Betreff
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine I. Änderungsbeschluss II. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit III. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
151/06
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Alle planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Ebenfalls liegen Ausschnitte aus der Bebauungsplanänderung bei.

 

Im Zusammenhang mit der 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“ (Erschließung des neuen Waldfriedhofes in Mesum über die Neue Stiege), sprachen die Eigentümer Neue Stiege 1 und Dechant-Römer-Straße 44 vor, im hinteren Bereich des Flurstückes 233 eine weitere Bebauung realisieren zu wollen. Ein formeller Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes liegt nicht vor.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark Mesum“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 232 und 233, Flur 10, Gemarkung Mesum, und befindet sich im Eckbereich Dechant-Römer-Straße/Neue Stiege.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

 

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „Wohnpark Mesum“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes