Betreff
Bebauungsplan Nr. 318, Kennwort: "Hovesaat", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGBII. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtent- wicklungsausschusses "Planung und Umwelt" III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
429/08
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG/KURZERLÄUTERUNG:

 

Anlass der Planung: siehe Vorlage Nr. 158/08 und 319/08

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 15. September 2008 bis einschließlich 15. Oktober 2008 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG/EMPFEHLUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Hembergener
Straße 10, 48369 Saerbeck

          Stellungnahme vom 11. September 2008

 

Inhalt:

 

„Dem o. g. Vorhaben der Stadt Rheine stehen landwirtschaftliche Belange als öffentlich-rechtlicher Belang nicht entgegen, wenn sichergestellt ist, dass durch dieses Planvorhaben der landwirtschaftliche Verkehr nicht behindert wird. Im Plangebiet befindet sich ein Wirtschaftsweg, der von landwirtschaftlichen Fahrzeugen regelmäßig genutzt wird. Auf dem gesamten Wirtschaftsweg sollte eine Durchfahrt von 4 m Breite erhalten bleiben.“

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vonseiten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird befürchtet, dass künftig der landwirtschaftliche Verkehr im Bereich des Krafeldweges beeinträchtigt werden könnte.

 

Wie bereits im Vorverfahren und in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt, ist es selbstverständlich, dass dieser gesamte Wirtschaftsweg in seiner Durchfahrtsbreite von mehr als 4 m erhalten bleibt. Mit Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird auch weiterhin der landwirtschaftliche Verkehr regelmäßig über den Krafeldweg fahren können.

 

Insofern kann festgestellt werden, dass dieser Anregung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bereits gefolgt wurde.

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 319/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 319/08) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird der Bebauungsplan Nr. 318, Kennwort: "Hovesaat", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Begründung