Betreff
Bauvorhaben der öffentlichen Verkehrsflächen im Jahre 2009
Vorlage
443/08
Aktenzeichen
Str.-fo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Projekten der öffentlichen Verkehrsflächen im Jahre 2009 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Vorlage dient als Information für die Projekte der öffentlichen Verkehrsflächen. Die einzelnen Projekte sind im Haushaltsplanentwurf 2009 enthalten und müssen noch im Zuge der Haushaltsplanberatungen beschlossen werden. Von der Abteilung öffentliche Verkehrsflächen ist vorgesehen, im Jahre 2009 unter anderem nachfolgend aufgeführte Baumaßnahmen durchzuführen:

 

1.   Ausbau An den Kleingärten

 

2.   Ausbau Am Hilgenfeld

 

3.   Restausbau Karweg

 

4.   Ausbau Dutumer Straße

 

5.   Ausbau Wieckstraße

 

6.   Ausbau Hünenborgstraße

 

7.   Ausbau Stichstraße Sonnenstraße

 

8.   Ausbau Lindvennweg

 

9.   Ausbau Sandhövelstraße

 

10. Erneuerung Emsstraße

 

11. Ausbau Otto-Bergmeyer-Straße

 

12. Ausbau Breite Straße

 

13. Umgestaltung Humboldtplatz

 

14. Ausbau Neuenkirchener Straße

 

15. Ausbau Baustraßen Baarentelgen-Nord

 

16. Ausbau Kreisverkehr Lingener Damm

 

17. Ausbau Radweg Paschenaustraße

 

18. Baustraße „Rheine R“ und „IV. Quadrant“

 

19. Ausbau Rodder Damm

 

20. Innerstädtische Wegweisung für Fußgänger

 

21. Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer

 

Zu den einzelnen Maßnahmen wird Folgendes ausgeführt:

 

Zu 1 –   53014-8152 Ausbau „An den Kleingärten, 1. BA, Teil 1“
53014-8153 Ausbau „An den Kleingärten, 1. BA, Teil 2“

 

Die Straße An den Kleingärten, 1. BA, befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld-Ost“. Die Straße ist als reine Wohnstraße anzusehen. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen. Die erste südliche Schleife dieser Straße, beginnend Am Hilgenfeld, endend Am Hilgenfeld, soll ausgebaut werden. Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich in einer Breite von 6 m innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4 m. Der beiliegende Lageplan Nr. 1 zeigt die Situation.

 

Zu 2 –   53014-8151 Ausbau „Am Hilgenfeld (östlicher Gehweg und Parkstreifen)“

            

Der östliche Gehweg und der daran angrenzende Parkstreifen Am Hilgenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld-Ost“. Für den östlichen Gehweg der Straße Am Hilgenfeld ist ein Ausbau in rotem Betonsteinpflaster vorgesehen. Die Grundstückszufahrten werden ebenfalls in rotem Betonsteinpflaster ausgeführt. Der daran angrenzende Parkstreifen ist in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster geplant und wird mit einem Rundbord R = 5 cm eingefasst. Der beiliegende Lageplan Nr. 2 zeigt die Situation.

 

Zu 3 –   53014-01291 Restausbau „Karweg (Stichweg)“

 

Der Stichweg am Karweg liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße, Teil 2“. Für den Stichweg ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich innerhalb der vorgegebenen Parzellenbreite hergestellt. Es wird eine Pflasterbauweise gewählt. Die Entwässerung erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne in Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal. Der beiliegende Lageplan Nr. 3 zeigt die Situation.

 

Zu 4 –   53014-3515 Ausbau „Dutumer Straße (Zeppelinstraße bis Felsenstraße)“

 

Die Dutumer Straße ist im betrachteten Bereich (Gesamtlänge etwa 750 m) bis auf einen 180 m langen Abschnitt nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes. Der Abschnitt von Zeppelinstraße bis Weidenstraße liegt im Bebauungsplan Nr. 194, Kennwort: „Zeppelinstraße/Steinfurter Straße“. Die Dutumer Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Sammelstraße einzustufen. Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkstreifen und Grünbeete werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt. Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 6 m breiter Fahrbahn und beidseitigem Gehweg von i. d. R. 2 bis 2,50 m Breite vorgesehen. Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist im gesamten Bereich beidseitig die Anlegung von Parkständen bzw. Grünbeeten geplant. Außerdem sind Fahrbahneinengungen durch die Anordnung von Grünbeeten auf 4 m Breite vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen. Der beiliegende Lageplan Nr. 4 zeigt die Situation.

 

Zu 5 –   53014-3519 Ausbau „Wieckstraße“

            

Die Wiekstraße einschließlich Nadigstraße (Haus-Nrn. 21 bis 31) befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum, Teil B“. Für die Wiekstraße einschließlich des oben beschriebenen Teiles der Nadigstraße ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Die Pflasterung erfolgt niveaugleich. Der befahrbare Bereich besteht aus einer 4 m bzw. 6 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster. Die Pflasterung der Parkstände erfolgt in 2 m Breite. Der beigefügte Lageplan Nr. 5 zeigt die Situation.

 

Zu 6 –   53014-0161 Ausbau „Hünenborgstraße (nördlich Gronauer Straße)“

            

Die Hünenborgstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“. Sie ist als Anliegerstraße anzusehen und im Bebauungsplan teils als verkehrsberuhigter Bereich, teils als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Der südliche Teil des neuen Baugebietes wurde im Jahre 2008 endgültig hergestellt. Der nördliche Teil wurde aufgrund der geringen Bebauung im Jahre 2008 zurückgestellt. Der beiliegende Lageplan Nr. 6 zeigt die Situation.

 

Zu 7 –   53014-0402 Ausbau „Stichstraße Sonnenstraße“

            

Die Stichstraße Sonnenstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124, Kennwort: „Stadtberg/Fürstenstraße“. Für die Stichstraße Sonnenstraße ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Der befahrbare Bereich erfolgt mit einer Pflasterung in einer Breite zwischen 4,50 und 6,50 m. Die 2 m breiten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster ausgeführt. Der beiliegende Lageplan Nr. 7 zeigt die Situation.

 

Zu 8 –   53014-3702 Ausbau „Lindvennweg (Rheiner Straße bis Thiestraße)“

            

Der Lindvennweg im 1. BA soll ausgebaut werden von Rheiner Straße bis Thie­straße. Der beiliegende Lageplan Nr. 8 zeigt die Situation.

 

Zu 9 –   53014-0632 Ausbau „Sandhövelstraße (Elter Straße bis Biergbrede)“

             53014-0633 Ausbau „Stichwege Sandhövelstraße“

 

Die Sandhövelstraße von der B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T 2, Kennwort:„Sandhövelstraße“, und der Straße Biergbrede befindet sich teilweise ebenso wie die Stichwege Gemarkung Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 15 und 162 im Bebauungsplan T 2, Kennwort: „Sandhövelstraße“. Der Rest der Sandhövelstraße ist unbebaut. Der Stichweg Gemarkung Rheine Stadt, Flur 179, Flurstück 374, befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. D 96, Kennwort: „Feldkamp“. Die Sandhövelstraße und die auszubauenden Stichwege sind in diesem Bereich als Wohnstraßen anzusehen, bei denen bis auf ein Teilgebiet alle bebaubaren Parzellen bereits bebaut sind. Die Einstufung der Sandhövelstraße in eine Tempo-30-Zone ist bereits erfolgt. Die Fahrbahn der Sandhövelstraße wird in Asphaltbauweise hergestellt. Die Stichwege werden mit Betonsteinpflaster befestigt. Zur Verkehrsberuhigung werden Einhängungen in Form von Grünbeeten mit Straßenbaumpflanzungen angelegt. Die Sandhövelstraße und die Stichwege sollten über 2 Jahre in den Jahren 2008 und 2009 ausgebaut werden. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die Situation ist aus dem anliegenden Lageplan Nr. 9 ersichtlich.

 

Zu 10 – 53014-502 Erneuerung „Emsstraße (Elter Straße bis Hansaallee)“

            

Die Emsstraße verläuft im Bereich der Innenstadt von der Kreuzung mit dem Kardinal-Galen-Ring, Hansaallee, Osnabrücker Straße in südwestlicher Richtung und mündet dort in die Klosterstraße und den Borneplatz. Zwischen dem Borneplatz und der Kreuzung mit der Lingener Straße/Elter Straße ist die Emsstraße als Fußgängerzone ausgewiesen. In dem überplanten Bereich zwischen der Elter Straße und dem Kardinal-Galen-Ring erfüllt sie die Funktion einer Geschäftsstraße, wobei die Nutzung durch den motorisierten Verkehr stark durch die in der Emsstraße verkehrenden Buslinien (Bushaltestelle Hues Ecke) und den Linienverkehr geprägt ist. In der Emsstraße befinden sich umfangreiche Schäden in der gepflasterten Fahrbahn. Die neue Fahrbahn wird in asphaltgebundener Weise hergestellt. Die vorhandenen Bordrinnen sind überwiegend abgängig und werden nach Bedarf erneuert. Die Bordanlagen befinden sich in einem guten Zustand und bleiben daher erhalten. Lediglich an den Bushaltestellen werden die vorhandenen Bordsteine durch Buskapsteine ersetzt. Die Oberflächenbefestigung der Warteflächen wird im Zuge der Baumaßnahme gemäß dem ortsüblichen Ausbaustandard behindertengerecht gestaltet. Der beiliegende Lageplan Nr. 10 zeigt die Situation.

 

Zu 11 – 53014-406 Ausbau „Otto-Bergmeyer-Straße (Wendehammer)“

            

Der geplante Wendehammer der Otto-Bergmeyer-Straße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Westliche Innenstadt“. Am Ende der Erschließungsstraße zum Lidl-Markt/Burger King ist eine für Müllfahrzeuge befahrbare Wendeanlage geplant. Der Wendehammer wird in Asphaltbauweise hergestellt. Auf westlicher Seite des Wendehammers wird ein Gehweg mit Pflasterplatten eingeplant, der sich durch ein Rundbord von der Fahrbahn abgrenzt. In den übrigen Bereichen wird die Fahrbahn durch ein Schrammbord umfasst. Zz. laufen noch Grunderwerbsverhandlungen mit Aurelis/Bahn. Der beiliegende Lageplan Nr. 11 zeigt die Situation.

 

Zu 12 – 53014-512 Ausbau „Breite Straße (Zeppelinstraße bis Am Waldhof)“

            

Die Breite Straße wird im Separationsprinzip ausgebaut. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Der Gehweg wird mit grauen Gehwegplatten ausgebaut. Ein Grünbeet wird zwischen der Fahrbahn und dem nördlichen Gehweg in einer Breite von ca. 2 m neu erstellt. Die alte Fahrbahn ist abgängig. Der Lageplan Nr. 12 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 13 – 53014-826 Umgestaltung „Humboldtplatz“

            

Durch die geplante Überbauung der Tiefgarage Stadthalle/Humboldtplatz ergaben sich die Möglichkeit und die bauliche Notwendigkeit, diesen Platz neu zu gestalten. Die Planung sieht für den Humboldtplatz einen Ausbau im Mischprinzip vor. Zusätzlich sollen hier die Gedanken von shared space einfließen: niveaugleicher Ausbau der Flächen, Verzicht auf überflüssige Verkehrsschilder, Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer. Außerdem soll der vorhandene gute Bestand, soweit er lage- und höhenmäßig miteingebunden werden kann, möglichst erhalten bleiben. Schließlich soll auch die Anbindung des Timmermanufers durch Beibehaltung des Pflasters erkennbar gemacht werden. Der Lageplan Nr. 13 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 14 – 53014-3520 Ausbau „Neuenkirchener Straße (Berbomstiege bis Felsenstraße)“

            

Die Neuenkirchener Straße im Bereich von Berbomstiege bis zur Felsenstraße hat eine vorhandene Fahrbahnbreite von etwa 8,25 m. Diese Fahrbahnbreite übersteigt bei weitem die benötigte Breite. Die Planung sieht durchgehend eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vor. In dem Bereich der Einmündung erfolgt eine Ausweitung der Fahrbahn um 2,25 m, um die Anlegung von Linksabbiegeaufstellbereichen zu ermöglichen. Die Verschmälerung der Fahrbahn an der Nordseite ermöglicht die Anlegung des neuen Geh- und Radweges mit Abstand zur Fahrbahn. Soweit möglich, verläuft zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg ein 1,75 m breiter Grünstreifen. Der Geh-/Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten. Der beiliegende Lageplan Nr. 14 zeigt die Situation.

 

Zu 15 – 53014-9012 Baustraße „Egon-Senger-Straße 3. BA“

             53014-9013 Baustraße „Harkortstraße“

             53014-9014 Radweg „Egon-Senger-Straße“

 

Im Zuge der Erstellung der Kanäle im Baugebiet Baarentelgen-Nord müssen auch die Baustraßen und Radwege neu angelegt werden. Die Baustraßen werden in Asphaltbauweise hergestellt. Ebenso werden die Geh- und Radwege in Asphalt hergestellt. Entlang der Bahnstrecke dient der Radweg gleichzeitig als Unterhaltungsweg für das geplante Rückhaltebecken. Die genaue Bauzeit wird noch mit der Firma Reckers abgestimmt. Der Lageplan Nr. 15 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 16 – 53014-525 Kreisverkehr „Lingener Damm/Am Stadtwalde“

            

Im Bereich des Lingener Damms wird ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von insgesamt 41 m vorgesehen. Durch die Errichtung des Kreisverkehrsplatzes werden die Wartezeiten für Fahrzeuge aus den Seitenstraßen spürbar verringert. Weiterhin wird die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, die den Lingener Damm an dieser Stelle überqueren, erheblich erhöht. Der Lageplan Nr. 16 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 17 – 53013-007 Ausbau „Radweg Paschenaustraße (Ortsdurchfahrtsgrenze bis L 593)        

 

Der Radweg weist eine Länge von etwa 400 auf. Der Radweg soll in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden. Zum Schutz der Radfahrer wird ein begrünter Schutzstreifen Bankett in einer Breite von ca. 1,50 m angelegt. Im Bereich der Einmündung Schürweg soll eine Mittelinsel für ein sicheres Überqueren der Paschenaustraße sorgen. Der Lageplan Nr. 17 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 18 – 5911-100 Baustraßen „Rheine R“

             5912-100 Baustraßen „IV. Quadrant“      

 

Im Zuge der Kanalisierung im Bereich von Rheine R und dem IV. Quadranten werden die Baustraßen angelegt. Die Baustraßen werden in Asphaltbauweise hergestellt. Der Lageplan Nr. 18 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 19 – 53014-526 Ausbau „Rodder Damm (Höhe Renk AG)“

            

Der vorhandene Ausbau des Rodder Damms in der Qualität eines Wirtschaftsweges reicht für die Erschließung der neuen Hallen der Renk AG nicht aus. Vorgesehen ist ein Fahrbahnausbau gemäß Bauklasse 3 der RSTO. Aufgrund der Länge der Schwertransporter ist es erforderlich, eine neue Zufahrt Tor 4 in entsprechender Breite anzulegen. Um keine überbreiten Fahrflächen entstehen zu lassen, soll durch Markierung eine Linksabbiegespur geschaffen werden. Der Lageplan Nr. 19 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 20 – 53014-832 Innerstädtische Wegweisung für Fußgänger

            

Es ist vorgesehen, an 24 Standorten in der Innenstadt auf insgesamt 15 wichtige fußläufig zu erreichende Ziele hinzuweisen. Die Wegweiser sollen als Pfeilwegweiser mit weißer Schrift und braunem Hintergrund aufgestellt werden.

 

Zu 21 – 53014-829 Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer

            

Die Anlegung einer Hochwasserschutzmauer am Timmermanufer soll die Bürger auf der östlichen Emsseite vor einem Hochwasser schützen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Lagepläne 1 bis 19