Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt beschließt die Beteiligung an der zu gründenden Gesellschaft mit
beschränkter Haftung „Mathias Fachhochschule Rheine GmbH“ (gemeinnützige GmbH)
mit einer Stammeinlage von 48.000 €.
2. Der Rat der Stadt entsendet Herrn/Frau________ und die
Bürgermeisterin der Stadt Rheine, Frau Dr. Angelika Kordfelder, als Vertreter
der Stadt Rheine in die Gesellschafterversammlung der Mathias Fachhochschule
Rheine GmbH.
Begründung:
Begründung zu 1.:
1.1 Ausgangsituation
Der Rat der Stadt Rheine hat in seinen Sitzungen am
Insoweit wird auf die Vorlagen für die o. g. Ratssitzungen verwiesen.
1.2 Finanzen
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom
Der fällige Geschäftsanteil in Höhe von 48.000 € war bisher nicht
budgetiert. Er wird aus Mehreinnahmen
bei der Abrechnung Solidarbeitrag finanziert.
1.3 Notwendige Vertragswerke
Zur Durchführung des Projektes sind folgende Verträge zu schließen:
-
Gesellschaftsvertrag
der „Mathias Fachhochschule Rheine GmbH“
-
Angebot
der Stadt Rheine an das Mathias-Spital zum Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen
Über diese Vertragswerke wird in der nichtöffentlichen Sitzung beraten
und beschlossen.
Begründung zu 2.:
Der Kreis Steinfurt als Mitgesellschafter der Mathias Fachhochschule
Rheine GmbH hat erklärt, dass er auf jeden Fall zwei Vertreter(innen) in die
Gesellschafterversammlung entsenden wird. Daher sollte auch die Stadt Rheine
zwei Vertreter(innen) in die Gesellschafterversammlung entsenden.
Falls der Rat nur eine Vertreterin/einen Vertreter bestimmt, vertritt
diese/dieser die Interessen der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung.
Sofern jedoch weitere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 (2) GO MW die
Bürgermeisterin oder eine/ein von Ihr vorgeschlagene/vorgeschlagener
Bedienstete/Bediensteter dazuzählen.