Betreff
jfd-Beratungszentrum für Erwerbslose
Vorlage
342/08
Aktenzeichen
II-2-schö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss lehnt den Antrag auf Weiterfinanzierung des jfd-Beratungszentrums ab dem 01.10.2008 ab.


Begründung:

 

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine wird verwiesen.

 

Die nicht über den 30.09.2008 hinaus gesicherte Finanzierung des jfd-Beratungszentrums für Erwerbslose war bereits Gegenstand der Beratungen des Sozialausschusses in der Sitzung am 30.10.2007 (Vorlage Nr. 460/07).

 

Die bis zum 30.09.08 geltenden Förderichtlinien des Landes sehen eine jährliche Maximalförderung von 15.339,00 € für Arbeitslosenzentren sowie von 48.752,00 € für Beratungsstellen vor, die auch vom Jugend- und Familiendienst in Anspruch genommen werden.

 

So hat sich im Laufe der Zeit ein komplexes und unbürokratisches Beratungssystem entwickelt. Die Wertschätzung der Stadt Rheine wird auch durch einen jährlichen Mietkostenzuschuss i.H.v. 5.113,00 € deutlich.

 

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine unabhängige Beratung und Unterstützung durch Arbeitslosenzentren und –beratungsstellen wünschenswert ist. Rechtlich ist eine solche Unterstützung nicht zwingend. Alle Leistungsträger sind nach dem Ersten Buch des Sozialgesetzes (SGB I) verpflichtet, umfassend zu beraten und zu informieren.

 

Die Verwaltung hat nun die Entscheidung des Landes zur Kenntnis zu nehmen, die Förderung der Beratungszentren durch ESF-Mittel nicht über den 30.09.2008 hinaus fortzuführen. Sie sieht jedoch nicht die Möglichkeit, in eine Ausfallfinanzierung für das Land einzutreten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das durch das SGB II veränderte Beratungs- und Hilfesystem zu berücksichtigen. Der gesetzliche Auftrag verpflichtet die Leistungsträger zu einer ganzheitlichen Unterstützung der Hilfesuchenden, was auch durch die veränderte Struktur der Beratungs- und Hilfesysteme zum Ausdruck kommt. So nehmen z.B. die Optionskommunen ortsnah durch persönliche Ansprechpartner und Fallmanager Aufgaben nach dem SGB II wahr und vermitteln psychosoziale Betreuungsleistungen und Hilfen bei familiären, finanziellen und psychischen Problemen.

 

Natürlich könnten sich auch Beratungsstellen für Erwerbslose an der Erbringung der Eingliederungsleistungen nach dem SGB II als Dritte beteiligen. Hierzu wären Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen, Bewerbungstraining etc.) auf die Arbeitslosenzentren zu übertragen. Die Entscheidung über die hier in Rede stehenden  Aufgaben nach § 16 SGB II liegt aber beim kommunalen Träger, also beim Kreis Steinfurt.

 

Der Sozialausschuss des Kreises Steinfurt hat am 02.06.08 den Antrag Jugend- und Familiendienstes Rheine abgelehnt. In der Begründung der Sitzungsdrucksache für den Kreissozialausschuss wird dazu ausgeführt, dass es für sinnvoller gehalten wird, die im System bestehenden Strukturen zu verändern bzw. zu verbessern, als eine weitere Beratungsstruktur vorzuhalten. Deshalb werden auch die entsprechenden Angebote der GAB in Steinfurt und Ibbenbüren nach Wegfall der Landesförderung ihre Arbeit einstellen.

 

Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen am 13.02.08 zur Finanzierung der Beratungsstellen für Erwerbslose klar für eine Stärkung der örtlichen Kompetenz der Leistungsträger nach dem SGB II ausgesprochen. Der Wortlaut Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Selbst wenn man davon ausgeht, dass das derzeitige Aufgabenspektum und die Besucherstruktur der jfd-Beratungsstelle über den Rechtskreis des SGB II hinausgeht, sollte vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Finanzlage und des weiterhin bestehenden Konsolidierungsdrucks nicht in eine Ausfallfinanzierung für das Land zur Weiterfinanzierung des jfd-Beratungszentrums für Erwerbslose durch die Stadt Rheine eingetreten werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nach der vorliegenden Dokumentation 2006 ein Drittel aller Besucherinnen und Besucher nicht in Rheine wohnt.           


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine

 

Anlage 2: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen

               Spitzenverbände NRW zur Landtagsanhörung am 13.02.2008