Betreff
19. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: "Hovesaat", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
427/08
Aktenzeichen
FB 5/61-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Anlass der Planung: siehe Vorlagen Nrn. 101/08 und 318/08

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 15. September 2008 bis einschließlich 15. Oktober 2008 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Vonseiten der Landwirtschaftskammer wurde zur Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme abgegeben; diese betrifft jedoch den Bebauungsplan Nr. 318, Kennwort: „Hovesaat“.

 

Insofern sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen; es ist nunmehr der Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1.     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.   Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage 318/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 318/08) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

III.  Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß den §§ 2 Abs. 6 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 3316) sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), werden die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Hovesaat“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hier beschlossen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan – ALT

Anlage 2:     Übersichtsplan – NEU

Anlage 3:     Begründung