Betreff
Festlegung der Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2009 - 2012
Vorlage
400/08
Aktenzeichen
VV K 4.1 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2009 – 2012 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A     =             192 v.H.

Grundsteuer B     =             401 v.H.

Gewerbesteuer    =             403 v.H

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2009 auf 25,212 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist so auszugestalten, dass die Netto-Neuverschuldung in 2009 den Betrag von 1.376 T€, in 2010 den Betrag von 507 T€ und in 2012 den Betrag von 1.661T€ nicht übersteigt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

 

 


Begründung:

 

Die Eckdaten zur Haushalts- und Finanzplanung 2009 – 2012 wurden unter folgenden Zielsetzungen entwickelt:

 

1.   Keine Veränderung der augenblicklich geltenden Hebesätze für die Realsteuern

2.   Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

3.   langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung

 

Auf dieser Basis wurden auch die Budgetgespräche mit den Fachbereichen geführt. Die Ergebnisse sind in den anliegenden und mit den Fachbereichen abgestimmten Einzelübersichten festgehalten.

 

Der Verwaltungsvorstand hat die Eckdaten in seiner Klausurtagung am 05.09.08 beraten und einstimmig beschlossen.

 

I. Ergebnisplan

 

1.        Zuerst wurden die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnisplanes 9 – Zentrale Finanzleistungen unter Berücksichtigung der augenblicklichen Erkenntnisse überarbeitet. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und werden im Anschluss daran erläutert.

 

Anm.: Die Daten in der Spalte „Ergebnis 2007“ entsprechen den Ansätzen des Haushaltsplans 2007

 

Für 2009 ist gegenüber der bisherigen Finanzplanung mit -6,55 Mio. € oder
-10,30 % eine deutliche Verschlechterung des Ordentlichen Ergebnisses zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr verschlechtert sich das Ordentliche Ergebnis des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen um -3,1 Mio. € oder -5,15 %. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die erheblich geringere Schlüsselzuweisung des Landes gegenüber den Annahmen in der bisherigen Finanzplanung. Außerdem darf die allgemeine Investitionspauschale in Höhe von 1,816 Mio. € nicht mehr sofort ergebniswirksam aufgelöst werden.

 

Die weitergehenden Prognosen erfolgten im wesentlichen auf der Basis der Orientierungsdaten des Landes für die Jahre 2008-2011 vom September 2007 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung. Die Orientierungsdaten des Landes für 2009-2012 stehen noch aus; weitere Veränderungen im Zahlenwerk sind deshalb nicht auszuschließen.

 

 

 

 

Erträge

 

Bei den Realsteuern wurden für die gesamte Planungsperiode bis 2012 die aktuellen Hebesätze

 

·                          Grundsteuer A       192 v.H.

·                          Grundsteuer B       401 v.H.

·                          Gewerbesteuer      403 v.H.

 

zugrundegelegt. Die Hebesätze liegen damit weiterhin deutlich unter den bisherigen Hebesätzen vergleichbar großer Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch im Kreis Steinfurt sind vermehrt höhere Hebesätze festgesetzt (vgl. HFA-Vorlage Nr. 399/08 – Steuerkraftstatistik 2007).

 

Bei der Grundsteuer A entspricht der Ansatz dem Aufkommen der letzten beiden Jahre. Dies gilt unter Berücksichtigung einer jährlichen Steigerungsrate von 1 % auch für die Grundsteuer B.

 

Ausgehend von der augenblicklichen Ergebnisentwicklung sind die Erträge aus der Gewerbesteuer um rd. 2 Mio. € erhöht worden. Hier ist aber auf Risiken hinzuweisen, die sich u.U. noch aus der weiteren Umsetzung der Unternehmenssteuerreform 2008 ergeben können.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 6,4 Mrd. € errechnet, die sich aus der Mai-Steuerschätzung ergibt. Dies führt zu geringeren Erträgen als bisher angenommen (- 552.000 €).

 

Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 860 Mio. € errechnet. Daraus und aus der inzwischen erfolgten Umstellung bei den Schlüsselzahlen ergeben sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung 121 T€ höhere Erträge.

 

Der Ansatz für die Vergnügungssteuer bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Wie schon im Berichtswesen zum Stichtag 31.05.08 angekündigt, ist die Anzahl der Neuanmeldungen von Hunden als Folge der Hundebestandsaufnahme geringer als in der bisherigen Finanzplanung angenommen. Der Ansatz für die Hundesteuer musste deshalb um 10 T€ auf nun 260.000 € reduziert werden.

 

Die Kompensationszahlung für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs wird nicht im Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden weitergegeben. Für 2009 hat das Land 575 Mio. € vorgesehen. Unter Anwendung der Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde der Betrag von 1,936 Mio. € ermittelt. Das ist ein Plus gegenüber der bisherigen Finanzplanung von 7 T€.

 

Die Schlüsselzuweisung wurde auf der Basis der vorliegenden 1. Probeberechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) zum inzwischen in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2009 angesetzt. Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen im Haushaltsplan 2008 vermindert sich die Schlüsselzuweisung von 33,059 Mio. € um 6,242 Mio. € auf nur noch 26,817 Mio. €. Dieser hohe Minderertrag hat 2 Ursachen. Während die Orientierungsdaten des Landes für den Zeitraum 2008-2011 hinsichtlich der gesamt zu verteilendenden Schlüsselmasse 2009 noch von einer Steigerungsrate in Höhe von 5,1 % ausgegangen sind, enthält der Entwurf des GFG 2009 nur noch eine Erhöhung um 2,1 %. Außerdem weist die am 14.08.08 bekanntgebene Steuerkraftmesszahl der Stadt Rheine mit +9,7 % eine erheblich höhere Steigerung als im landesweiten Durchschnitt mit 4,0 % auf. Anzumerken ist, dass der Steuerverbund 2009 endgültig auf der Basis der tatsächlichen Steuereinnahmen eines abgeschlossenen Referenzzeitraumes (01.10.2007 bis 30.09.2008) ermittelt wird, der zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs ins Parlament noch nicht abgeschlossen war. Der eingebrachte Gesetzentwurf basiert insoweit teilweise noch auf einer Schätzung. Die Landesregierung wird nach Feststellung des Ist-Ergebnisses für den gesamten Referenzzeitraum den Gesetzentwurf mit einer Ergänzungsvorlage anpassen, was wahrscheinlich durch eine 2. Probeberechnung begleitet wird. Insofern handelt es sich bei diesem Ansatz noch um vorläufige Daten.

 

Die Konzessionsabgabe ist der Unternehmensplanung 2008-2011 der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH entnommen worden und entspricht den bisherigen Planungsansätzen. Dabei ist für einen unterstellten Wechsel von 75 % der Privatkunden in einen Sondervertrag ein Minderertrag in Höhe von 0,6 Mio. € wie schon im Vorjahr bereits eingeplant.

 

Die Erträge aus Zinsen für gestundete Steuern und aus Verspätungszuschlägen sind unverändert aus den bisherigen Planungsannahmen übernommen worden.

 

Die allgemeine Investitionspauschale ist bislang als sogenannter Sonderposten aktiviert und sofort in voller Höhe am Ende des Jahres aufgelöst worden. Dies ist aufgrund von Vorgaben der Landesregierung nicht mehr zulässig. Sie ist nunmehr konkreten Anlagegütern zuzuordnen und zeitgleich mit deren Abschreibungen aufzulösen. Damit ist eine zeitgleiche Veranschlagung als Ertrag im Sonderbereich 9 nicht mehr möglich und führt hier gegenüber der Finanzplanung zu einem Minderertrag von 1,819 Mio. €. Die Zuordnung der Investitionspauschale zu konkreten Anlagegütern steht noch aus. Dies führt dazu, dass im Entwurf des Haushaltsplanes höhere Erträge bei den betroffenen Fachbereichen einzurechnen sind und dann zu einer Ergebnisverbesserung führen werden. Ein vollständiger Ausgleich der 1,819 Mio. € wird aber wohl nicht möglich sein.

 

Die Erträge aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind aufgrund der Erfahrungen aus den Jahren 2006 und 2007 angepasst worden. Hieraus ergeben sich Mehrerträge von 286.000 €.

 

Zwischenergebnis

 

Insgesamt sind die Ordentlichen Erträge gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um rd. 6,66 Mio. € oder 6,5 % gesunken. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verschlechterung von rd. 2,58 Mio. € oder 2,6 % zu verzeichnen.

 

 

Aufwendungen

 

Bei den ausgewiesenen Personalaufwendungen handelt es sich zum einen um Aufwendungen für bereits bewilligte Altersteilzeitfälle und zum anderen um gegengerechnete Auflösungen von Altersteilzeitrückstellungen. Die Werte für 2009 wurden unter Berücksichtigung der heute vorliegenden Erkenntnisse ermittelt und führen im Saldo zu einem Ansatz von 0 €. Aufgrund der aktuellen Rechtslage sind auch alle Ansätze ab 2010 auf 0 zu setzen.

 

Die Versorgungsaufwendungen setzen sich zusammen aus der Umlage an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse und aus den Beihilfen an die Pensionsberechtigten. Da noch keine aktuelleren Informationen vorliegen, wurden die Anätze aus der Finanzplanung übernommen.

 

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 werden die Vervielfältigerpunkte für die Gewerbesteuerumlage für 2009 um 2 Punkte erhöht. Hierdurch und ergänzt durch den höheren Ansatz für die Gewerbesteuer ergibt sich eine Ansatzerhöhung gegenüber dem Vorjahr um 0,46 Mio. €. Der höhere Ansatz führt gegenüber den bisherigen Annahmen zu Mehraufwendungen in Höhe von 0,25 Mio. €.

 

Angesichts der in der Satzung des Kreises vorgesehenen Erhöhung der Beteiligung der Gemeinden an den Aufwendungen für kommunale Leistungen im Rahmen der Umsetzung des SGB II (2008 = 33,3 %, 2009/2010 = 40 %, ab 2011 = 50 %) ist in der Finanzplanung der Hebesatz für die Kreisumlage ab 2009 um 0,5 Punke auf 31,9 % und ab 2011 auf 31,4 % gesenkt worden. Allerdings ist fraglich, ob der Kreis diese Senkung vornehmen wird.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage (Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisung der Städte und Gemeinden des Kreises) sind gegenüber dem Vorjahr um 25,9 Mio. € oder 5,9 % gestiegen. Bei gleich bleibendem Hebesatz von 32,4 v.H. würde dies beim Kreis zu Mehreinnahmen in Höhe von 8,4 Mio. € führen. Allerdings erhält der Kreis im Vergleich zum Vorjahr 1,6 Mio. € geringere Schlüsselzuweisungen. Bei unverändertem Hebesatz für die Landschaftsverbandsumlage entstehen dem Kreis hierfür 3,6 Mio. € höhere Aufwendungen. Insgesamt würde hierdurch beim Kreis somit eine Verbesserung von 3,2 Mio. € verbleiben. Daneben ist die Verbesserung durch die höhere Beteiligung der Städte und Gemeinden an den SGB II – Aufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. € zu berücksichtigen. Die Verbesserung würde sich hierdurch auf 4,8 Mio. € erhöhen. Dem gegenüber steht die eingeplante Senkung des Kreisumlagehebesatzes um 0,5 Punkte, die zu Mindererträgen in Höhe von 2,4 Mio. € für den Kreis führen würde. Es bliebe dem Kreis damit immer noch eine Verbesserung von 2,4 Mio. €.

 

Der Kreis Steinfurt betrachtet die notwendige Höhe der Kreisumlage aus einem anderen Blickwinkel und hat im Rahmen seiner Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2009 eine Erhöhung des Umlagesatzes von derzeit 32,4 v.H. um 0,9 Punkte auf 33,3 v.H. eingeplant. Dies ist den Gemeinden mit Schreiben vom 22.09.08 und in der Kämmererkonferenz am 23.09.08 mitgeteilt worden. Begründet wird die Erhöhung insbesondere mit folgenden Gesichtspunkten:

-      zusätzliche Sozialleistungen nach dem SGB XII in Höhe von 3,0 Mio. €

-      höherer Personalaufwand aus Tarif- und Besoldungserhöhungen in Höhe von 3,6 Mio. € (davon 900 T€ wegen personalwirtschaftlicher Maßnahmen wie Neueinstellungen, Vertragsverlängerungen, Übernahme Auszubildende etc.)

-      geringere Kreisschlüsselzuweisungen in Höhe von 1,6 Mio. €

-      höhere Umlage an den Landschaftsverband in Höhe von 3,5 Mio. €

Insgesamt ergibt sich nach Angaben des Kreises eine Deckungslücke von 12,6 Mio. €, die über die allgemeine Kreisumlage zu schließen ist.

 

Ein Hebesatz von 33,3 v.H. würde das Jahresergebnis der Stadt Rheine um 1,22 Mio. € verschlechtern.

 

Die Krankenhausinvestitionsumlage ist auf der Basis der derzeitigen Festsetzungen unverändert eingeplant.

 

Zwischenergebnis

 

Insgesamt haben sich die Ordentlichen Aufwendungen gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um 14 T€ geringfügig reduziert. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verschlechterung von 719 T€ oder 2 % zu verzeichnen.

 

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus den vorgelegten Eckdaten fortgeschrieben worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.        Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.

 

 

Es ist eine Budgeterhöhung gegenüber den bisherigen Planungsannahmen von rd. 3,3 Mio. € oder 5,25 % zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg allerdings 4,2 Mio. € oder 6,70 %.

 

Die Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Ergänzende Anmerkung zum Personalaufwand:

 

Bei den Personalaufwendungen konnte (noch) keine produktscharfe Kalkulation und Zuordnung erfolgen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für 2009 wurden auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, den vereinbarten Tariferhöhungen, unter Berücksichtigung der jetzt bereits feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge sowie der obigen Erläuterungen zur Altersteilzeit ermittelt. Danach werden unter den augenblicklichen Tarif- und Besoldungsstrukturen voraussichtlich 25,212 Mio. € benötigt; das sind 229 T€ mehr als im derzeitigen Finanzplan vorgesehen sind (24,983 Mio. €). In diesem Betrag enthalten sind Aufwendungen für 4 Brandmeisteranwärter/innen ab 2009. Ab 2011 sollen diese 4 und 2 weitere externe Brandmeister/innen die dann aufgrund EU-Recht vorgegebene Änderung bei den Arbeitszeiten und die damit notwendige Personalaufstockung sicherstellen. Auch diese Mehraufwendungen ab 2011 sind eingerechnet. Weitere Besoldungserhöhungen ab 2009 und weitere tarifliche Steigerungen ab 2010 sind nicht eingeplant.

 

 

 

 

 

 

3.        Das Jahresergebnis nach dem Ergebnisplan stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen ergibt sich somit kein leicht positives Jahresergebnis, sondern ein Fehlbedarf in Höhe von 9,508 Mio. €.

 

II. Investitionsplan

 

1.     Im Teilinvestitionsplan 9 – Zentrale Finanzleistungen ist nur eine Einzahlung aus Investitionstätigkeit zu verzeichnen, die allgemeine Investitionspauschale. Der Ansatz von 1,816 Mio. € für 2008 basiert ebenfalls auf der 1. Probeberechnung des LDS zum GFG 2009. Das sind gegenüber den bisherigen Planungsannahmen 3 T€ weniger.

 

 

2.        Die Investitionsbudgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.

 

 

Die Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Die aktuelle Aufteilung des Investitionsbudgets des Fachbereiches 5 - Planen und Bauen für das Jahr 2012 in Höhe von 5,511 Mio. € auf Projekte lag bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. Eine überarbeitete Aufteilung wird zur Sitzung nachgereicht.

 

3.        Die Finanzierung der Investitionen kann die Stadt auch zukünftig nur unter Inanspruchnahme von Krediten sicherstellen. Der Kreditbedarf ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

 

 

4.        Die Tilgungsleistungen sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus den vorgelegten Eckdaten fortgeschrieben worden.

 

 

Bei der zugrundegelegten aktuellen Investitionsplanung könnte nur in 2011 eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden.

 

III. Fazit

 

Entgegen den bisherigen Planungsannahmen wird es auch bis 2011 nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die Stadt Rheine wird also auch in den kommenden Jahren auf eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zum Haushaltsausgleich angewiesen sein und somit den Verzehr des Eigenkapitals fortsetzen. Besonders der hohe Fehlbetrag für 2009 macht deutlich, dass weiterhin jede und wirklich jede Einsparungsmöglichkeit genutzt werden muss, um die zukünftigen Generationen nicht noch stärker zu belasten.

 

 


Anlagen:

 

Eckdaten HFA – Anlage 1

Eckdaten HFA – Anlage 2

Eckdaten HFA – Anlage 3