Vorbemerkung / Kurzerläuterung:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil B 2", soll die bauliche Komplettierung des dritten Quadranten um den Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Neuenkirchener Straße und Felsenstraße/ Sassestraße ermöglichen. Es soll hier ein Elektrohaushaltsgeräte Service-Center mit Verkauf errichtet werden. Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Planbegründung.
Der Änderung des Bebauungsplanes bedarf es, um dieses diagonal gegenüber dem Grundversorgungszentrum an der Felsenstraße liegende Vorhaben über eine differenzierte Sondergebietsfestsetzung einerseits planungsrechtlich zu ermöglichen, andererseits aber auch aus Gründen der Zentrenverträglichkeit einzugrenzen.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil B 2", der Stadt Rheine zu ändern.
Der Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 891 tlw., Flur 10, Gemarkung Rheine links der Ems. Dieses Flurstück wird umgrenzt durch die Neuenkirchener Straße, die Sassestraße und den Landersumer Weg.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil B 2", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender dreiwöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Übersichtsplan ALT
Anlage 3: Übersichtsplan NEU
Anlage 4: Begründung