VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Der Anstoß für
diese 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenaustraße“,
kommt von den Technischen Betrieben Rheine - Straßen –.
Es ist
beabsichtigt, die Paschenaustraße – entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes
– in 2 Bereichen auszubauen.
In Höhe des
Flurstückes Elsenweg 4 und Paschenaustraße 26 soll die Verkehrsfläche gradlinig
weitergeführt werden; und im Bereich Paschenaustraße 37 ist der Ausbau der
Verkehrsfläche ohne die unter Erhaltung dort stehenden Bäume vorgesehen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 15. September bis einschließlich 15. Oktober 2008 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Die Bebauungsplanänderung liegt ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.
V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
1.1 Ein Anlieger des Sundernwegs, Rheine;
Schreiben vom 15. September 2008
Inhalt:
“In Kürze soll entlang der Kreisstraße K 68
(Russenweg, Paschenaustraße, Bergstraße und Franz-Bernhard-Straße) ein Radweg
gebaut werden. Bei dieser Gelegenheit sollte man aber Nägel mit Köpfen machen
und alle Gefahrensteilen, wie überflüssige Kurven, Kreuzungen, Bäume usw,
entfernen.
Der Russenweg hat sechs gefährliche Kurven. Die
Einrnündungen zur Osnabrücker Straße (L 501) und zum Hopstener Damm (L 569)
können jeweils durch eine Gerade mit der Kreuzung Möllerhookstraße verbunden
werden. Die Kreuzung liegt dann in einer schwachen Kurve. Von dieser Kreuzung
aus kann der Russenweg auf der ganzen Länge überblickt werden. Die
Möllerhookstraße überquert den Russenweg dann fast rechtwinkelig, was gegenüber
dem jetzigen, spitzwinkeligen Verlauf eine erhebliche Verbesserung darstellt.
Die Bordsteineinfassungen der Verkehrsinseln an
beiden Enden des Russenweges sollten entfernt werden, weil sie die
Schwertransporte zur Autobahn erheblich gefährden und behindern. Es genügt,
deutlich sichtbare Sperrflächen (Tropfen) auf die Fahrbahn zu markieren. Die
Fläche kann mit rubbeligem Pflaster (Katzenköpfe) ausgefüllt werden. Dann
merken die Fahrer, dass sie zu weit links fahren. An der Einmündung zur
Osnabrücker Straße sollte die letzte verbliebene Leitplanke entfernt werden.
Sie gefährdet mehr als das sie schützt.
Die Radfahrerfurt über diese Straßeneinmündung
könnte durchgehend parallel zur Hauptstraße angelegt und deutlich (rot)
markiert werden, wie es in der benachbarten Stadt Hörstet an der L 501 gemacht
wurde. Auch in Rheine ist es an einigen Stellen gut gemacht worden. Zum
Beispiel die Einmündung der Staufenstraße am Lingener Damm oder der
Surenburgstraße an der Eiter Straße, – vor dem Umbau.
Wird die Radfahrerfurt ca. 2 – 3 cm dick
aufgetragen, ergibt sich eine ungefährliche aber spürbare Kante, die jeden
Fahrer beim Überqueren des Radweges an seine Wartepflicht erinnert. Hat das vor
einiger Zeit aufgestellten Stop-Schild vor der L 501, mehr Verkehrssicherheit
gebracht??
Die Paschenaustraße hat vier gefährliche
Kurven. Die Fahrbahn ist schmaler (einspurig), die Kurven sind erheblich enger
und fast rechtwinkelig. Das Verkehrsaufkommen aber wesentlich niedriger als auf
dem Russenweg. Auch hier können die Kurven durch eine Gerade von der Bergstraße
bis zum Hopstener Damm ersetzt werden. Die Straße wird dann kürzer und benötigt
weniger Fläche. Ebenso der geplante Radweg. Durch die Straßengräben der
Paschenaustraße und der Bergstraße fließt streckenweise die Paschenau, die in
Nahrodde ihre Quelle hat. In Trockenperioden versiegt die Quelle. Direkt hinter
der Altenrheiner-Schleuse mündet sie in den Dortmund-Ems-Kanal (DEK). Spätestens
seit dem Bau des DEK und der dazu erforderlichen Flurbereinigung (Verkoppelung)
fließt die Paschenau auf der ganzen Länge durch künstlich angelegte Gräben.
Wenn man die wasserführenden Straßengräben des
Ostenwalder Weges, des Hopstener Dammes und des Schürweges, neben den
zugehörigen Brücken, direkt in den Schweißgraben des DEK leitet, kann die
Paschenau von der Exeler-Brücke bis zur Schleuse komplett entfallen.
Die Paschenaustraße und die Bergstraße kann
dann auf den zugeschütteten Straßengräben verbreitert werden.
Die Franz-Bernhard-Straße hat von der
Offenbergbrücke bis zur Orts-, Kreis- und Landesgrenze unübersichtliche Kurven
und zwei gefährliche Kreuzungen. Eine direkt vor der Offenbergbrücke, die
andere mit der maroden, museumsreifen Tecklenburger Mordbahn, die vom hoch
subventionierten RVM betrieben wird, laufend Menschen tötet und nur Verluste
einfährt. Diese Gefahrenstellen können beseitigt werden, indem die Straße zum
Kanal und geradeaus durch die Rampen der Offenbergbrücke und der Altenrheiner
Bundesbahnbrücke hindurch bis zum Speller Hafen verlegt wird.
Ein besonderer Radweg entlang der
Franz-Bernhard-Straße ist nicht erforderlich, da der angrenzende
Betriebsweg des DEK von Radfahrern benutzt werden darf. Der Betriebsweg und die
Franz-Bernhard-Straße können am Speller Hafen an die Hafenstraße angeschlossen
werden. Es ergibt sich eine kreuzungsfreie Strecke mit wenigen Gefahrenstellen
von der Altenrheiner Schleuse bis zum Speller Hafen. Die gesamte K 68 sollte
zweispurig mit Mittelstreifen ausgebaut werden.
Eine Brücke sparen.
In den kommenden
Jahren wird der DEK für „Große Motorschiffe“ (GMS) 110 m lang, 11,4 m breit und
2200 Tonnen Tragfähigkeit sowie zweilagiger Containerbeladung ausgebaut.
Deshalb müssen viele Brücken verlängert und auf 5,25 m lichte Höhe angehoben
werden. Auch die Offenbergbrücke und die Altenrheiner Bundesbahnbrücke.
Die Infrastruktur kann
durch eine endgültige Stilllegung des letzten Teilstückes, von Spelle nach
Rheine, der ehemaligen Eisenbahnstrecke Rheine – Quakenbrück wesentlich
verbessert werden, indem die Eisenbahntrasse zu einer Straße umgebaut wird.
Alle anliegenden Grundstücke können dann von der neuen Straße erreicht werden, und die nächsten Straßen und
Wege beiderseits der Bahnlinie können eingezogen werden. Legt man die
eingezogenen Flächen direkt neben die Eisenbahntrasse, ergibt sich ein breiter
Straßenquerschnitt, ausreichend für eine zweispurige Fahrbahn mit Mittelstreifen,
Seitenstreifen, Rad-und Gehweg, sowie breite, befestigte Bankette.
Es werden keine
zusätzlichen Flächen versiegelt.
Die Straße erfüllt
hohe Sicherheitsstandards. Sie hat keine Bahnübergänge und wenig Kurven. Auf
gefährliche und kostspielige Verzierungen, wie Straßenbäume und Kreisel, sollte
verzichtet werden. Die Offenbergbrücke kann entfallen. Der Einzugsbereich der
Biogasanlage kann verkehrsgünstig in den angrenzenden Kreis Lingen (Niedersachsen)
erweitert werden.
Bäume als permanente
Gefahren am Russenweg. Der Gegenverkehr muss auf die unbefestigten Bankette
ausweichen!“
Abwägungsempfehlung:
Zunächst muss festgestellt werden, dass sich der Einwender nicht zu der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenaustraße“ äußert, sondern sich generell mit der Verkehrssicherheit, der Minimierung des Flächenverbrauchs und der Verbesserung der Infrastruktur in Altenrheine/Kanalhafen befasst.
Insofern bedarf es hier keiner Abwägung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens.
Es soll zu folgenden Themenbereichen wie folgt Stellung genommen werden:
„Russenweg“: Beim Russenweg handelt es sich um eine Kreisstraße, die in der Baulast des Kreises Steinfurt liegt. Es ist die K 68. Der Einwender gibt hier mehrere Anregungen, bestimmte Trassierungselemente und Inventareinrichtungen zu verändern. Bei einer Trassierungsänderung und Anlegung eines Radweges ist der Kreis Steinfurt gefordert, die Anregungen in die neue Planung einfließen zu lassen. Der Kreis Steinfurt hat ebenfalls eine Ausfertigung des Schreibens des Einwenders erhalten.
„Paschenaustraße“: Bei der Paschenaustraße muss unterschieden werden zwischen der Baulast innerhalb der OD-Grenze und außerhalb der OD-Grenze. OD ist die Abkürzung für Ortsdurchfahrt. Zz. wird das Straßenstück zwischen L 593 und OD-Grenze beplant. Innerhalb dieses Abschnittes soll ein Geh- und Radweg entstehen. Gleichzeitig werden die Kurven im Bereich des Sportplatzes entschärft, und eine Überschreithilfe wird dort geschaffen. Im weiteren Bereich zwischen OD-Grenze und Elsenweg erfolgt ein Vollausbau der Straßen und Gehwege. Die Bauarbeiten sind noch für den Herbst/Winter 2008 geplant. Ein Verschließen des Gewässers Paschenaustraße, welches zum Unterhaltungsverband Altenrheine gehört, ist aus ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll.
„Franz-Bernhard-Straße“: Die Anregungen zur Kenntnis genommen.
„Brücke im Bereich des Offenbergweges“: Auch diese Anregungen vom Einwender werden zur Kenntnis genommen.
1.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2 Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 BauGB und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl, I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 270. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: "Lambertiring/Paschenaustraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Anlagen:
Anlage 1 – Ausschnitt des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes – alt
Anlage 2 – 2. Änderung des Bebauungsplanes - neu
Anlage 3 – Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270