VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Mit der 20. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine sollen in Verbindung mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 308 (vgl. Vorlage 371/08) die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aktivierung des Bereiches westlich
des Bahnhofes entlang der Lindenstraße geschaffen werden. Auf der Ebene der
Flächennutzungsplanung soll das Areal als gewerbliche Baufläche dargestellt
werden. Gleichzeitig wird langfristig die Trasse einer neuen
Ost-West-Verbindung zwischen der Breite Straße/Laugestraße und der
Christianstraße/Hovestraße gesichert.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Der zu der Begründung gehörende Umweltbericht ist in Teilen unvollständig. Insbesondere die Aussagen zu Lärmimmissionen und – -emissionen liegen zurzeit noch nicht vor, das entsprechende Gutachten wird gegenwärtig erstellt. Die Ergebnisse werden spätestens zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorliegen und – sofern erforderlich – in den Planentwurf eingearbeitet.
Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", der Stadt Rheine zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge/Bahnanlage" in "gewerbliche Baufläche" bzw. in „Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszuge/örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße“ und in „Gemischte Baufläche/Mischgebiet“ sowie von „Gemischte Baufläche/Mischgebiet“ in „gewerbliche Baufläche“.
Der räumliche Bereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Südseite der Bahnhofstraße,
im Osten: durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,
im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 315 in Flur 115, Gemarkung Rheine Stadt
im Westen: durch die Ostseite der Lindenstraße.
Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien; d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.