Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2009 – 2012 folgendes fest:
- Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A = 192 v.H.
Grundsteuer B = 401 v.H.
Gewerbesteuer = 403 v.H
- Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.
- Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2009 auf 25,212 Mio. € festgesetzt.
- Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).
- Der Investitionsplan ist so auszugestalten, dass die Netto-Neuverschuldung in 2009 den Betrag von 1.376 T€, in 2010 den Betrag von 507 T€ und in 2012 den Betrag von 1.661T€ nicht übersteigt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.
- Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).
Begründung:
Die Eckdaten
zur Haushalts- und Finanzplanung
1. Keine Veränderung der augenblicklich geltenden Hebesätze für die Realsteuern
2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
Auf dieser Basis wurden auch die Budgetgespräche mit den Fachbereichen geführt. Die Ergebnisse sind in den anliegenden und mit den Fachbereichen abgestimmten Einzelübersichten festgehalten.
Der Verwaltungsvorstand hat die Eckdaten in seiner Klausurtagung am 05.09.08 beraten und einstimmig beschlossen.
I. Ergebnisplan
1.
Zuerst wurden die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnisplanes 9 – Zentrale Finanzleistungen
unter Berücksichtigung der augenblicklichen Erkenntnisse überarbeitet. Die Ergebnisse
sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und werden im Anschluss daran
erläutert.
Anm.: Die
Daten in der Spalte „Ergebnis
Für
-10,30 % eine deutliche Verschlechterung
des Ordentlichen Ergebnisses zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr
verschlechtert sich das Ordentliche Ergebnis des Bereichs 9 – Zentrale
Finanzleistungen um -3,1 Mio. € oder -5,15 %. Ursächlich hierfür ist
in erster Linie die erheblich geringere Schlüsselzuweisung des Landes gegenüber
den Annahmen in der bisherigen Finanzplanung. Außerdem darf die allgemeine
Investitionspauschale in Höhe von 1,816 Mio. € nicht mehr sofort
ergebniswirksam aufgelöst werden.
Die
weitergehenden Prognosen erfolgten im wesentlichen auf der Basis der Orientierungsdaten
des Landes für die Jahre
Erträge
Bei den
Realsteuern wurden für die gesamte Planungsperiode bis
· Grundsteuer A 192 v.H.
· Grundsteuer B 401 v.H.
· Gewerbesteuer 403 v.H.
zugrundegelegt.
Die Hebesätze liegen damit weiterhin deutlich unter den bisherigen Hebesätzen
vergleichbar großer Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch im Kreis Steinfurt
sind vermehrt höhere Hebesätze festgesetzt (vgl. HFA-Vorlage Nr. 399/08 –
Steuerkraftstatistik
Bei der Grundsteuer A entspricht der Ansatz dem Aufkommen der letzten beiden Jahre. Dies gilt unter Berücksichtigung einer jährlichen Steigerungsrate von 1 % auch für die Grundsteuer B.
Ausgehend von
der augenblicklichen Ergebnisentwicklung sind die Erträge aus der Gewerbesteuer um rd.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 6,4 Mrd. € errechnet, die sich aus der Mai-Steuerschätzung ergibt. Dies führt zu geringeren Erträgen als bisher angenommen (- 552.000 €).
Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde auf der Grundlage der landesweiten Ertragserwartung von 860 Mio. € errechnet. Daraus und aus der inzwischen erfolgten Umstellung bei den Schlüsselzahlen ergeben sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung 121 T€ höhere Erträge.
Der Ansatz für die Vergnügungssteuer bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Wie schon im Berichtswesen zum Stichtag 31.05.08 angekündigt, ist die Anzahl der Neuanmeldungen von Hunden als Folge der Hundebestandsaufnahme geringer als in der bisherigen Finanzplanung angenommen. Der Ansatz für die Hundesteuer musste deshalb um 10 T€ auf nun 260.000 € reduziert werden.
Die Kompensationszahlung für Verluste durch die
Neuregelung des Familienleistungsausgleichs wird nicht im
Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden
weitergegeben. Für
Die
Schlüsselzuweisung wurde auf der
Basis der vorliegenden 1. Probeberechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung
und Statistik (LDS) zum inzwischen in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf
des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG)
Die Konzessionsabgabe ist der Unternehmensplanung 2008-2011 der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH entnommen worden und entspricht den bisherigen Planungsansätzen. Dabei ist für einen unterstellten Wechsel von 75 % der Privatkunden in einen Sondervertrag ein Minderertrag in Höhe von 0,6 Mio. € wie schon im Vorjahr bereits eingeplant.
Die Erträge aus Zinsen für gestundete Steuern und aus Verspätungszuschlägen sind unverändert aus den bisherigen Planungsannahmen übernommen worden.
Die allgemeine Investitionspauschale ist bislang als sogenannter Sonderposten aktiviert und sofort in voller Höhe am Ende des Jahres aufgelöst worden. Dies ist aufgrund von Vorgaben der Landesregierung nicht mehr zulässig. Sie ist nunmehr konkreten Anlagegütern zuzuordnen und zeitgleich mit deren Abschreibungen aufzulösen. Damit ist eine zeitgleiche Veranschlagung als Ertrag im Sonderbereich 9 nicht mehr möglich und führt hier gegenüber der Finanzplanung zu einem Minderertrag von 1,819 Mio. €. Die Zuordnung der Investitionspauschale zu konkreten Anlagegütern steht noch aus. Dies führt dazu, dass im Entwurf des Haushaltsplanes höhere Erträge bei den betroffenen Fachbereichen einzurechnen sind und dann zu einer Ergebnisverbesserung führen werden. Ein vollständiger Ausgleich der 1,819 Mio. € wird aber wohl nicht möglich sein.
Die Erträge aus der Auflösung von Pensions- und
Beihilferückstellungen sind aufgrund der Erfahrungen aus den Jahren
Zwischenergebnis
Insgesamt sind
die Ordentlichen Erträge gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um rd. 6,66
Mio. € oder 6,5 % gesunken. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verschlechterung von
rd.
Aufwendungen
Bei den
ausgewiesenen Personalaufwendungen
handelt es sich zum einen um Aufwendungen für bereits bewilligte
Altersteilzeitfälle und zum anderen um gegengerechnete Auflösungen von
Altersteilzeitrückstellungen. Die Werte für
Die Versorgungsaufwendungen setzen sich zusammen aus der Umlage an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse und aus den Beihilfen an die Pensionsberechtigten. Da noch keine aktuelleren Informationen vorliegen, wurden die Anätze aus der Finanzplanung übernommen.
Im Zuge der
Unternehmenssteuerreform
Angesichts
der in der Satzung des Kreises vorgesehenen Erhöhung der Beteiligung der Gemeinden
an den Aufwendungen für kommunale Leistungen im Rahmen der Umsetzung des SGB II
(
Die
Umlagegrundlagen für die Kreisumlage
(Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisung der Städte und Gemeinden des Kreises)
sind gegenüber dem Vorjahr um
Der Kreis
Steinfurt betrachtet die notwendige Höhe der Kreisumlage aus einem anderen Blickwinkel
und hat im Rahmen seiner Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts
- zusätzliche Sozialleistungen nach dem SGB XII in Höhe von 3,0 Mio. €
- höherer Personalaufwand aus Tarif- und Besoldungserhöhungen in Höhe von 3,6 Mio. € (davon 900 T€ wegen personalwirtschaftlicher Maßnahmen wie Neueinstellungen, Vertragsverlängerungen, Übernahme Auszubildende etc.)
- geringere Kreisschlüsselzuweisungen in Höhe von 1,6 Mio. €
- höhere Umlage an den Landschaftsverband in Höhe von 3,5 Mio. €
Insgesamt
ergibt sich nach Angaben des Kreises eine Deckungslücke von 1
Ein Hebesatz
von 33,3 v.H. würde das Jahresergebnis der Stadt Rheine um 1,
Die Krankenhausinvestitionsumlage ist auf der Basis der derzeitigen Festsetzungen unverändert eingeplant.
Zwischenergebnis
Insgesamt haben
sich die Ordentlichen Aufwendungen gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um
14 T€ geringfügig reduziert. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verschlechterung
von 719 T€ oder
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus den vorgelegten Eckdaten fortgeschrieben worden.
2. Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.
Es ist eine
Budgeterhöhung gegenüber den bisherigen Planungsannahmen von rd. 3,3 Mio. €
oder 5,
Die
Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den
anliegenden Einzelübersichten (Anlage
Ergänzende Anmerkung zum Personalaufwand:
Bei den Personalaufwendungen konnte (noch) keine produktscharfe Kalkulation
und Zuordnung erfolgen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für
3.
Das Jahresergebnis nach dem Ergebnisplan
stellt sich wie folgt dar:
Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen
ergibt sich somit kein leicht positives Jahresergebnis, sondern ein Fehlbedarf
in Höhe von 9,508 Mio. €.
II. Investitionsplan
1. Im Teilinvestitionsplan 9 – Zentrale Finanzleistungen ist nur
eine Einzahlung aus Investitionstätigkeit zu verzeichnen, die allgemeine
Investitionspauschale. Der Ansatz von 1,816 Mio. € für
2. Die Investitionsbudgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.
Die Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 3) zu entnehmen.
Die aktuelle Aufteilung des Investitionsbudgets des Fachbereiches 5 - Planen und Bauen für das Jahr 2012 in Höhe von 5,511 Mio. € auf Projekte lag bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. Eine überarbeitete Aufteilung wird zur Sitzung nachgereicht.
3. Die Finanzierung der Investitionen kann die Stadt auch zukünftig nur unter Inanspruchnahme von Krediten sicherstellen. Der Kreditbedarf ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
4. Die Tilgungsleistungen sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus den vorgelegten Eckdaten fortgeschrieben worden.
Bei der zugrundegelegten aktuellen
Investitionsplanung könnte nur in
III. Fazit
Entgegen den bisherigen Planungsannahmen wird es auch bis
Anlagen:
Eckdaten HFA – Anlage 1
Eckdaten HFA – Anlage 2
Eckdaten HFA – Anlage 3