Betreff
Bericht zur Umsetzung des HFA-Beschlusses vom 21. März 2006 zu den Ergebnissen der Strategie- und Finanzkommission
Vorlage
176/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die ggf. erforderliche weitergehende Beratung im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2006 an die Fachausschüsse.


Begründung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission zur Kenntnis.
  2. Die Fachausschüsse haben den Auftrag, die für ihren Bereich vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen und offenen Fragestellungen zu beraten und umzusetzen. Bei abweichenden Voten und ggf. neuer Sachlage ist der aktuelle Sachverhalt dem HFA zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
  3. Als Konsequenz aus den Anregungen der Gemeindeprüfungsanstalt und der augenblicklichen Finanzlage der Stadt Rheine werden folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:

a)     Der Stellenplan (Beamte/Angestellte/Arbeiter) für das Jahr 2006 ist um jene Stellen zu kürzen, die länger als 9 Monate nicht besetzt worden sind. Ausgenommen von diesem Beschluss sind jene Stellen, für die es zum Beispiel über die so genannte Mutterschutzregelung gesetzliche Vorgaben zum Freihalten dieser Stellen gibt. Der Beschluss wird mit sofortiger Wirkung gefasst. Soweit in Einzelfällen eine Wiederbesetzung beabsichtigt bzw. notwendig ist, ist durch die Verwaltung mit entsprechender Begründung ein neuer Antrag zu stellen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, als Anlage zum Protokoll eine Aufstellung über alle unbesetzten Stellen – gegliedert nach Fachbereichen und Gehaltsgruppierungen – anzufertigen. Dabei sind jene Stellen deutlich zu machen, die von der heute angesprochenen Streichung betroffen sind.

b)     Im Bereich der mit den Personalkosten verbundenen Aufwendungen wird die Verwaltung aufgefordert, beginnend mit dem Haushaltsplan 2006 und für das Folgejahr 2007 Einsparungsvorschläge über jeweils 500.000 € zu unterbreiten. (GPA-Liste Ziffern 8, 9 und 17)

c)     Das von der Fachabteilung erarbeitete erste Konzept zur Kostenreduzierung (Vorlage 113/06, JHA 23.03.06) ist im Sinne der dortigen Fachberatung weiter zu komplettieren. Ziel muss es sein, die von der Verwaltung anvisierten Kosteneinsparungen zu realisieren, bei angemessener Begleitung der betroffenen Kinder und Familien. Nach der Fachdiskussion ist das Ergebnis dem HFA – rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen – vorzulegen. (GPA-Liste Ziffern 24-29)

d)     Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen des Fachausschusses, aber auch des HFA, zu den Optimierungsvorschlägen und Kosteneinsparungen der GPA Stellung zu beziehen. (GPA-Liste Ziffern 46 und 49)

e)     Die Verwaltung wird aufgefordert, nach der nunmehr geplanten Zusammenlegung von VHS und Musikschule eine neue Konzeption für die Organisation und die Hauptamtlichkeit des Personals der Musikschule bis zu den Haushaltsplanberatungen im Fachausschuss und HFA vorzulegen. Ziel dieser Gesamtmaßnahme muss es sein, zu einer deutlichen Kostenreduzierung im Bereich der städt. Musikschule zu kommen. (GPA-Liste Ziffer 53)

f)      Die Verwaltung wird aufgefordert, zusammen mit der Geschäftsführung der Stadtwerke-Holding und den dortigen Aufsichtsrat-Gremien über die Kosten- und Ertragssituation der Bäder in Rheine Gespräche zu führen. Auch hier ist anzustreben, die Anregungen der GPA in die Gesamtüberlegungen der Rheiner Bäder einzubeziehen. (GPA-Liste Ziffer 84)

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Ziffer 1

Eine weitergehende Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

Zu Ziffer 2

Die Fachbereiche haben zu allen in den dem HFA am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) als Anlagen 5 und 13 beigefügten Tabellen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen (mit Ausnahme der unter Ziffer 3 des o. a. Beschlusses besonders angesprochenen Punkte) auf aktueller Basis Stellung genommen und ggf. das erreichbare Einsparvolumen angegeben. Entsprechend dem HFA-Beschluss erfolgt die weitergehende Beratung und Entscheidung im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 durch die Fachausschüsse. Die Fachbereiche werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammen mit der Beratungsvorlage für den jeweiligen Fachausschuss vorlegen.

 

Zu Ziffer 3 a)

Die Verwaltung hat der Niederschrift zur HFA-Sitzung vom 21. März 2006 als Anlage eine nach Fachbereichen geordnete Aufstellung über alle unbesetzten Stellen vorgelegt und darin deutlich gemacht, welche Stellen länger als 9 Monate unbesetzt sind und für welche keine Rückkehrrechte bestehen. Insgesamt waren zum Stichtag 31. März 2006 42,25 Stellen unbesetzt, davon 30,31 Stellen länger als 9 Monate; davon bestanden für 20,3 Stellen keine Rückkehrrechte. Diese Aufstellung ist dieser Vorlage nochmals als Anlage 1 beigefügt.

Der dem Haushaltsplan-Entwurf 2006 beigefügte Entwurf des Stellenplans enthält die länger als 9 Monate unbesetzten Stellen, für die keine Rückkehrrechte bestehen (20,3), nicht mehr.

 

Zu Ziffer 3 b)

Diese Ziffer des HFA-Beschlusses bezieht sich auf ein von Herrn Mölders von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) errechnetes Gesamtpotential von insgesamt 1.960 T€, das sich aus folgenden Einzelaspekten zusammensetzt:

 

1.  Reduzierung der Personalausgaben auf der Basis von Organisationsuntersuchungen u. a. durch Teilzeit und Geschäftsprozessoptimierung (insbesondere in den Fachbereichen 1, 5 und 8) = 760 T€

 

In der Kürze der Zeit ließen sich hierzu im Wesentlichen keine an Einzelaspekten konkretisierbare und mit validen Zahlen sowie Daten belegbare Einsparpotenziale in der angesprochenen Größenordnung ermitteln. Gleichwohl gibt es aber aus Sicht der Verwaltung schon jetzt Ansatzpunkte und Organisationsvorschläge, die teilweise relativ schnell umsetzbare einzelne Einsparpotenziale bereits eröffnet haben oder noch eröffnen, wenn ihre Umsetzung beschlossen würde.

 

Zum einen geht es um die Außenstelle Mesum, die seit dem 1.1.2006 dem Fachbereich 3 – Recht und Ordnung zugeordnet wurde. Seit dem Jahre 2005 ist die Außenstelle in dem bürgerfreundlich umgebauten neuen Büro untergebracht, 2 Bezirksbeamte der Polizeiinspektion Rheine sind im selben Haus untergebracht. Die Öffnungszeiten sind derzeit vormittags von 08.30 bis 12.00 Uhr und nachmittags von 15.00 bis 17.00 Uhr. Den Arbeitsplatz teilen sich eine Halbtagskraft und eine Vollzeitkraft, die zur Hälfte im Fachbereich 4 – Finanzen eingesetzt ist. Notwendige Krankheits- und Urlaubsvertretungen werden von sog. Poolkräften gestellt. Eine Reduzierung der Öffnungszeit auf die Vormittagsstunden wäre aus Sicht der Verwaltung ein vertretbarer Serviceeinschnitt, da das Bürgerbüro im alten Rathaus notfalls immer eine Alternative wäre. Durch diese Maßnahme ließe sich eine Stellenreduzierung von 0,5 Stellen und eine Personalkosteneinsparung in Höhe von ca. 20 T€ erzielen.

 

Noch vor kurzem sind durch Optimierung von Geschäftsprozessen deutliche Personalkosteneinsparungen realisiert worden. Dies betrifft beispielsweise die Hausmeisterdienste, insbesondere im Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport. So wurde im Jahr 2005 mit dem Ausscheiden des Hausmeisters an der Overbergschule eine Stelle durch interne Umorganisation eingespart. Nach dem Ausscheiden des Hausmeisters der Canisiusschule wurde die Hauswartin der Josefschule Rodde mit einem Stellenanteil von 0,65 Stellen dort eingesetzt (Stelleneinsparung 0,35). Die Stelle der Hauswartin an der Josefschule Rodde (0,54 Stellen) wurde durch Einführung von Schlüsseldiensten für die Turnhalle und Fremdvergabe der Reinigung in vollem Umfange eingespart. Weitere Einsparpotentiale im Hausmeisterdienst lassen sich nur an den Grundschulen und fluktuationsbedingt allerdings nur begrenzt sowie in einem längerfristigen Zeitraum (bis 2011 zwei Stellen) realisieren.

 

Auch durch das unten zu Ziffer 3 e) des HFA-Beschlusses angesprochene Konzept zur Zusammenführung von VHS und Musikschule lassen sich in Zukunft insgesamt 1,5 Stellen einsparen.

 

Die Notwendigkeit der von der GPA vorgeschlagenen Organisationsuntersuchungen einschließlich der Berücksichtigung der IT-Aspekte wird von der Verwaltung in keiner Weise in Zweifel gezogen. Die Verwaltung ist dazu augenblicklich jedoch fachlich und personell nicht in der Lage. Die Einrichtung einer Organisator(inn)enstelle im Fachbereich 7 – Interner Service wäre erforderlich. Dies sollte kostenneutral durch Aufgabenumschichtungen innerhalb der Verwaltung erfolgen. Unter dieser Voraussetzung wäre in Abstimmung mit den übrigen Fachbereichen eine Prioritätenliste der durchzuführenden Organisationsuntersuchungen zu erstellen. In Einzelfällen könnte aufgabenbezogen die Hinzuziehung externer Beratungsbüros zusätzlich notwendig werden. Die dazu notwendigen Mittelbereitstellungen müssten zu gegebener Zeit, ggf. durch den Haupt- und Finanzausschuss/Rat, erfolgen. Die aus dann durchführbaren Organisationsuntersuchungen resultierenden Kosteneinsparungen könnten frühestens erst im Jahr 2007 wirken. Eine Quantifizierung möglicher Kosteneinsparungen ist ohne systematische Vorüberlegungen im Augenblick nicht möglich.

 

2.  Aufgabenkritik, u. a. Reduzierung der Anzahl der Büroarbeitsplätze durch Desksharing = 530 T€

 

Die der GPA-Aussage zu diesem Punkt zugrunde liegenden Erkenntnisse erschließen sich aus dem Prüfungsbericht nicht. Eine im Rahmen der Strategie- und Finanzkommission erfolgte Nachfrage seitens der Verwaltung bei dem Prüfungsteamleiter Herrn Mölders ergab, dass die GPA sich im Wesentlichen auf Erfahrungen aus der sog. „freien Wirtschaft“ stützt. Praxisbeispiele aus Kommunalverwaltungen, in denen auch nur annähernd die Größenordnung von 20 % einzusparender Büroarbeitsplätze realisiert worden ist, konnten nicht benannt werden. Gleichwohl ist die Verwaltung der Auffassung, an der Empfehlung der GPA weiter zielstrebig zu arbeiten. Allerdings können konkrete haushaltswirksame Einsparungen durch verstärktes Desksharing kurzfristig nicht erzielt werden.

 

Der von der GPA zugrunde gelegten Anzahl Büroarbeitsplätze von 530 steht in etwa die gleiche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber. Bei der Stadt Rheine sind 123 Personen im Beamten- und Angestelltenverhältnis mit 50 % und mehr der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit teilzeitbeschäftigt, 27 Personen mit weniger als 50 %. Darunter sind 34 Arbeitsplätze in den Schulsekretariaten, die wegen der besonderen Situation in den Schulen bei den weiteren Überlegungen auszuklammern sind. Nach Abzug weiterer Sonderbereiche (Stadtbücherei, Archiv, etc.) verbleiben ca. 100 teilzeitbeschäftigte Personen mit einem Beschäftigungsvolumen von 19,25 bis ca. 30 Std./Woche.

 

Selbst wenn für jeweils 2 Personen nur ein Arbeitsplatz bereitgestellt würde, könnten rein rechnerisch maximal 50 Arbeitsplätze eingespart werden. Aber auch dieser rechnerische Wert ist nicht erreichbar, es sei denn, folgende Rahmenbedingungen und Faktoren würden vollständig ausgeblendet bzw. hätten künftig keine Relevanz mehr:

 

·         Öffnungszeiten der städt. Dienststellen

·         Prozesse – Arbeitsabläufe

·         Arbeitsmengenschwankungen („Saisonarbeiten“, etc.)

·         Individuelle Wünsche/Möglichkeiten der Beschäftigten – insbesondere unter dem Aspekt familiengerechter Arbeitszeiten, Frauenförderung, etc.

·         Mitbestimmungsrechte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG NW) und dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NW)

·         Arbeitszeitrechtliche Bestimmungen (Beamtengesetze, Tarifverträge)

·         Hausmeisterdienste

·         Energiekosten

·         Wirtschaftliche (Fremd-)Nutzung leer stehender Räume

·         Kommunikationsmöglichkeiten

 

Diese Faktoren verdeutlichen, dass die Möglichkeiten zur Kostenersparnis durch Desksharing in einer Kommunalverwaltung bis auf Weiteres nicht annähernd in der von der GPA vorgeschlagenen Größenordnung gegeben sein werden. Gleichwohl wird die Verwaltung diesen Aspekt bei allen künftigen organisatorischen Maßnahmen und räumlichen Veränderungen berücksichtigen und in höchstmöglichem Umfange umsetzen. Schon im Zusammenhang mit den augenblicklichen Überlegungen zur Unterbringung der Stadtbücherei, der VHS, der Musikschule und des Archivs werden die Desksharing-Aspekte intensiv zu berücksichtigen sein. Sich danach bietende Möglichkeiten sind zu nutzen.

 

Haushaltswirksame Kosteneinsparungen durch Reduzierung von Büroarbeitsplätzen sind angesichts der fortgeschrittenen Zeit für das laufende Haushaltsjahr 2006 in nennenswertem Umfange nicht zu erwarten. Die Verwaltung wird aber rechtzeitig zum Haushalt 2007 zu dieser Thematik dem Haupt- und Finanzausschuss einen weiteren Ergebnisbericht vorlegen.

 

3.  Erneuerung der Stellenbewertungen = 670 T€

 

Dem Vorschlag der GPA liegt u. a. auch die Kennzahl „Personalausgaben je IST-Stelle“ des GPA-Berichtes zu Grunde.

 

Diese Werte haben sich lt. Internetseite der GPA inzwischen verändert. Nachfolgend sind die alten Werte den neuen Werten (Stand: 31.12.2005) gegenübergestellt:

 

 

Vergleichs-

wert

Alt

Vergleichs-wert

31.12.05

Wert

Rheine

Alt = Neu = 31.12.2005

Differenz

Alt

Differenz

31.12.2005

Minimum

43.339

43.465

47.604

4.265

  4.039

Maximum

52.935

54.671

47.604

-5.331

- 7.067

Mittelwert

47.870

49.260

47.604

-  266

- 1.656

 

Es stellt sich die Frage, welcher Wert soll als Zielgröße für die Stadt Rheine gelten? Fest steht, dass die Stadt Rheine den Mittelwert deutlich unterschreitet. Wenn allerdings dies nicht der gewünschte Maßstab sein soll, so wäre die Verfolgung jedes geringeren Wertes mit erheblichen Auswirkungen verbunden:

 

·         Flächendeckende Neubewertung aller Stellen (erheblicher Zeitbedarf und erhebliche Kosten – Ergebnis offen)

·         Mitarbeitermotivation

 

Wenn eine flächendeckende Neubewertung der Stellen im Ergebnis zu einer geringeren Stellenbewertung führen würde, wären haushaltswirksame Einsparungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erreichen. Im Beamtenbereich könnte die geringere Stellenbewertung gegenüber den aktiv Beschäftigten nicht umgesetzt werden; im Beschäftigtenbereich (Angestellte und Arbeiter) wären dazu Rückgruppierungen notwendig, die in aller Regel nur im Wege sog. Änderungskündigungen umgesetzt werden könnten.

 

Fest steht, dass haushaltswirksame Einsparungen für 2006 und überwiegend auch für 2007 durch eine flächendeckende Neubewertung aller Stellen nicht erreicht werden können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, vor einer weitergehenden Richtungsentscheidung die neue Entgeltordnung des TVöD abzuwarten (2007/2008). Im Übrigen vertritt die Verwaltung den Standpunkt die Anstrengungen zur weiteren Personalreduzierung zu verstärken und durch gute Bezahlung die Mitarbeitermotivation zu stärken.

 

Zu Ziffer 3 c)

Das Konzept zur strategischen Steuerung in der Heimerziehung ist vom Jugendhilfeausschuss (JHA) in seiner Sitzung am 23. März 2003 beraten worden.

 

Der JHA empfahl einstimmig – bei zwei Enthaltungen –

 

  • mit der Zielsetzung kurzfristiger und dauerhafter Einsparungen in der Heimerziehung durch den weiteren Ausbau der Vollzeitpflege, Einführung einer Reintegrationsoffensive und der Umsetzung des generellen Verselbständigungsansatzes ab dem 16./17. Lebensjahr,
  • den Stellenplan des Fachbereiches 2 befristet für die Dauer von 2 Jahren um insgesamt 2,5 Stellen (TVöD, Entgeltgruppe 9, Sozialarbeiter(innen), Sozialpädagog(inn)en zu erweitern.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen regelmäßiger Evaluation (halbjährlich) über die Zielerreichung im JHA zu berichten.

 

Unter der Voraussetzung, dass die zusätzliche Personalressource zur Verfügung steht, können Einsparpotentiale ab dem Haushaltsjahr 2007 generiert werden, die im Haushaltsjahr 2009 die Zielgröße von jährlich 813.000,00 € erreichen:

 

Jahr

Minderausgaben für die Heimerziehung

Aufwendungen für Personal, Pflegegeld, ambulante Hilfen

Differenz

2007

228.470 €

173.193 €

55.277 €

2008

836.928 €

320.884 €

516.044 €

2009

1.105.928 €

293.008 €

812.920 €

 

Die Auswirkungen auf den Haushalts- und den Investitionsplan sowie auf den Stellenplan sind in den vorliegenden Haushaltsplanentwurf eingearbeitet worden.

 

Zu Ziffer 3 d)

Die GPA hat für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Kennzahl Euro je Einwohner/Einwohnerin (€/EW) gewählt. In ihren allgemeinen Ausführungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Bauleistungen weist die GPA auf Folgendes hin:

 

„…Aus technischer Sicht erscheint es nicht sinnvoll, z.B. die Unterhaltungsausgaben für den Straßenbau primär unabhängig von der Straßenlänge interkommunal in €/EW zu betrachten. Doch sind bedauerlicherweise momentan die verfügbaren Finanzmittel das entscheidende Kriterium für das Volumen der Unterhaltung und nicht der Unterhaltungsbedarf der Straßen. Insofern macht die Betrachtung der Ausgaben in €/EW Sinn.“

 

Die GPA bringt damit zum Ausdruck, dass derzeit nicht der Bedarf die Höhe der finanziellen Aufwendungen für die Bauunterhaltung bestimmt, vielmehr wird der finanzielle Bedarf von den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune beeinflusst wird.

 

Weiter führt die GPA aus:

 

„…In der entscheidenden Betrachtung, dem Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) fließen die sekundären, technischen Umstände in die Bewertung mit ein. Sie sind verbal als Kriterium aufgelistet und führen mit dem interkommunalen Wert €/EW zur KIWI-Bewertung.“

 

Dies drückt aus, dass nicht allein der Kennzahlenwert (€/EW) sondern die tatsächlichen (sekundären) Umstände in die Bewertung einfließen müssen. Dieses ist auch mehr als logisch, da nicht die Einwohnerzahl für den Umfang der Bauunterhaltungsaufwendungen, sondern die Menge der zu unterhaltenden Substanz (die Bruttogrundfläche der Gebäude in m², die Länge des Straßennetzes oder des Kanalnetzes in km) den Aufwand bestimmt. Ergänzende Kennzahlen, die einen Vergleich zwischen den Kommunen konkretisieren, wären zum Beispiel:

 

  • Bauunterhaltungsaufwendungen je m² Bruttogrundfläche in Euro
  • Bauunterhaltungsaufwendungen je km Straßenlänge in Euro

 

Diese Kennzahlen wurden jedoch von der GPA nicht abgebildet, da den meisten Kommunen die entsprechenden Daten zu ihrer Substanz (Bruttogrundfläche der Gebäude, Länge des Straßennetzes) fehlen und nur mit hohem Aufwand zu ermitteln sind.

 

Die GPA hat in der KIWI-Bewertung für die Wirtschaftlichkeit der Bauunterhaltung eine grüne Ampel vergeben. Dieses Ergebnis wird wie folgt begründet:

 

„Angesichts der guten und durchdachten Steuerung und der von der Stadt Rheine nicht zu beeinflussenden überdurchschnittlichen Straßenlängen, die originär zu den im interkommunalen Vergleich erhöhten Unterhaltungsausgaben führen, bewerten wir das Prüfungsfeld „Bauunterhaltungsausgaben“ mit dem KIWI-Wert 4 und einer grünen Ampel.“

 

Für die Stadt Rheine wurde ein Kennzahlenwert von 71,80 € ermittelt. Dieser lag um rd. 20 % über dem damaligen Mittelwert von 60,55 €.

 

Anzumerken ist aber, dass die Stadt Rheine im Jahr 2004 eine der ersten großen kreisangehörigen Städte war, die von der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft wurde. Daher wurde die Stadt Rheine überwiegend mit deutlich kleineren mittleren kreisangehörigen Städten (ab 25.000 Einwohner[innen]) verglichen.

 

Die GPA setzte die Prüfungen im Jahr 2005 mit weiteren großen kreisangehörigen Städten mit der Konsequenz fort, dass der Mittelwert für Bauunterhaltungsausgaben von 60,55 € auf 80,01 € je Einwohner(in) stieg. Der Kennzahlenwert der Stadt Rheine liegt somit um rd. 32 % und damit deutlich unter dem aktuellen Mittelwert.

 

Die nachstehende Grafik der ermittelten Kennzahlenwerte der GPA zeigt, dass die Bauunterhaltungsausgaben für den Hochbau im Vergleichszeitraum 2000 bis 2003 massiv gesenkt wurden. So wurden im Jahr 2003 über 30 Prozent weniger Finanzmittel als im Jahr 2000 für die Unterhaltung der städtischen Gebäude verausgabt.


 

Die GPA hat bei der Beurteilung der Bauunterhaltungsausgaben für den Hochbau weitgehend nur Ausgabepositionen des Verwaltungshaushaltes berücksichtigt. Verschiedene Sanierungsmaßnahmen (Küchen, Naturwissenschaften, Schulgebäude) und Sonderprogramme (Heizungssanierung, Fenstersanierung, Brandschutz) wurden jedoch im Vermögenshaushalt abgebildet. Diese Maßnahmen müssen jedoch für die Beurteilung der Bauunterhaltung insgesamt berücksichtigt werden.

 


In der nachstehenden Grafik wird der Verlauf der Bauunterhaltungsmittel für den Hochbau unter Einbeziehung der Sonderprogramme und der Sanierungsmaßnahmen dargestellt.

 

Es ist deutlich zu erkennen, dass die für die Bauunterhaltung des Hochbaus zur Verfügung gestellten Mittel nach einem Anstieg im Jahr 2003 in den Folgejahren wieder kontinuierlich abnehmen. Dies ist dadurch begründet, dass für Sanierungsmaßnahmen und Sonderprogramme in den Jahren 2008 und 2009 keine Finanzmittel eingeplant sind.

 

Die für die Straßenunterhaltung bereitgestellten Sachmittel wurden in den vergangenen Jahren bereits in erheblichem Maße reduziert. Dies verdeutlicht die nachstehende Grafik.

 

 

 

Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln ist die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen, d. h. das Aufbringen großflächiger Deckschichten oder die Herstellung neuer Pflasteroberflächen nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Mittel reichen noch lediglich aus, um Schäden an bestehende Straßen, Wegen und Plätzen, z. B. Schlaglochbeseitigungen, kleinere Oberflächenbehandlungen, Pflege einzelner schadhafter Fugen sowie Aufnehmen und Neuverlegen kleinflächiger Pflasterungen, zu beseitigen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind weitergehende Kürzungen der Bauunterhaltungsmittel für Gebäude und Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung sonst eintretender hoher Substanzschäden nicht zu vertreten. Die Verwaltung schlägt vor, diese Thematik ggf. im Rahmen künftiger Beratungen des Fachausschusses (Bau- und Betriebsausschuss) aufzugreifen und zu vertiefen.

 

Die GPA hat festgestellt, dass die Stadt Rheine mit 18,7 m² Grünanlagen/Einwohner um 1,7 m²/Einwohner über dem interkommunalen Mittelwert liegt. Als weiterer Aspekt für die über dem Mittelwert liegenden Unterhaltungskosten im Grünflächenbereich sind die Fahrzeug-/Gerätekosten und die hohe Zahl der Kinderspielplätze ermittelt worden.

 

Im Rahmen einer im Jahre 1979 durchgeführten Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Unternehmensberatung Mummert & Partner wurde ermittelt, dass für die Unterhaltung von 77,7 ha Pflanzflächen und 46,3 ha Rasenschnittflächen 42,2 Stellen benötigt werden.

 

Im Jahr 2004 beliefen sich die Pflanzflächen auf 92 ha und die Rasenschnittflächen auf 51 ha, d. h. die zu unterhaltende Gesamtfläche hat sich um 22,6 % auf 143 ha erhöht. Unter Zugrundelegung der von Mummert & Partner ermittelten Personalbemessung hätte es zu einer Personalaufstockung um 7,5 Stellen kommen müssen. Tatsächlich wurden seit 1979 die Anzahl der Stellen in der Grünflächenunterhaltung nicht erhöht. Dies hatte zur Folge, dass der Pflegestandart der Grünanlagen im Laufe der Jahre immer weiter zurückgefahren werden musste. Während in den Parkanlagen und in der Innenstadt noch bis zu 8 Pflegegänge durchgeführt werden konnten, verringerte sich die Pflegeleistung in den übrigen Bereichen auf maximal 2 Pflegegänge pro Jahr. Ein weiterer Abbau des Pflegestandards wäre aus Sicht der Verwaltung kontraproduktiv, da die verbleibenden Pflegegänge sich erheblich verteuern würden und die Akzeptanz der Bevölkerung nicht erwartet werden kann.

 

Folgende Maßnahmen zur Begrenzung des Aufwandes im Grünflächenbereich sind seitens der Verwaltung bereits in die Wege geleitet worden:

 

·         Das Infa-Institut Ahlen wurde beauftragt, die Grünflächenunterhaltung der Stadt Rheine im Rahmen eines Benchmarkingprojektes zu überprüfen und mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen und sollen im zuständigen Fachausschuss (Bau- und Betriebsausschuss) behandelt werden.

·         Die Anzahl der Kinderspielplätze wurde vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der Erreichbarkeit der Spielplätze und insbesondere der personellen Ressourcen im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht überprüft. Inzwischen haben die zuständigen Fachausschüsse einer Reduzierung auf 126 Spielplätze zugestimmt. Die Sauberhaltung sowie kleinere Strauch- und Baumschnittarbeiten werden von Personen aus dem Bereich Hartz IV durchgeführt. Durch diese Maßnahme entstehen der Stadt derzeit keine Kosten.

·         Durch den Erweiterungsbau auf dem Gelände des Bau- und Betriebshofes werden Räume geschaffen mit dem Ziel, u. a. weitere Gärtnerstützpunkte aufzugeben. Aufgrund der weiteren Konzentration von Gärtnerteams auf dem Betriebsgelände und den Einsatz eines Disponenten werden zusätzliche Synergieeffekte erzielt, die zu verminderten Kosten für Fahrzeuge und Geräte führen werden.

 

Um weitergehende Einspareffekte zu erzielen, könnten folgende Alternativen in Betracht gezogen werden, über die letztlich nur nach intensiver Beratung im zuständigen Fachausschuss entschieden werden kann:

 

·         Durch die Umwandlung von 1,7 m² x 76.500 Einwohner = rd. 130.000 m² Pflanzflächen in Rasenflächen könnte der Pflege- und Unterhaltungsaufwand reduziert werden.

·         Auf die Unterhaltung und Pflege von 130.000 m² Pflanzfläche wird insgesamt verzichtet.

·         Um weitere Folgekosten zu vermeiden werden im Stadtgebiet zukünftig keine neuen städtischen Grünanlagen mehr vorgesehen. Dies gilt insbesondere für Baugebiete mit verkehrsberuhigten Bereichen. Grünanlagen sind in die Privatgrundstücke zu integrieren.

 

Zu Ziffer 3 e)

Gemeinsames Ziel von Rat und Verwaltung ist es, im Bereich der Musikschule durch eine Neukonzeption bzw. –organisation zu einer deutlichen Kostenredzierung zu kommen. Zu dieser Thematik hat die Verwaltung auf Anregung des Kulturausschusses einen Arbeitskreis eingerichtet, in dem alle Ratsfraktionen vertreten sind. Dieser Arbeitskreis soll die Ausrichtung der inhaltlichen und qualitativen Arbeit der Musikschule begleiten. In diesem Arbeitskreis sollen außerdem alle Themen behandelt werden, die zu möglichen Budgetverbesserungen der Musikschule beitragen (können). Die Besprechungspunkte

 

·                 Arbeitsumfang der Musikschule

·                 Altersstruktur der Schüler(innen)

·                 Lehrer(innen) der Musikschule

·                 Einnahmesituation der Musikschule

·                 Qualitätssicherung der Musikschule

 

sollen sicherstellen, dass alle Aspekte zu Kostenreduzierungen (z. B. Ersatz versicherungspflichtig Beschäftigter durch Honorarkräfte, Personalkosteneinsparungen im Verwaltungsbereich, Senkung der Betriebskosten durch Inanspruchnahme von weniger und kleineren Räumen) berücksichtigt werden.

 

Über die (Zwischen-)Ergebnisse des Arbeitskreises wird der Haupt- und Finanzausschuss jeweils zeitnah unterrichtet.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung einen Organisationsvorschlag für eine zukünftig gemeinsame Volkshoch- und Musikschule erarbeitet. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass allein hierdurch insgesamt 1,5 Stellen, teilweise aber erst ab November 2008, eingespart werden können. Darüber hinausgehende kurzfristige personelle Einsparungen werden nur durch betriebsbedingte Kündigungen möglich sein.

 

Zu Ziffer 3 f)

Diese Thematik hat der Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH in einer eigens anberaumten Sondersitzung am 20. April 2006 eingehend beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Aufsichtsrat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und verweist den Bericht zur Beratung an den Rat der Stadt Rheine und mit der Empfehlung an die Stadtverwaltung Rheine, den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zwecks Stellungnahme zuzuleiten und die Zahlenwerte und Trendaussagen abzustimmen.“

 

Auf die als Anlage 2 beigefügte umfangreiche Sachdarstellung zur Sitzung der Rheiner Bäder GmbH wird verwiesen.

 

Anzumerken ist hierzu, dass kein Anspruch auf die Exaktheit der dargestellten Zahlenwerte gelegt wird, da aufgrund der Kürze der Vorbereitungszeit teilweise mit vereinfachenden Annahmen (Beispiel Szenario 2 „Schließung aller Bäder“: das Schulschwimmen kann auch bei vollständiger Aufgabe aller drei Bäder in Rheine unverändert in umliegenden Bädern zu gleichen Konditionen durchgeführt werden) und groben Schätzungen (Beispiel Szenario 2: Mehrkosten Fahrten Schulschwimmen 95 T€) gearbeitet wurde. Darüber hinaus wurden die mit den Szenarien verbundenen Problematiken (Beispiel Szenario 2: betriebsbedingte Kündigungen von 26 Mitarbeiter/innen und Fahrtzeiten für das Schulschwimmen in umliegenden Bädern) nicht hinreichend gewürdigt. Gleichwohl hält die Rheiner Bäder GmbH folgende Trendaussagen für dargelegt und nachgewiesen:

 

1.   Das von der GPA bzw. im Rahmen der Strategie- und Finanzkommission ermittelte Haushaltsentlastungsvolumen von 1,14 Mio. € ist selbst bei Aufgabe/Schließung aller Bäder nicht einmal zur Hälfte realisierbar.

2.   Bei Szenario 3 „Schließung einzelner Bäder“ zeigt sich, dass der größte Haushaltsentlastungseffekt (ca. 200 T€/a) bei der Schließung des Hallenbades Mesum eintritt. Damit wäre aber die fast vollständige Aufgabe des öffentlichen Badebetriebes in Rheine verbunden, wenn Schul- und Vereinsschwimmen im gleich bleibenden Umfang durchgeführt werden soll. Von dieser Maßnahme wären 6 Mitarbeiter/innen betroffen, die betriebsbedingt zu kündigen wären.

3.   Die von der GPA herangezogene Vergleichsstadt Lippstadt und der Vergleichswert (10,21 € Zuschuss pro Einwohner) sind nicht valide, da

a)   die Verluste des in einer weiteren GmbH (Anteil Stadt Lippstadt 61,5 %, 38,5 % Kreis Soest) ausgegliederten Thermalbades und eines Strandbades nicht berücksichtigt wurden,

b)   die zwei Stadtwerke-Lippstadt-Bäder (1 Hallenbad, 1 Freibad) im Gegensatz zu den drei Rheiner Bädern (2003: 328 T€) keine Abschreibungen mehr aufweisen, und

c)   die Besucherzahlen stark differieren (Rheiner Bäder 366 Tsd. Besucher, Stadtwerke Lippstadt: ca. 120 Tsd. Besucher), so dass der Zuschusswert pro Besucher in Rheine zumindest bei den Hallenbädern günstiger ist.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Unbesetzte Planstellen am 31.03.2006

Anlage 2: Einsparvorschlag „Rheiner Bäder“ GPA/Strategie- u. Finanzkommission