Betreff
Ausbau des Lindvennweges von Rheiner Straße bis Thiestraße Offenlage
Vorlage
454/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR.

 

 

 


Begründung:

 

 

 

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße  Lindvennweg von Rheiner Straße bis Thiestraße befindet sich im rechtskräftigen Beabauungsplan Nr. 286 „Mesum – Nord I“.

 

          Der Lindvennweg ist in diesem Bereich als Sammelstraße anzusehen.

         Von der Rheiner Straße bis zur Thiestraße sind alle zur Zeit angrenzenden Grundstücke bereits bebaut. 

 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Lindvennweg von Rheiner Straße bis Thiestraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt zusammen mit der Nielandstraße und der Straße Hohe Heideweg den anfallenden Verkehr aus dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Sraße (Hauptsammelstraße) ab.

 

          Die Einstufung des Lindvennweges in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.

 

         

3.      Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

          Die Straße Lindvennweg ist zur Zeit mit einer provisorischen Asphaltdecke in einer Breite von ca. 3,00 m befestigt.  Die Randbereiche sind unbefestigt (Schotter). Zur Verschmälerung der Fahrbahn wurden Leitpfosten in den Lindvennweg gesetzt. Die Asphaltdecke weist an vielen Stellen Schäden und Ausbesserungen auf.

         In den Randbereichen der Asphaltfahrbahn sind im Laufe der Zeit sehr große Schlaglöcher und Verdrückungen entstanden, die tiefer als die gesetzten Einläufe sind und daher ein Ablaufen des Oberflächenwassers nicht mehr möglich ist. Das heute bereits vorhandene Grünbeet im Einmündungsbereich zur Rheiner Straße mit der Beschilderung als Tempo-30-Zone soll entfernt werden.

 

         Die heutige Befestigung der Fahrbahn wurde auf ihre Qualität bezüglich der Möglichkeit der Wiederverwendung z.B. als Unterbau untersucht.

         Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass das Asphaltmarterial im Lindvennweg als teerfrei eingestuft werden kann. Es kann uneingeschränkt der Wiederverwertung im Heißmischverfahren zugeführt werden.

        

         Eine Wiederverwendbarkeit des Aushaubmaterials ist jedoch sehr schwierig, da die Zusammensetzung der Materialien im Unterbau wechselt und Fremdanteile wie Ziegelbruch und Schlacke enthalten sind. Zur Verfüllung z.B. in Rohrleitungszonen sind nur Aushubböden mit geringen Steinanteilen geeignet. Gesteins- und Bauschuttbrocken >= 10 cm müssen separiert und abgefahren werden.

         Die schluffigen bis starkschluffigen Sande im Planunm sind nur im erdfeuchten Zustand und bei fehlenden Niederschlägen wiedereinbau- und verdichtungsfähig. 

        

         

       

4.      Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

    Fahrbahn:

 

    Es ist eine Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die

    durch eine Rinne und einen Rundbord r =  5 cm eingefasst wird

    und in einem Asphaltbelag der Bauklasse IV ausgeführt wird.

          Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

          Der Übergang von Rundbord auf den Hochbord im Einmündungsbereich

          Thiestraße erfolgt durch eine Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.

          Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können von Rollstuhl-

          fahrern bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

    Parkstreifen:

 

         Es wird wechselseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.

    Hierdurch erfolgt die Reduzierung der Fahrbahnfläche auf 5,50 m.

       Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster ausgeführt.

 

 

    Verkehrsgrün:

 

   Am Beginn und Ende der Fahrbahnverschwenkungen werden Grünbeete mit 

   Baumbepflanzung in einer Breite von 2,00 m angelegt. Durch die Verschwenkung

   der Fahrbahn und die Anlegung der Grünbeete mit Bepflanzung wird zusätzlich ei-

   ne Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.

    

    Gehwege:

 

    Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege haben im Bereich Rheiner Straße eine Breite von 1,50 m. Im weiteren Verlauf der Straße Lindvennweg weisen sie eine Breite von 1,75 m auf.

    Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

    die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

 

         

 

 

5.      Beleuchtung:

 

 

          Es werden Rautenleuchten QSS 151 mit 2*50 W und einer Lichtpunkthöhe von 6,00m aufgestellt.

 

 

 

6.      Entwässerung:

 

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß an die Kanalisation.

 

7.      Anpassungen im Bereich Rheiner Straße:

 

         Aufgrund der Verschiebung der Einmündungsradien des Lindvennweges sind Anpassungsarbeiten im Bereich Rheiner Straße erforderlich. Die vorhandene Querungshilfe würde im Bereich der neuen Zufahrt liegen und muß in südliche Richtiung verschoben werden. Hierdurch bedingt, müssen Geh- und Radweg auf der Ostseite der Rheiner Straße entsprechend mitverlegt werden. Der im Einmündungsbereich stehende Bildstock (Hochkreuz) muss ebenfalls an einen neuen Standort verlegt werden. Im Rahmen der Umlegung wurde mit dem Eigentümer eine grundsätzliche Einigung erzielt.

Aufgrund der vorgegeben beengten Verhältnisse können größere Fahrzeuge aus dem Lindvennweg nicht in die Rheiner Straße in Richtung Ortsmitte abbiegen.

 

8.      Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

9.      Finanzierung:

 

        Für die erstmalige Herstellung des Lindvennweges von der Rheiner Straße bis zur Thiestraße werden Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegerbeiträge) erhoben.

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplanverkleinerung ohne Maßstab