Betreff
Radwegeausbau Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege Sachstandsbericht
Vorlage
166/06
Aktenzeichen
FB 5-schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsauschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Radweg Bergstraße zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Radwegesituation zwischen den Ortsteilen Schotthock und Altenrheine entlang der Bergstraße wird seit vielen Jahren in verschiedenen Gremien diskutiert.

 

Insbesondere im ersten Abschnitt zwischen dem Friedrich-Ebert-Ring und der Sandkampstraße bestehen im Bereich der Häuser Bergstraße 11 und Bergstraße 13 schwierige Sichtverhältnisse. Der Bau- und Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25. September 2003 mit der Thematik befasst und die Verwaltung beauftragt, für den „Entwurf Variante 2“ (Überplanung der o. g. Häuser) Fördermittel einzuwerben.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Voranfrage bei der Bezirksregierung gestellt; das Projekt ist als grundsätzlich förderfähig eingestuft worden und wird derzeit in einer sog. Anhangliste geführt. Ein formeller Zuschussantrag ist zu gegebener Zeit zu stellen. Hierbei wird in der Regel die Meldung über die Baureife erwartet.

Parallel dazu wurden sehr intensive Grunderwerbsverhandlungen mit beiden Eigentümern geführt. Auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil hierzu wird verwiesen.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Grunderwerb grundsätzlich in erreichbare Nähe gerückt ist, dass allerdings recht kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden muss, da bei beiden Eigentümern Renovierungsmaßnahmen anstehen. Der Grunderwerb ist von der Stadt Rheine vorzufinanzieren; er wird grundsätzlich nach dem Entschädigungsrecht vom Zuwendungsgeber nach entsprechenden Gutachten erstattet. Bisher war die Maßnahme im Haushaltsplan der Stadt Rheine für die Jahre 2006 und 2007 veranschlagt. Im neuen Haushaltsplan ist das Projekt verschoben worden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme setzen sich zusammen aus den Baukosten in Höhe von 800 T€ und den Grunderwerbskosten. Hierzu wird auf die nichtöffentliche Vorlage verwiesen.

Die Grunderwerbskosten werden gefördert, soweit sie für das Vorhaben erforderlich sind. Hierzu gehören der Ankauf der Gebäude und der Abbruch. Der Wert der verbliebenen Grundstücke ist gegenzurechnen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtspläne Ausbau Bergstraße