Betreff
Vorstellung der städtischen Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Kremer-Haus, Wohngruppe für junge Erwachsene und Treff 100)
Vorlage
343/08
Aktenzeichen
FB 2-5020/hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zu den städtischen Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Kremer-Haus, Wohngruppe für junge Erwachsene und Treff 100) zu Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine unterhält die teilstationären Einrichtungen Kremer-Haus und Wohngruppe für junge Erwachsene für Personen mit sozialen Schwierigkeiten.

Ergänzend bietet die städtische Anlauf-, Kontakt- und Beratungsstelle Treff 100 einen offenen Bereich für alle Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Erwachsenen in Rheine an.

 

Letztmalig berichteten die 3 Einrichtungen im Juni 2005 über ihre tägliche Arbeit den Mitgliedern des Sozialausschusses.

 

In der Zwischenzeit erfolgte eine konzeptionelle und räumliche Neuausrichtung. Anlass für diese Neuausrichtung war ein zeitgleich anstehender Stellenwechsel zweier Mitarbeiterinnen, aber vor allem die in den politischen Gremien diskutierte notwendige Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Rheine.

 

 

Neuausrichtung Wohngruppe für junge Erwachsene und Treff 100

 

Die Wohngruppe für junge Erwachsene reduzierte im Jahre 2007 die Platzzahl von 8 auf 6 Plätze und gab das Haus an der Hemelter Straße auf, um die 2 oberen Etagen des Treffs 100 am Kardinal-Galen-Ring 100 zu nutzen.

 

Gleichzeitig musste der Treff 100 seine Wohnangebote von 9 auf 2 Plätze reduzieren. Über diese Veränderungen und die Folgen werden die einzelnen Einrichtungen referieren.

 

 

Platzreduzierung im Kremer-Haus

 

Auch im Kremer-Haus stehen Veränderungen an.

 

Das Kremer-Haus wurde im Jahre 1986 offiziell eröffnet. Seinerzeit verfügte das Kremer-Haus über 2 Plätze für längerfristige Aufnahmen und über 10 Plätze für vorübergehende Aufnahmen (Durchwanderer). Im Februar 1994 wurde das Nebengebäude des Kremer-Hauses (Kugeltimpen 1) eröffnet und die Platzzahl erhöhte sich insgesamt auf 17 Betten (davon 9 Plätze für längerfristige Unterbringungen und 8 Plätze für kurzfristige Unterbringungen).

 

Die bauliche Situation im Stammhaus an der Humboldtstraße sieht für eine Platzzahl von 12 Personen (8 kurzfristige Plätze und 4 langfristige Plätze) wie folgt aus:

 

2 Einzelzimmer, 3 Zweibettzimmer, 1 Vierbettzimmer

 

Die Unterbringung in einem Vierbettzimmer ist nicht mehr zeitgemäß. Streit und Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Im zweiten Haus (Kugeltimpen 1) sind 5 Unterbringungsmöglichkeiten in 5 Einzelzimmern möglich. Hier wird nur längerfristiges teilstationäres Wohnen angeboten.

 

Die Fallzahlen im Bereich der kurzfristigen Unterbringungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Von den 8 Plätzen für kurzzeitige Unterbringungen waren im Jahre 2007 nur 47,64 % von Durchwanderern belegt. In den letzten 5 Jahren ergibt sich eine durchschnittliche Belegung von 55 % bei den kurzfristigen Unterbringungen. Bei den langfristigen Betreuungen gibt es nach wie vor einen hohen Bedarf.

 

Aufgrund des rückgängigen Bedarfs bei den kurzfristigen Unterbringungen — sprich im Durchwandererbereich — und dem Bemühen der Stadt Rheine, das Kremer-Haus kostendeckend zu betreiben, hat der FB 2 beim Landschaftsverband Westfalen (LWL) die Reduzierung von 17 auf 14 Plätze ohne einen Abbau der Personalkapazitäten beantragt. Diesem Antrag wurde seitens der Abteilung LWL-Behindertenhilfe und auch seitens der Finanzabteilung des LWL unter Beibehaltung der bisherigen Fachpersonalausstattung zugestimmt.

 

Die Platzreduzierung auf 14 Plätze (9 Plätze für längerfristige Unterbringungen und 5 Plätze für kurzfristige Unterbringungen) greift ab dem 1. Juli 2008. Der tägliche Pflegesatz erhöht sich dadurch von 25,99 € auf 31,01 €.

 

 

Finanzielle Darstellung

 

Die teilstationären Einrichtungen Kremer-Haus und Wohngruppe für junge Erwachsene sind kostenrechnende Einrichtungen. Im Jahre 1997 führte der LWL pauschale Pflegesätze ein, durch diese Deckelung der Pflegesätze konnte ein 100-%-De­ckungsgrad nicht durchgängig erreicht werden. Im Kremer-Haus lag der Kostendeckungsgrad in den letzten 11 Jahren bei 93,11 % und in der Wohngruppe für junge Erwachsene bei 90,83 %.

 

Für 2007 stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Aufgrund des anstehenden Umzuges der Wohngruppe für junge Erwachsene wurden Ende 2006/Anfang 2007 bewusst keine neuen Klienten an der Hemelter Str. aufgenommen. Renovierungsbedingt verzögerte sich der Umzug bis ins Frühjahr hinein, sodass die Wohngruppe das Ziel der 100-%-Kostendeckung im Jahre 2007 nicht erreichen konnte. Darüber hinaus gab es im Jahre 2007 4 Klienten, für die die Maßnahme vorzeitig beendet werden musste, sodass für 2007 ein Kostendeckungsgrad von 86,47 % erreicht werden konnte.

 

Das Kremer-Haus konnte in 2007 einen Kostendeckungsgrad von 100,35 % erreichen. Dieses Ergebnis war nur möglich, weil die geringe prozentuale Auslastung von 47,65 % bei den Kurzzeitplätzen mit der hohen Belegung von 120,55 % bei den längerfristigen teilstationären Betreuungen kompensiert werden konnte. Langfristig ist diese Kompensierung nicht denkbar, sodass die Platzreduzierung einen richtigen Schritt darstellt.

 

Die seit 1995 bestehende Anlauf-, Kontakt- und Beratungsstelle Treff 100 ist keine kostendeckende Einrichtung, sondern eine freiwillige Leistung der Stadt Rheine. Der Treff 100 zeichnet sich durch eine breite Angebotspalette aus, die zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten materieller Art sowie sozialarbeiterischer Beratung und Betreuung umfasst. Die tägliche Besucherfrequenz von ca. 40 bis 60 Personen zeigt deutlich, dass sich der Treff 100 wegen seiner niedrigschwelligen Angebotsstruktur als „Schonraum“ und alternativer Aufenthaltsort etabliert hat und ein notwendiges Standbein für die Hilfe an Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten darstellt.

 

 

Ziel und Zielgruppe der 3 städtischen Einrichtungen

 

Die 3 städtischen Einrichtungen verfolgen gemeinsam ein Ziel, und zwar bei dem betreuten Personenkreis die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Um deutlich zu machen, um welche sozialen Schwierigkeiten es sich bei unserem Klientel handeln kann, erfolgt eine beispielhafte Auswahl von möglichen besonderen sozialen Schwierigkeiten unserer Klientel:

(Auflistung stellt keine Wertung der Schwierigkeiten dar)

 

  • wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht, mal hier mal dort bei „Kumpels“ übernachten
  • aus dem Obdachlosenmilieu kommend
  • nicht fähig, einen eigenen Haushalt zu führen (Ordnung, Sauberkeit, Kochen, Budgetverwaltung etc.)
  • aus einer geschlossenen Anstalt entlassen (JVA)
  • langjährige „Jugendhilfekarrieren“
  • mit erheblichen Problemen im Elternhaus (zu Hause „rausgeflogen“)
  • Probleme mit Suchtmitteln (Alkohol, illegale Drogen)
  • Vereinsamungstendenzen
  • mangelnde soziale Reife und (z. T. erhebliche) Entwicklungsverzögerungen
  • arbeits- und beschäftigungslos/ häufig abgebrochene Maßnahmen oder Ausbildungen
  • Ver- und Überschuldung (Handyrechnungen, EC-Kartenmissbrauch, Bücherclub, Kaufen auf Kredit etc.)
  • gesundheitliche Probleme, physische Verwahrlosung (Zähne, einseitige oder schlechte Ernährung, Fast Food, keine Inanspruchnahme medizinischer Hilfen)
  • mangelndes Selbstwertgefühl
  • psychische Einschränkungen
  • gewaltgeprägte Lebensumstände (klassisches Beispiel: Drückerkolonne)
  • ungesicherte oder fehlende wirtschaftliche Lebenslage
  • fehlende oder unzureichende Tagesstruktur/Wochenstruktur usw. (fehlender Tag-Nachtrhythmus, Schwierigkeiten mit dem morgendlichen Aufstehen)
  • eingeschränkte oder nicht vorhandene Übernahme von Eigenverantwortung
  • nicht fähig, soziale Beziehungen herzustellen oder zu unterhalten, kein Vertrauen in andere Menschen
  • strafrechtliche Vorbelastungen, schlecht oder nicht ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, „auf Bewährung“
  • Freizeitverhalten fragwürdig (aus wessen Sicht?), abchillen oder Computerzocken
  • Probleme im Umgang mit Konfliktsituationen, unangemessenen Problemlösungsstrategien, Einsatz von körperlicher Gewalt, „Aussitzen“ und Ausweichen von Schwierigkeiten
  • Schwierigkeiten und Abwehrmechanismen im Umgang mit Ämtern und Behörden, Schwellenängste
  • Eingeschränkte Möglichkeiten bei der Einschätzung der eigenen Probleme und Ressourcen
  • kein oder schlechter Schulabschluss
  • illusionäre und verzerrte Realitätssicht

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung durch die Mitarbeiter der städtischen Einrichtungen.