Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage
in den Diensträumen der TBR.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Straße Lindvennweg von Rheiner Straße
bis Thiestraße befindet sich im rechtskräftigen Beabauungsplan Nr. 286 „Mesum –
Nord I“.
Der Lindvennweg ist in diesem Bereich
als Sammelstraße anzusehen.
Von der Rheiner Straße bis zur Thiestraße sind alle zur Zeit
angrenzenden Grundstücke bereits bebaut.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Straße Lindvennweg von Rheiner Straße bis Thiestraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung
und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen. Sie sammelt zusammen
mit der Nielandstraße und der Straße Hohe Heideweg den anfallenden Verkehr aus
dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen zur Rheiner Sraße
(Hauptsammelstraße) ab.
Die
Einstufung des Lindvennweges in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich
bereits erfolgt.
3. Beurteilung der vorhandenen
Straßenbefestigung:
Die
Straße Lindvennweg ist zur Zeit mit einer provisorischen Asphaltdecke in einer
Breite von ca. 3,00 m befestigt. Die
Randbereiche sind unbefestigt (Schotter). Zur Verschmälerung der Fahrbahn
wurden Leitpfosten in den Lindvennweg gesetzt. Die Asphaltdecke weist an vielen
Stellen Schäden und Ausbesserungen auf.
In den Randbereichen der Asphaltfahrbahn sind im Laufe der Zeit sehr
große Schlaglöcher und Verdrückungen entstanden, die tiefer als die gesetzten
Einläufe sind und daher ein Ablaufen des Oberflächenwassers nicht mehr möglich
ist. Das heute bereits vorhandene Grünbeet im Einmündungsbereich zur Rheiner
Straße mit der Beschilderung als Tempo-30-Zone soll entfernt werden.
Die heutige Befestigung der Fahrbahn wurde auf ihre Qualität bezüglich
der Möglichkeit der Wiederverwendung z.B. als Unterbau untersucht.
Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass das Asphaltmarterial im
Lindvennweg als teerfrei eingestuft werden kann. Es kann uneingeschränkt der
Wiederverwertung im Heißmischverfahren zugeführt werden.
Eine Wiederverwendbarkeit des Aushaubmaterials ist jedoch sehr
schwierig, da die Zusammensetzung der Materialien im Unterbau wechselt und
Fremdanteile wie Ziegelbruch und Schlacke enthalten sind. Zur Verfüllung z.B.
in Rohrleitungszonen sind nur Aushubböden mit geringen Steinanteilen geeignet.
Gesteins- und Bauschuttbrocken >= 10 cm müssen separiert und abgefahren
werden.
Die schluffigen bis starkschluffigen Sande im Planunm sind nur im
erdfeuchten Zustand und bei fehlenden Niederschlägen wiedereinbau- und
verdichtungsfähig.
4. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Fahrbahn:
Es ist eine
Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die
durch eine Rinne
und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst
wird
und in einem
Asphaltbelag der Bauklasse IV ausgeführt wird.
Der Rundbord wird in den
Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.
Der Übergang von Rundbord auf den
Hochbord im Einmündungsbereich
Thiestraße erfolgt durch eine
Absenkung mit Betonsteinpflaster 16/16/14.
Die Absenkungen in den Zufahrten und
die Übergänge können von Rollstuhl-
fahrern bei der Querung der Straße
mitbenutzt werden.
Parkstreifen:
Es wird
wechselseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.
Hierdurch erfolgt
die Reduzierung der Fahrbahnfläche auf 5,50 m.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster ausgeführt.
Verkehrsgrün:
Am Beginn und Ende
der Fahrbahnverschwenkungen werden Grünbeete mit
Baumbepflanzung in
einer Breite von 2,00 m angelegt. Durch die Verschwenkung
der Fahrbahn und
die Anlegung der Grünbeete mit Bepflanzung wird zusätzlich ei-
ne
Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.
Gehwege:
Beidseitig werden
Gehwege angelegt. Die Gehwege haben im Bereich Rheiner Straße eine Breite von
1,50 m. Im weiteren Verlauf der Straße Lindvennweg weisen sie eine Breite von
1,75 m auf.
Ausgeführt werden
die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,
die Bereiche der
Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
5. Beleuchtung:
Es
werden Rautenleuchten QSS 151 mit 2*50 W und einer Lichtpunkthöhe von 6,00m
aufgestellt.
6. Entwässerung:
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß
an die Kanalisation.
7. Anpassungen im Bereich Rheiner Straße:
Aufgrund der Verschiebung der Einmündungsradien des Lindvennweges sind Anpassungsarbeiten im Bereich Rheiner Straße erforderlich. Die vorhandene Querungshilfe würde im Bereich der neuen Zufahrt liegen und muß in südliche Richtiung verschoben werden. Hierdurch bedingt, müssen Geh- und Radweg auf der Ostseite der Rheiner Straße entsprechend mitverlegt werden. Der im Einmündungsbereich stehende Bildstock (Hochkreuz) muss ebenfalls an einen neuen Standort verlegt werden. Im Rahmen der Umlegung wurde mit dem Eigentümer eine grundsätzliche Einigung erzielt.
Aufgrund der vorgegeben beengten Verhältnisse können größere Fahrzeuge aus dem Lindvennweg nicht in die Rheiner Straße in Richtung Ortsmitte abbiegen.
8. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere
zu den Baumstandorten, zu geben.
9. Finanzierung:
Für die erstmalige Herstellung des
Lindvennweges von der Rheiner Straße bis zur Thiestraße werden
Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegerbeiträge) erhoben.
Anlagen:
1. Lageplanverkleinerung ohne Maßstab