeinden geregelt, dass die Kostenbeteiligung von 33,33 % im Jahr 2008, über 40 % in den Jahren 2009 und 2010, ab dem Jahr 2011 auf 50 % steigt. Die Stadt Rheine hatte sich bereits in der Vergangenheit gegenüber dem Kreis Steinfurt gegen eine mehrstufige Anhebung der Beteiligungsquote auf 50 % ausgesprochen. Angesichts zu erwartender steigender kommunaler Kosten für Miete und Heizung sollten bei einer Entfristung der Option nochmals - insbesondere auch auf politischer Ebene - Gespräche zur Höhe der kommunalen Kostenbeteiligung aufgenommen werden.

 

Die vorgeschlagenen Veränderungen im Stellenplan haben keine finanziellen Auswirkungen auf das Personalkostenbudget, da die Personalressource nicht ausgeweitet wird. Auch für die jetzt befristet beschäftigten MitarbeiterInnen sind die Personalkosten im Haushalts- und Finanzplan veranschlagt.

 

Hinsichtlich der Finanzierungsregelungen der Erstattung der Verwaltungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II hat der Bund die Finanzbeziehungen zu den zugelassenen kommunalen SGB II-Trägern neu geregelt. Der Kreis Steinfurt ist nun gezwungen, die neuen Regelungen zum 01.01.2009 umzusetzen.

 

Nach Angaben des Kreises Steinfurt werden sich gravierende Veränderungen zur bisherigen Finanzierungssystematik nach den KGST-Pauschalen ergeben. Bisher erfolgte die Erstattung der Personalkosten auf der Grundlage der KGST-Pauschalen zu 75% für die Persönlichen AnsprechpartnerInnen und zu 100 % für FallmanagerInnen und BrückenjobkoordinatorInnen.

 

Gegenwärtig werden seitens des Kreises Steinfurt hierzu Vergleichs- und Probeberechnungen angestellt. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Die Verwaltung wird den Ausschuß diesbezüglich zeitnah informieren.

 


Anlagen:

 

1.   Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder vom 14.07.2008

2.   Schreiben des Bundesministers Olaf Scholz vom 16.07.2008 an die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen

3.   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rheine vom 29.07.2008

4.   Einschätzung des Kreises Steinfurt vom 30.07.2008