Betreff
- Tätigkeitsbericht -
Vorlage
345/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Fachstelle für Migrations- und Integrationsberatung zustimmend zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

Überblick - Im Dezember 2007 hat die „Projektgruppe zur Betreuung und Begleitung von Migranten“ neue Räume in der Kulturetage bezogen. Mit den alten Räumlichkeiten legte die Projektgruppe auch die Bezeichnung „Projekt“ ab. Da sie seit Anfang 1991 besteht, hat nicht mehr den Charakter eines per Definition zeitlich befristeten Projekts. Die Bezeichnung „Fachstelle für Migrations- und Integrationsberatung“ umschreibt ein erweitertes Aufgabenfeld, das sich in den vergangenen 17 Jahren fortlaufend den Bedürfnissen sowohl der Zuwanderer als auch der Stadt Rheine angepasst hat. Mit der Fachstelle steht der Stadt Rheine eine Gruppe von Fachleuten für soziale Migrations- und Integrationsfragen zur Verfügung, die von Zuwanderern und von einheimischen Bürgern und Institutionen in Anspruch genommen werden kann.

 

Die Migrations- und Integrationsberatung  besteht zurzeit aus 4,74 Pädagogen- und 3 Hausmeisterstellen sowie 1 Stelle für eine Verwaltungsfachkraft. Neben den Büros in der Kulturetage, Matthiasstraße, gibt es noch 3 weitere Stadtteilbüros an der Catenhorner Straße, der Dutumer Straße, und der Humboldtstraße. Die Fachstelle betreut aktuell (im Juli 2008) 335 Flüchtlinge in 75 städtischen Übergangswohneinheiten, sie bietet Sprechstunden und integrative Gruppenarbeit in den Stadtteilbüros an und kooperiert mit verschiedenen Einrichtungen in den Stadtteilen und in der Verwaltung bei Integrationsmaßnahmen.

 

Vom Rat der Stadt wurde ihr auch die Beratung der türkischen Bevölkerung Rheines übertragen. Hierbei geht es um regelmäßige Sprechstunden in türkischer Sprache (Themen sind z. B. (Teil-) Rückkehr in die Türkei, Rentenangelegenheiten, Religion, Existenzgründungen, Eheprobleme, Erziehungshilfen, Beheimatung) aber auch um die Beratung der Moscheen und der türkischen Vereine.

 

Insgesamt erreichen die Beratungsangebote der Fachstelle monatlich regelmäßig ca. 600 ratsuchende Klienten jeglichen Alters und vieler verschiedener Kulturen mit den unterschiedlichsten Fragestellungen und Problemlagen.

 

Des Weiteren gibt es  Kooperationsprojekte mit

- Familienzentren: St. Antonius, St. Marien, Jakobi;

- Schulen: AS-Programm, Kinderkulturpass, Antigewalttraining, Projekttage;

- der VHS: Organisation AS-Programm, Deutschkurse in Stadtteilen, Alphabetisierungskurse;

- dem Gesundheitsamt: Mütterberatung, Einzelfallberatung

- der Stabsstelle Bürgerengagement: Ehrenamtliche Integrationshelfer, Hausaufgabenhilfen.

 

Außerdem hat die Migrations- und Integrationsberatung geschäftsführende Funktionen in verschiedenen Projekten, Gremien und Arbeitskreisen (z. B. Migrationsbeauftragter, Integrationsrat, Netzwerk Migration, Kerngruppe des Netzwerks, KOMM-IN NRW-Projekt, Arbeitskreis (AK) Migranten als Opfer und Täter (SiR), AK Arbeit und Migration (ABba),  AK Bildung und Migration).

 

Migrantenvereine erhalten neben Beratung auch finanzielle Zuwendungen bei ihren integrativen Veranstaltungen. Freie Träger erhalten Personal- und Sachkostenzuschüsse nach jeweiliger Beschlusslage. Außerdem werden die Wohneinheiten in den städtischen Unterkünften in Stand gehalten und das Mobiliar bei Bedarf ergänzt. Für die sozialen Arbeitsinhalte steht ein 2008 Gesamtbudget (inklusive KOMM-IN-Mitteln) von ca. 245.000 € zur Verfügung.

 

Die Migrations- und Integrationsberatung arbeitet auch konzeptionell und strategisch an der Steuerung und Gestaltung des interkulturellen Lebens in der Stadt Rheine (z. B. Migrations- und Integrationskonzepte 2003 und 2007, KOMM-IN NRW-Projekt). Zu den Hauptthemen der Migrationskonzepte leitet sie Arbeitskreise (Beheimatung, Bildung, Arbeit, Kriminalität).

 

Betreuung der Übergangswohnheime - Die verbliebenen 75, über die ganze Stadt verteilten städtischen Übergangswohneinheiten sind den einzelnen Stadtteilbüros zugeordnet. Jeweils eine pädagogische Kraft und ein Hausmeister betreuen eine Reihe von Unterkünften und ihre Bewohner gemeinsam.

 

In den letzten Jahren wurden bis auf die Unterkunft Dutumer Straße alle Unterkünfte in Schnellbauweise („Wohncontainer“) aufgegeben. Die Bewohner wurden in freie Wohnungen umgesiedelt, die einer „normalen“ Wohnung vergleichbar sind. Lediglich das zur Verfügung stehende Platzangebot pro Person ist mit ca. 12 m² geringer als etwa im sozialen Wohnungsbau, wo man mit ca. 15 m² pro Person rechnet.

 

Die Neuzuteilung der Wohnungen geschah soweit möglich mit Rücksichtnahme auf die Belange der Schulen im Stadtteil und der Schüler und – gemäß dem Beschluss zur dezentralen Unterbringung – unter Vermeidung von hoher Unterbringungsdichte von Flüchtlingen in einem Straße. Beispielsweise im Bereich Lingener Straße / Schotthockstraße / Humboldtplatz wurde so die Zahl der Untergebrachten von vormals 119 auf 51 verringert.

 

Solange die Flüchtlinge in städtischen Unterkünften wohnen, werden sie von den pädagogischen Mitarbeiter(inne)n und den Hausmeistern im Durchschnitt 1 Mal in der Woche in ihren Wohnungen aufgesucht. Die Besuche dienen sowohl der Aufrechterhaltung des Hausfriedens, der Ordnung und der Sauberkeit, als auch einer harmonischen Nachbarschaftsgestaltung im Stadtteil. Außerdem ist so ein stetiger Überblick über die Untergebrachten gewährleistet, d. h., dass z. B. nur sporadische Anwesenheit, Weiterwanderung, unberechtigter Aufenthalt usw. in Rheine sofort auffällt. Der Missbrauch sozialer Leistungen ist somit weitgehend ausgeschlossen.

 

Große Aufmerksamkeit wird dem regelmäßigen Kindergarten-/Schulbesuch sowie der Emanzipation der Frauen und Mädchen gewidmet.

 

Die Hausmeister stellen insbesondere Funktionalität und Erhalt der Einrichtungsgegenstände, der Versorgungsinstallationen und der Bausubstanz sicher.

 

Die zurzeit praktizierte „Altfallregelung“ bietet die Möglichkeit, Asylbewerbern und Geduldeten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen. Damit ist ihr Umzug in privaten Wohnraum möglich. Ca. 50 ehemalige Flüchtlinge haben hiervon Gebrauch gemacht und weitere werden folgen. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25,5 Aufenthaltsgesetz (erteilt z. B. aus Krankheitsgründen) sind aber weiterhin verpflichtet, in städtischen Übergangswohnungen zu wohnen. Besonders schwierig ist die Situation der Familien, in denen die Mitglieder einen unterschiedlichen Status haben. Dieses ist häufig der Fall, z. B. wenn die Eltern nicht amtlich miteinander verheiratet sind oder einzelne Familienmitglieder keine Heimatpässe bekommen können. Da der Aufenthalt dieser Familien(mitglieder) damit auch nicht beendet werden kann, müssen sie auf lange Sicht weiter unter Bedingungen wohnen, die ursprünglich als Übergang gedacht waren.

 

Für diese zurzeit ca. 200 Menschen ist wegen der absehbar dauerhaft beengten Wohnverhältnisse eine besondere Betreuung notwendig. Diese in den städtischen Unterkünften verbleibenden Einzelpersonen und Familien sind zudem in ihrer Mehrzahl als „Problemfamilien“ anzusehen. Die Hauptprobelmatik entwickelt sich aus Faktoren wie z. B. der Romakultur, d. h. geringe Bildung, Kinderreichtum, Kinderehen, „Kindereltern“. Außerdem gibt es hier sehr abweichende Vorstellungen über Wohnen und Nachbarschaft. Das Verhältnis zur deutschen Umgebung ist mit den Vorstellungen der deutschen Bevölkerung oft wenig kompatibel. Dies hat zur Folge, dass vor allem die als schwierig geltenden Familien, Alleinerziehende und Einzelpersonen sowie auch Kranke und Alte in den städtischen Wohnungen wohnen bleiben. So erklärt sich, dass trotz sinkender Bewohnerzahl die Arbeitsanforderungen für die betreuenden Sozialarbeiter(innen) hoch bleiben.

 

Oft gelingt der Wechsel der Heimbewohner in den privaten Wohnungsmarkt nur mit der Zusicherung einer nachgehenden Betreuung durch die Stadtteilbüros der Migrations- und Integrationsberatung. Dieser Teil der Betreuungsarbeit gewinnt zurzeit immer mehr an Bedeutung. Die ehemaligen Flüchtlinge müssen wieder an ihre Eigenverantwortlichkeit z. B. in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Finanzen, Familienplanung, Bildung usw. herangeführt werden.

Um die Grundlage für diese Arbeit zu schaffen besteht ein Großteil der übrigen Arbeitszeit der 5 pädagogischen Mitarbeiter(innen) in der Durchführung von/der Teilnahme an Arbeitskreisen, -gruppen und Projekten und in Konzeptarbeit. Die pädagogischen Kräften werden durch 3 Hausmeister und eine Verwaltungsfachkraft ergänzet.

 

Die Zahlen der Neuaufnahmen von Flüchtlingen und Spätaussiedlern sind in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Derzeit besteht nach der Quote eine Aufnahmeverpflichtung von 1 Flüchtling. Die Spätaussiedlerquote ist weiterhin erfüllt. Abhängig vom Gesamtzuzug nach NRW ist hier nur noch mit geringfügigem Zuzug im Erstaufnahmeverfahren zu rechnen.

 

Spätaussiedler sind nicht mehr in Übergangswohnungen untergebracht. Nach Erfüllen der Aussiedlerquote ist Rheine von der Aufnahmeverpflichtung freigestellt. Seither erfolgen Zuweisungen nur noch im Rahmen von Familienzusammenführungen in einer Größenordnung von ca. 15 Personen pro Jahr. In Zusammenarbeit mit den bereits hier lebenden Verwandten gelingt es der Migrations- und Integrationsberatung, direkt am Zuweisungstag endgültigen, privaten Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung und die Erstberatung und -betreuung über ihre Stadtteilbüros sicher zu stellen.

 

Es kommt allerdings weiterhin eine große Zahl Spätaussiedler nach Rheine, die zunächst an anderen Zuweisungsorten ihre gesetzlich vorgeschriebene 3-jährige Residenzpflicht abgewartet haben, nach der sie ihren Aufenthaltsort in Deutschland frei wählen können. Sie werden statistisch nicht besonders erfasst. Ihre Zahl wird auf annähernd 1.000 geschätzt und ist weiter steigend. Die Migrations- und Integrationsberatung erreicht diese Spätaussiedler über ihre Stadtteilbüros und durch die Kooperationen mit Familienzentren, Kindergärten und Schulen.

 

Stadtteilarbeit - Ergänzend zu den Hausbesuchen finden in den Stadtteilbüros pädagogische Einzel- und Gruppenberatungen z. B. in Bildungs- und Gesundheitsfragen (z. B. Kontakte / Begleitung zu Schulen und Kindergärten, Hausaufgabenhilfe, Deutsch- und Alphabetisierungskurse, Vorschulkindergruppen usw.), Frauen- und Mädchenarbeit (z. B. Frauengruppen, Mütterberatung, Mädchentanzgruppe), Behördenhilfe (z. B. Erklären und Beantworten von Behördenpost, Wohn- und Arbeitsberatung, Aufenthaltsfragen) und im Bedarfsfall auch Ehe- und Erziehungsberatung, Krisenintervention usw. statt. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, z. B. mit Ausländerbehörde, Asylbewerberleistungsstelle und SGB II, Jugendamt, Kindergärten, Schulen, Offener Jugendarbeit, Caritas, VHS, Gesundheitsamt, Bewährungshilfe usw.

 

Beispiele:

· In enger Zusammenarbeit mit dem St. Michael Kindergarten und der Edith-Stein-Grundschule haben sich Alphabetisierungs- und Deutschkurse etabliert, die sich hauptsächlich an die Mütter der Kindergarten- und Grundschulkinder wenden. Hierdurch erweiterten sich nicht nur die sprachlichen Fähigkeiten der Teilnehmerinnen, sie gewannen auch an Selbständigkeit und entwickeln ein neues Verhältnis zur Bildung ihrer Kinder. Zum ersten Mal haben sie nun eigene Erfahrungen mit Schule und systematischem Lernen.

Im Stadtteilbüro Dutumer Straße gibt es einen Deutschkurs, der auf ehrenamtlicher Basis erteilt wird (in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Bürgerengagement). Auch dieser Kurs wird hauptsächlich von Frauen besucht. Der Kursleiter ist selbst Zuwanderer und spricht vor allem Portugiesisch sprechende Zuwanderer an.

· Mehrmals wöchentlich werden in den Stadtteilbüros Catenhorner Straße und Humboldtstraße Hausaufgabenhilfen für alle Schulformen angeboten. Ehrenamtliche und Honorarkräfte – teilweise selbst Migrant(inn)en – stehen hier mehrmals wöchentlich für bis zu 40 Schülerinnen und Schüler bereit. Es werden auch Ehrenamtliche vermittelt und begleitet, die eine Einzelförderung von Zuwandererkindern anbieten. Im Stadtteilbüro Dutumer Straße wurde zudem eine Gruppe von Vorschulkindern mit Migrationshintergrund gebildet. Sie werden sprachlich gefördert und auf schulisches Verhalten wie Konzentration, Regeleinhalten und Teamarbeit vorbereitet.

· Gerade in Anbetracht der vielen jugendlichen Eltern ist die Mütterberatung in den Stadtteilbüros, die in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt durchgeführt werden, ein notwendiges Hilfeangebot. Hier geht es z. B. um Gesundheits- und Ernährungsfragen und Hygiene. Die Mütterberatung so wie auch eine Mädchengruppe, eine internationale Frauenkochgruppe und die Kosovo-Mädchentanzgruppe verfolgen auch das Ziel der Emanzipation der Frauen und Mädchen.

 

Die in den Stadtteilbüros angebotenen täglichen Öffnungszeiten werden zunehmend nicht nur durch die durch Zuweisung  „bekannten“ Familien genutzt. Auch andere Zuwandererfamilien im Stadtteil suchen dort Hilfe und Einheimische finden hier eine Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Anregungen und auch für soziales Engagement. Einheimische und zugewanderte Ehrenamtliche und Honorarkräfte tragen die Angebote in den Stadtteilbüros mit. In dieser Hinsicht erfüllen die Stadtteilbüros der Fachstelle mehr und mehr den Charakter von „Häusern ohne Barrieren“, eine Aspekt, der durch die Verortung weiterer Stadtteilangebote und offener Treffmöglichkeiten in Zukunft noch verstärkt genutzt werden kann.

 

Die Organisation und Durchführung einer Reihe von regelmäßigen Veranstaltungen auf Stadtteil- oder Stadtebene runden das Aufgabenfeld der Stadtteilbüros ab.

 

Beispiele:                                                                

· Der Internationaler Frauentag am 8. März ist mittlerweile ein wahrhaft internationales Fest. Rheinenserinnen aus den unterschiedlichsten Erdteilen und Ländern nehmen daran teil und ge-stalten ihn. Er stellt eine Möglichkeit der Solidarisierung der Frauen untereinander und eine willkommene Abwechslung im Familienalltag dar.

· Das Internationale Spielfest und die Nikolausfeier für Flüchtlinge sind zur Tradition geworden. Sie dienen einerseits dem vertraut machen mit einheimischen Festen und Bräuchen aber auch als Zeichen der sozialen Wertschätzung von Kindern und Familien.

· Die jährlichen „Kunterbuntfestivals“ werden jeweils unter einem bestimmten Thema organisiert und mit entsprechenden Partnern durchgeführt: 2004: Sprachenfestival, 2005: Spendengala für Tsunamiopfer, 2006: Familientag NRW, 2007: Begleitung von 4 Stadtteilfesten. Ihr Ziel ist es, die Buntheit Rheines zu demonstrieren und unter Beweis zu stellen, dass die verschiedenen Kulturen voneinander profitieren können, wenn sie sich mit Achtung begegnen.

 

Das mittlerweile anerkannte Fachwissen der Mitarbeiter(innen) der Fachstelle um die Integration von Zuwanderern hat zu vielen Kooperationsprojekten geführt.

 

Beispiele:

· Kooperationsprojekt mit dem Familienzentrum St. Antonius Kindergarten. Die Zusammenarbeit, die mit einem „Tandem-Sprachkurs Deutsch-Türkisch“ begann, beinhaltet heute z. B. neben regelmäßigen Sprechstunden - nicht nur für (türkische) Zuwanderer - die gemeinsame Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzepts im Punkt Beheimatung (vgl. Migrations- und Integrationskonzept Kapitel 4.1).

· In dem von der EU finanzierten und der VHS koordinierten „AS-Programm“ („AS“ steht für Ausbildungsfähigkeit und soziale Kompetenz) bietet die Fachstelle verschiedene Programm zur Förderung der Interkulturellen Kompetenz für Schüler, Lehrer und Eltern an. Eckpunkte des Programms sind Unterrichtseinheiten zum Bewusstmachen der eigenen Kultur, zum Abbau von Vorurteilen oder auch eine interkulturelle/interreligiöse Stadtführung.  Das Programm kann von Klassen und Projektgruppen der Schulen ab der 7. Klasse gebucht werden.

· Die Fachstelle vertritt in der Initiative „Kinderkulturpass“ die Sparte „Interkulturelles“. Durch ihre Kontakte zu den Kultur pflegenden Zuwanderervereinen kann sie die Möglichkeiten des interkulturellen Lernens bereits im Grundschulalter vermitteln. Wie in allen Projekten und Arbeitseinheiten kommt es ihr auch hier darauf an, durch ihr Fachwissen ein multikulturell bereichertes, friedliches Miteinander der Bevölkerung Rheines zu fördern.

 

Migrations- und Integrationskonzepte - Bereits 2003 legte die Projektgruppe Migration das in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen erstellte 1. Migrations- und Integrationskonzept vor. Dieses Konzept behandelte viel Grundsätzliches. 2007 wurde seine Fortschreibung vorgelegt und vom Rat verabschiedet. Es fügte neue Themen den alten hinzu. Beide Konzepte bilden die Grundlage der aktuellen kommunalen Integrationsarbeit.

 

In der Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzepts wurden von der Fachstelle Migrations- und Integrationsberatung mehrere arbeitsintensive Arbeitskreise eingerichtet.

 

 Beispiele:

· AK Bildung und Migration: Bereits im Kindergartenalter werden die Weichen für die spätere Bildung gelegt. Erzieher(innen), Schulleiter(innen) und Lehrer(innen) von Kindergärten, Grund- und Förderschulen mit hoher Zuwandererzahl sowie der Gesamtschule tauschen sich in diesem Arbeitskreis über ihre Erfahrungen z. B. in der Elternarbeit, in Disziplinfragen, in der Sprachförderung aus und gestalten den Übergang der Kinder von einer Institution in die andere. Die bestehenden Kontakte aus der individuellen Betreuung der Zuwandererfamilien und aus der Stadtteilarbeit erleichtern der Fachstelle die Koordination des Arbeitskreises und den Kontakt zu den Teilnehmer(inne)n. Der Arbeitskreis regte auch die Bildungsveranstaltung für Erzieher(innen) und Lehrer(innen) an, die die Fachstelle am 24.09.2008 mit dem Schwerpunktthema „Erlernen von Sprache im Kindesalter bei Mehrsprachigkeit“ durchführen wird.

· AK Sicherheit und Migration: Dieser Arbeitskreis besteht schon lange im Projekt SiR. Im Kriminalpräventiven Rat tagte er unter dem Titel „Migranten als Opfer und Täter“. Durch die Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzepts wurde seine Arbeit neu bewertet. Erweitert um mehrere Mitgliedsorganisationen widmet er sich u. a. der Erklärung abweichenden Verhaltes unter Migranten und entwickelt Präventionsstrategien für Rheine.

· AK Arbeit und Migration: Einerseits sind Migranten überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen und zu wenig Zuwandererjugendlichen gelingt es, eine Lehrstelle zu finden. Andererseits gründen immer mehr Zuwanderer Firmen, die potenziell auch ausbilden können. Es ist Ziel des Arbeitskreises, durch Perspektivenwechsel die Ausbildungschancen von jungen Zuwanderern zu erhöhen und Zuwandererbetriebe zu ermutigen, Ausbildungsplätze anzubieten. An dem Arbeitskreis nehmen neben örtlichen Institutionen (Agentur für Arbeit, Wirtschaftsförderung, Caritasprojekt FitZu, GAB usw.) auch überörtliche (HK, IHK und KH) teil. 

 

Weitere Arbeitskreise zu Schwerpunktthemen des Migrations- und Integrationskonzeptes sind bei freien Arbeitskapazitäten in Planung (z. B. Interreligiöser Dialog, Interkulturelle Öffnung, Interessengruppe bi-nationaler Ehen).

 

KOMM-IN NRW-ProjektZwei weitere Anregungen/Arbeitsaufträge aus dem Migrations- und Integrationskonzept sind die Einführung eines Monitoringverfahrens zur Messung von Integrationserfolgen und die Erstellung eines neuen zukunftsweisenden Konzeptes für die Arbeit mit Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Die Stadt Rheine erhielt Anfang Juni 2008 eine Förderzusage von Ministerium für Integration für ein KOMM-IN NRW-Projekt zu diesen Themenkreisen. Eine Sitzung des Netzwerks Migration, eine Zukunftswerkstatt, Auswertungs- und Umsetzungskonferenzen, und eine Dokumentation müssen u. a. bis Januar 2009 erstellt werden. Höhepunkt wird ein „Integrationssymposium“ sein, das voraussichtlich im November in der Stadthalle stattfinden wird, und das dem gesamten Migrations- und Integrationskonzept neuen Schwung verleihen soll. Die äußerst kurze Laufzeit des Projekts stellt die Fachstelle vor ein großes zeitliches Problem. Es ist z. B. wegen der Semesterferien äußerst schwierig eine wissenschaftliche Begleitung zu organisieren. Eine vorläufige Zusage der Universität Enschede liegt aber mittlerweile vor.

 

Politik – Integrationsarbeit hat immer auch eine politische Dimension. Die Fachstelle trägt dem z. B. mit ihrer Geschäftsführung für den Migrationsbeauftragten und den Integrationsrat Rechnung. Sie bereitet z. B. die Sitzungen vor, recherchiert zu einzelnen Themen, schreibt die Protokolle und setzt die Beschlüsse um (z. B. Resolution zum Bleiberecht, Appell zum Wahlrecht). Jährlich organisiert sie die Feierstunde zur Verleihung des Integrationspreises.

 

Außerdem beteiligt sich die Fachstelle auch an Podiumsdiskussionen und Aktionen zum Thema Integration, Demokratie und Toleranz, z. B. in Kooperation mit der KAB St. Marien (Anfang 2008) und der Aktion „100 Persönlichkeiten aus Rheine für Demokratie und Toleranz“.