Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Der derzeitige
Anstoß für die städtebauliche Planung im Bereich westlich der Don-Bosco-Straße
in Mesum ist die Entscheidung, den Neubau der Feuerwehr Mesum am jetzigen
Standort zu realisieren. Des Weiteren liegt der Verwaltung seit Dezember 2004
der Wunsch des Eigentümers Don-Bosco-Straße 29 vor, der die rückwärtige
Bebauung seines insgesamt 1.500 m² großen Grundstückes wünscht.
Ebenfalls liegt
ein Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde vor, der eine Neuordnung im
Bereich der Samariterkirche an der Don-Bosco-Straße beinhaltet (Antrag vom
Zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, sind bereits mehrere
Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden; zuletzt im Rat am
Der nunmehr
aufzustellende Bebauungsplan Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, beinhaltet Flächen
westlich der Don-Bosco-Straße zwischen dem Haus Don-Bosco-Straße 29 und der
Alten Bahnhofstraße (vgl. Vorlage 316/08).
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung hat vom
Die frühzeitige
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum
Über die während
dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und
privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um
danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Mit dieser
Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Neubau der Feuerwehr Mesum geschaffen sowie dem Wunsch von Eigentümern
auf eine rückwärtige Bebauung entsprochen werden.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB
1.1 Anlieger der Don-Bosco-Straße, 48432 Rheine
Schreiben
vom
Inhalt:
„Der obige
Bebauungsplan betrifft auch mein Grundstück. Nach der Teilung sollte eine
hintere Bebauung stattfinden.
Die Baugrenze
in Ihren Planungen für den hinteren Teil sollte jedoch verändert werden, um das
Haus mit dem Giebel zur Dille/Don-Bosco-Straße zu errichten.
Für die
eventuelle Ausrichtung erhalten Sie in der Anlage eine Lageplanskizze.
Ich bitte um
Übernahme in den Bebauungsplan.“
Abwägungsempfehlung:
Dem Ansinnen des Eigentümers Don-Bosco-Straße 29 auf Ausweisung einer überbaubaren Fläche im nordwestlichen Bereich des Grundstückes kann aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden:
Die vorhandenen 2 Wohnhäuser Don-Bosco-Straße 27 und 29 befinden sich auf relativ großen Baugrundstücken, sodass hier der Wunsch nach einer Hinterhofbebauung besteht.
Die Privaterschließung dieser Nachverdichtung sollte möglichst als gemeinsame Zufahrt und kann nur von der Don-Bosco-Straße aus erfolgen. Eine derartige Privaterschließung darf aus brandschutztechnischen Gründen nicht länger als 50 m betragen. Eine Erschließung von der Dille aus (Abstand ca. 70 m) ist somit über eine private Parkplatzanlage bzw. Privatfläche unrealistisch und auch städtebaulich nicht vertretbar.
Des Weiteren ist es aus architektonischer Sicht unverständlich, ein Gebäude mit Giebel zur Dille in der nordwestlichen Ecke des Baugrundstückes zu erstellen, sodass die Freiflächen im nördlichen sowie im südöstlichen Bereich entstehen. Ebenso würde bei dieser Lage des Grundstückes neben der 40 m langen Zufahrt auch das komplette neue Grundstück durch Zuwegungen bzw. Versiegelungen zerschnitten.
Insofern wird die überbaubare Fläche für eine derartige Nachverdichtung so gewählt, dass man aufgrund der Besonnung sowie aufgrund der Lage/des Ausblicks ein optimales Baufeld erhält (vgl. Bebauungsplanentwurf). Ebenso wird hierdurch die Privaterschließung so kurz wie möglich gehalten.
Des Weiteren muss eine Hinterhofbebauung in diesem Fall so weit wie möglich von den Stellplätzen entfernt sein (vgl. schalltechnische Untersuchung), um so nicht die vorhandenen Baurechte des Marktes zu beschneiden.
Aus den vg. Gründen wird dem Ansinnen des Eigentümers Don-Bosco-Straße 29 auf Ausweisung einer überbaubaren Fläche im westlichen Eckbereich des Grundstückes nicht gefolgt werden.
1.2 Sonstige Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass vonseiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
2.1 Kreis
Steinfurt
Schreiben vom
Inhalt:
„Immissionsschutz
Es ist mit der
Planung u. a. beabsichtigt, die hintere Bebauung von zwei Grundstücken an der
Don-Bosco-Straße planungsrechtlich zu ermöglichen. Zwischen den
Wohngebietsbereichen ist eine Gemeinschaftsstellanlage der Feuerwehr
vorgesehen. Außerdem befindet sich ein Aldi-Markt in südwestlicher Richtung,
der auf die Planbereiche einwirkt.
Ich rege an,
durch Gutachten prüfen zu lassen, ob eine Nutzungsverträglichkeit zwischen den
verschiedenen Emittenten (Aldi-Markt, Stellplatzanlage) und der Wohnbebauung
gegeben ist.
Bodenschutz, Abfallwirtschaft
Ich bitte, die
Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Steinfurt bei evtl. baurechtlichen
Verfahren, wie z. b. Abbruchverfahren, zu beteiligen.“
Abwägungsempfehlung:
Der Anregung des Kreises Steinfurt auf gutachterliche Prüfung der Nutzungsverträglichkeit zwischen den verschiedenen Emittenten und der Wohnbebauung wurde gefolgt.
Nähere Einzelheiten des Gutachtens sind in der Begründung zum Bebauungsplan sowie in der Plandarstellung zu ersehen.
2.2 TBR AöR
Schreiben
vom
Inhalt:
„Der im
Bebauungsplan eingetragene Fuß- und Radweg zwischen Dille und Hassenbrockweg
hat bereits eine Breite von mehr als 3,00 m. Im Bebauungsplan ist lediglich
eine Breite von 2,00 m eingetragen.
Bitte
übernehmen Sie die vorhandene Breite des Fuß- und Radweges im Bebauungsplan,
denn eine Verschmälerung auf 2,00 m kann aus verkehrlicher Sicht nicht
akzeptiert werden.“
Abwägungsempfehlung:
Die TBR AöR gehen davon aus, dass der gesamte Fuß- und Radweg zwischen Dille und Hassenbrockweg bereits heute eine Breite von 3 m aufweist. Dies ist nicht richtig. Vielmehr ist der Fuß- und Radweg vom Hassenbrockweg aus lediglich 2 m breit, im weiteren Verlauf bis zur Dille verbreitert sich dieser Fuß- und Radweg auf 3 m.
Insofern wird der Anregung der TBR AöR nicht gefolgt bzw. gefolgt; die vorhandene Breite des Fuß- und Radweges von 2 m wird im Bereich des Bebauungsplanentwurfes beibehalten.
2.3 Ev. Kirche von Westfalen
Schreiben vom
Inhalt:
„Wir nehmen Bezug auf Ihr oben genanntes Schreiben und regen in
diesem Zusammenhang folgende Punkte an:
1. Die Baugrenze für die freie Grundstücksfläche
hinter der Samariterkirche entspricht
nicht den Vorgaben des Bebauungsverschlags der Kirchengemeine, der als
Anlage beigefügt ist. Hier sollte insbesondere die Baugrenze im
südwestlichen Bereich des Grundstücks naher an
die Grundstücksgrenze gezogen werden. Ziel ist es zwei maßstäblich
passende, kleinere Wohngebäude gegeneinander versetzt zu platzieren, Die
Maße sind dem angefügten Plan zu entnehmen.
2. Die Fläche für die
Gemeinschaftsstellplätze ist ebenfalls nicht ausreichend. Hier sollte der Bebauungsvorschlag
der Kirchengemeinde zugrunde gelegt
werden, der zum einen Stellplätze für
die Kirchengemeinde und zum anderen Stellplätze für die geplante kleine Wohnanlage bieten soll. Die Maße sind dem angefügten Plan zu entnehmen.
3. Eine Zu- und Ausfahrt zu den Gemeinschaftsstellplätzen im Bereich
des ehemaligen Pfarrhauses (wird
abgerissen) muss gesichert sein. Hier gibt es keine Vorgaben in dem
Entwurf des Bebauungsplanes. Dies ist wegen der Nähe zu der
Ausfahrt der Feuerwehr von großer Bedeutung und solle deshalb in dem
Bebauungsplan verankert werden.“
Abwägungsempfehlung:
Die Ev. Kirche von Westfalen ist in diesem Falle sowohl Träger öffentlicher Belange als auch Betroffener/Antragsteller dieses Bebauungsplanes.
Der Bürgerbeteiligungsentwurf des Bebauungsplanes entspricht
der beantragten Aufstellung des Bebauungsplanes vonseiten der Kirchengemeinde
vom
Der Anregung auf Anpassung der Baugrenze sowie der Darstellung der Gemeinschaftsstellplatzanlage wird gefolgt. Die Festlegung einer Zu- und Abfahrt zum Hassenbrockweg ist nicht erforderlich, da eine Stellplatzanlage, deren Zu- und Abfahrt direkt an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, allgemein und ausreichend gesichert ist.
2.4 Sonstige Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass vonseiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o. a. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die nördliche Flurstücksgrenze 350 von der Don-Bosco-Straße bis zur Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328)
im Osten: durch die Westseite der geplant ausgebauten Don-Bosco-Straße von der Flurstücksparzelle 350 bis zur Alten Bahnhofstraße
im Süden: durch die Nordseite der Alten Bahnhofstraße von der Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328) bis zur Don-Bosco-Straße
im Westen: durch die Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328) von der Alten Bahnhofstraße bis zur Nordseite des Flurstückes 350
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf die Westseite der Don-Bosco-Straße von der Alten Bahnhofstraße bis in Höhe des Gebäudes Don-Bosco-Straße 29.
Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 8, Gemarkung Rheine Mesum.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.