Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: "Lambertiring/Paschenaustraße", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB II. Beschluss Abwä. des StewA III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
444/08
Aktenzeichen
FB 5.1-bor
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Der Anstoß für diese 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenaustraße“, kommt von den Technischen Betrieben Rheine - Straßen –.

 

Es ist beabsichtigt, die Paschenaustraße – entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes – in 2 Bereichen auszubauen.

 

In Höhe des Flurstückes Elsenweg 4 und Paschenaustraße 26 soll die Verkehrsfläche gradlinig weitergeführt werden; und im Bereich Paschenaustraße 37 ist der Ausbau der Verkehrsfläche ohne die unter Erhaltung dort stehenden Bäume vorgesehen.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 15. September bis einschließlich 15. Oktober 2008 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).  Die Bebauungsplanänderung liegt ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

 

1.1    Ein Anlieger des Sundernwegs, Rheine;

         Schreiben vom 15. September 2008

 

Inhalt:

 

“In Kürze soll entlang der Kreisstraße K 68 (Russenweg, Paschenaustraße, Bergstraße und Franz-Bernhard-­Straße) ein Radweg gebaut werden. Bei dieser Gelegenheit sollte man aber Nägel mit Köpfen machen und alle Gefahrensteilen, wie überflüssige Kurven, Kreuzungen, Bäume usw, entfernen.

 

Der Russenweg hat sechs gefährliche Kurven. Die Einrnündungen zur Osna­brücker Straße (L 501) und zum Hopstener Damm (L 569) können jeweils durch eine Gerade mit der Kreuzung Möllerhookstraße verbunden werden. Die Kreuzung liegt dann in einer schwachen Kurve. Von dieser Kreuzung aus kann der Russenweg auf der ganzen Länge überblickt werden. Die Möllerhookstraße überquert den Russenweg dann fast rechtwinkelig, was gegenüber dem jetzigen, spitzwinkeligen Verlauf eine erhebliche Verbesserung darstellt.

Die Bordsteineinfassungen der Verkehrsinseln an beiden Enden des Russenweges sollten entfernt werden, weil sie die Schwertransporte zur Autobahn erheblich gefährden und behindern. Es genügt, deutlich sichtbare Sperrflächen (Tropfen) auf die Fahrbahn zu markieren. Die Fläche kann mit rubbeligem Pflaster (Katzenköpfe) ausgefüllt werden. Dann merken die Fahrer, dass sie zu weit links fahren. An der Einmündung zur Osnabrücker Straße sollte die letzte verbliebene Leitplanke entfernt werden. Sie gefährdet mehr als das sie schützt.

Die Radfahrerfurt über diese Straßeneinmündung könnte durchgehend parallel zur Hauptstraße angelegt und deutlich (rot) markiert werden, wie es in der benachbarten Stadt Hörstet an der L 501 gemacht wurde. Auch in Rheine ist es an einigen Stellen gut gemacht worden. Zum Beispiel die Einmündung der Staufenstraße am Lingener Damm oder der Surenburgstraße an der Eiter Straße, – vor dem Umbau.

Wird die Radfahrerfurt ca. 2 – 3 cm dick aufgetragen, ergibt sich eine ungefährliche aber spürbare Kante, die jeden Fahrer beim Überqueren des Radweges an seine Wartepflicht erinnert. Hat das vor einiger Zeit aufgestellten Stop-Schild vor der L 501, mehr Verkehrssicherheit gebracht??

 

Die Paschenaustraße hat vier gefährliche Kurven. Die Fahrbahn ist schmaler (einspurig), die Kurven sind erheblich enger und fast rechtwinkelig. Das Verkehrsaufkommen aber wesentlich niedriger als auf dem Russenweg. Auch hier können die Kurven durch eine Gerade von der Bergstraße bis zum Hopstener Damm ersetzt werden. Die Straße wird dann kürzer und benötigt weniger Fläche. Ebenso der geplante Radweg. Durch die Straßengräben der Paschenaustraße und der Bergstraße fließt streckenweise die Paschenau, die in Nahrodde ihre Quelle hat. In Trockenperioden versiegt die Quelle. Direkt hinter der Altenrheiner-Schleuse mündet sie in den Dortmund-Ems-Kanal (DEK). Spätestens seit dem Bau des DEK und der dazu erforderlichen Flurbereinigung (Verkoppelung) fließt die Paschenau auf der ganzen Länge durch künstlich angelegte Gräben.

Wenn man die wasserführenden Straßengräben des Ostenwalder Weges, des Hopstener Dammes und des Schürweges, neben den zugehörigen Brücken, direkt in den Schweißgraben des DEK leitet, kann die Paschenau von der Exeler-Brücke bis zur Schleuse komplett entfallen.

Die Paschenaustraße und die Bergstraße kann dann auf den zugeschütteten Straßengräben verbreitert werden.

 

Die Franz-Bernhard-Straße hat von der Offenbergbrücke bis zur Orts-, Kreis- und Landesgrenze unübersichtliche Kurven und zwei gefährliche Kreuzungen. Eine direkt vor der Offenbergbrücke, die andere mit der maroden, museums­reifen Tecklenburger Mordbahn, die vom hoch subventionierten RVM betrieben wird, laufend Menschen tötet und nur Verluste einfährt. Diese Gefahrenstellen können beseitigt werden, indem die Straße zum Kanal und geradeaus durch die Rampen der Offenbergbrücke und der Altenrheiner Bundesbahnbrücke hindurch bis zum Speller Hafen verlegt wird.

Ein besonderer Radweg entlang der Franz-Bernhard-Straße ist nicht erforderlich, da der angrenzende Betriebsweg des DEK von Radfahrern benutzt werden darf. Der Betriebsweg und die Franz-Bernhard­-Straße können am Speller Hafen an die Hafenstraße angeschlossen werden. Es ergibt sich eine kreuzungsfreie Strecke mit wenigen Gefahrenstellen von der Altenrheiner Schleuse bis zum Speller Hafen. Die gesamte K 68 sollte zweispurig mit Mittelstreifen ausgebaut werden.

 

Eine Brücke sparen.

In den kommenden Jahren wird der DEK für „Große Motorschiffe“ (GMS) 110 m lang, 11,4 m breit und 2200 Tonnen Tragfähigkeit sowie zweilagiger Containerbeladung ausgebaut. Deshalb müssen viele Brücken verlängert und auf 5,25 m lichte Höhe angehoben werden. Auch die Offenbergbrücke und die Altenrheiner Bundesbahnbrücke.

Die Infrastruktur kann durch eine endgültige Stilllegung des letzten Teilstückes, von Spelle nach Rheine, der ehemaligen Eisenbahnstrecke Rheine – Quakenbrück wesentlich verbessert werden, indem die Eisenbahntrasse zu einer Straße umgebaut wird. Alle anliegenden Grundstücke können dann von der neuen Straße  erreicht werden, und die nächsten Straßen und Wege beiderseits der Bahnlinie können eingezogen werden. Legt man die eingezogenen Flächen direkt neben die Eisenbahntrasse, ergibt sich ein breiter Straßenquerschnitt, ausreichend für eine zweispurige Fahrbahn mit Mittelstreifen, Seitenstreifen, Rad-und Gehweg, sowie breite, befestigte Bankette.

Es werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt.

Die Straße erfüllt hohe Sicherheitsstandards. Sie hat keine Bahnübergänge und wenig Kurven. Auf gefährliche und kostspielige Verzierungen, wie Straßenbäume und Kreisel, sollte verzichtet werden. Die Offenbergbrücke kann entfallen. Der Einzugsbereich der Biogasanlage kann verkehrsgünstig in den angrenzenden Kreis Lingen (Niedersachsen) erweitert werden.

 

Bäume als permanente Gefahren am Russenweg. Der Gegenverkehr muss auf die unbefestigten Bankette ausweichen!“

 

 

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Zunächst muss festgestellt werden, dass sich der Einwender nicht zu der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenau­straße“ äußert, sondern sich generell mit der Verkehrssicherheit, der Minimierung des Flächenverbrauchs und der Verbesserung der Infrastruktur in Altenrheine/Kanalhafen befasst.

 

Insofern bedarf es hier keiner Abwägung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens.

 

Es soll zu folgenden Themenbereichen wie folgt Stellung genommen werden:

 

„Russenweg“:       Beim Russenweg handelt es sich um eine Kreisstraße, die in der Baulast des Kreises Steinfurt liegt. Es ist die K 68. Der Einwender gibt hier mehrere Anregungen, bestimmte Trassierungselemente und Inventareinrichtungen zu verändern. Bei einer Trassierungsänderung und Anlegung eines Radweges ist der Kreis Steinfurt gefordert, die Anregungen in die neue Planung einfließen zu lassen. Der Kreis Steinfurt hat ebenfalls eine Ausfertigung des Schreibens des Einwenders erhalten.

 

„Paschenaustraße“:     Bei der Paschenaustraße muss unterschieden werden zwischen der Baulast innerhalb der OD-Grenze und außerhalb der OD-Grenze. OD ist die Abkürzung für Ortsdurchfahrt. Zz. wird das Straßenstück zwischen L 593 und OD-Grenze beplant. Innerhalb dieses Abschnittes soll ein Geh- und Radweg entstehen. Gleichzeitig werden die Kurven im Bereich des Sportplatzes entschärft, und eine Überschreithilfe wird dort geschaffen. Im weiteren Bereich zwischen OD-Grenze und Elsenweg erfolgt ein Vollausbau der Straßen und Gehwege. Die Bauarbeiten sind noch für den Herbst/Winter 2008 geplant. Ein Verschließen des Gewässers Paschenaustraße, welches zum Unterhaltungsverband Altenrheine gehört, ist aus ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll.

 

„Franz-Bernhard-Straße“:  Die Anregungen zur Kenntnis genommen.

 

 

„Brücke im Bereich des Offenbergweges“:   Auch diese Anregungen vom Einwender werden zur Kenntnis genommen.

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 BauGB und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl, I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 270. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: "Lambertiring/Paschenaustraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Ausschnitt des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes – alt

Anlage 2 – 2. Änderung des Bebauungsplanes - neu

Anlage 3 – Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270