Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

A.        Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus der Anlage beigefügten Gesamtbudgetübersicht ergebenden Höhe festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.

 

B.     Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

        1     Grundsteuer

        1.1   für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

               (Grundsteuer A)                                                    auf 192 v. H.

       

        1.2   für die Grundstücke

               (Grundsteuer B)                                                     auf 401 v. H.

 

        2     Gewerbesteuer                                                      auf 403 v. H.

 

C.        Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr wurde in der Sitzung des Rates am 04. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30.06.1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über einige finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.

 

Die zugeteilten Budgets des Ergebnis- und des Investitionsplanes ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Zusammenfassungen.

 

Die Produktzuständigkeit der Fachausschüsse ergibt sich aus der beigefügten

Übersicht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen intensiv zu beraten und dabei insbesondere eine Festlegung zu den Realsteuerhebesätzen  und zum Kreditbedarf zu treffen. Anschließend sollten die Beratungen und Festlegungen zu den laufenden Budgets und den Investitionsbudgets erfolgen. Die Ergebnisse der Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses werden in die Gesamtbudgetübersicht eingearbeitet. Letztere wiederum dient als Beratungsvorlage für den jeweiligen Fachausschuss.

 

Nähere Erläuterungen zum Haushalt 2006 und den im Finanzplan nachgewiesenen Investitionen können den Haushaltsreden der Bürgermeisterin und des Stadtkämmerers zur Einbringung des Haushalts 2006  entnommen werden, die als Anlage Nr. 2 und 3 der Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Rates am 04. April 2006, allen Ausschussmitgliedern zugegangen sind.


Anlagen:

 

Anlage 1: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009; Ergebnisplan

Anlage 2: Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009; Investitionsplan

Anlage 3: Produktzuständigkeit der Fachausschüsse