Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW – GV. NW., S. 1028), Ber. in GV. NW. 2003, S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Gronauer Straße von Schwedenstraße bis zur westlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort„Gronauer Straße/Thieberg“, der Stadt Rheine,
2. Nadigstraße von Hausnummer 15 bis zur östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“, der Stadt Rheine.
Die vg. Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteile dieser Widmungsverfügung.
Begründung:
Für den Ausbau der Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlagen. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Gronauer Straße
Anlage 2: Lageplan Nadigstraße