Betreff
Pavillonklassen für einen 6. Zug an der Euregio Gesamtschule
Vorlage
456/08
Aktenzeichen
II-I-40-ree
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

In den Haushaltsplanentwurf 2009 sollen für zwei Pavillonklassen an der Euregio Gesamtschule Beträge von 180.000 € für Baukosten und 25.000 € für Einrichtungskosten aufgenommen werden.

 

 


Begründung:

 

In der Schulausschusssitzung am 10.09.08 wurde die ergänzende Expertise zur Schulentwicklungsplanung aus 2006/07 vorgestellt. Das Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH kommt in der im August 2008 vorgelegten Expertise zu dem Ergebnis, dass angesichts des andauernden Missverhältnisses von verfügbaren Plätzen und Anmeldungen eine Erweiterung des Gesamtschulangebots in Betracht gezogen werden soll. Vor dem Hintergrund anhaltender Nachfrage und der demographischen Entwicklung, die in den nächsten Jahren noch keinen gravierenden Rückgang der Übergangszahlen in die Sekundarstufe erwarten lassen, erscheint ein entsprechender Schritt gerechtfertigt.

 

Gefragt ist in jedem Fall eine flexible Lösung, da die Übergangszahlen in die Sekundarstufe mittelfristig deutlich zurückgehen und das Übergangsverhalten bzw. das Wahlverhalten der Eltern nur schwer prognostiziert werden kann.

 

Der Schulausschuss hat in der Sitzung am 10.09.08 die Einrichtung eines 6. Zuges an der Euregio Gesamtschule für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die schulorganisatorischen Maßnahmen in Absprache mit der Bezirksregierung und der Schulleitung umzusetzen.

 

Bei einem Ortstermin am 10.10.08 in der Euregio Gesamtschule mit der Schulleitung, der Gebäudewirtschaft und der Schulverwaltung wurde seitens der Schulleitung darauf hingewiesen, dass wegen Raumknappheit an allgemeinen Unterrichtsräumen bereits zwei ehemalige naturwissenschaftliche Räume zu Klassenräumen umfunktioniert worden sind, um die Raumknappheit für den allgemeinen Unterricht und den Differenzierungsunterricht zu beheben. Deshalb wurde in Erwägung gezogen, zwei Pavillonklassen anzumieten.

 

Der Gedanke, Klassen am Nebenstandort der ehemaligen Diesterwegschule zu unterrichten, war bereits vorher fallengelassen worden. Die Schulverwaltung hatte wegen der Errichtung eines Nebenstandortes bereits im April 2008 mit der Bezirksregierung, Dez. 48, Schulrecht und Schulverwaltung, telefonisch Rücksprache genommen. Diese hat auf § 83 Abs. 4, Satz 1 und 2 Schulgesetz verwiesen. Darin heißt es:

 

„In begründeten Ausnahmefällen kann eine Schule auch als Teilstandort in zumutbarer Entfernung geführt werden, wenn dadurch kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht. Der Schulträger ist in diesem Fall verpflichtet, die sächlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass der ordnungsgemäße Unterricht nicht beeinträchtigt wird.“

 

Es ist lt. Auskunft der Bezirksregierung wegen der Differenzierung nicht möglich, nur einen Zug an einem Teilstandort zu unterrichten. Möglich ist es dagegen, die Klassen eines gesamten Jahrgangs am Teilstandort zu beschulen. Dies würde bedeuten, dass im Schuljahr 2009/10 die sechs Klassen mit Fünftklässlern komplett im Gebäude der ehemaligen Diesterwegschule unterrichtet würden.

 

Die Diesterwegschule hat vier Unterrichtsräume in der Größe von jeweils 59 m² und zwei Unterrichtsräume in der Größe von jeweils 52 m².  Diese Raumgrößen reichten bei dem im Jahre 1907 errichteten Gebäude aus, um entsprechend dem jeweils geltenden Raumprogramm des Landes bis 1968 Volksschüler der Klassen 1 – 8 und ab 1968 Grundschüler der Klassen 1 – 4 in diesen Räumen zu unterrichten.

 

Die Raumgrößen reichen aber nach dem derzeitigen Raumprogramm nicht mehr aus, um Gesamtschulklassen mit 30 Schülern hierin zu beschulen. Für alle Schulformen werden inzwischen 2,5 m² je Schüler zugrunde gelegt, so dass für Klassen mit 30 Gesamtschülern Räume in einer Größe von 75 m² vorhanden sein müssen.

 

Bei einer Dependance der Euregio Gesamtschule mit sechs Klassen im Gebäude Diesterwegschule müsste für die 180 Schüler der Euregio Gesamtschule ein Speiseraum geschaffen werden. Ansonsten wäre in der Mittagszeit ein Buspendeldienst zwischen der Diesterwegschule und der Mensa der Gesamtschule erforderlich, der bei zwei Bussen im Pendeldienst jährlich etwa 30.000 € kosten würde.

 

Zusätzliche Schülerfahrkosten in einer Höhe von jährlich ca. 30.000 € würden bei einer Dependance in der Diesterwegschule entstehen, wenn Schulklassen für den Fachunterricht zum Hauptgebäude gefahren werden müssten.

 

Da es zeitlich nicht möglich ist, dass die im Schichtbetrieb arbeitenden Hausmeister der Euregio Gesamtschule den Hausmeisterdienst an einem über 1 km entfernten Gebäude mit versehen, müsste bei Einrichtung einer Dependance in der Diensterwegschule dort wieder eine Hausmeisterstelle geschaffen werden.

 

Die Teilnehmer des Ortstermins waren daher einhellig der Meinung, dass die Einrichtung eines 6. Zuges in den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 in Pavillonklassen am Hauptgebäude der Euregio Gesamtschule besser sei als die Einrichtung eines Nebenstandortes im Gebäude der ehemaligen Diesterwegschule.

 

Die Kosten für die zwei Pavillonklassen an der Euregio Gesamtschule werden von der Gebäudewirtschaft einschließlich Erschließung mit ca. 180.000 € in Abhängigkeit vom Standort beziffert. Für die Einrichtung werden 25.000 € benötigt, so dass Gesamtkosten von 205.000 € entstehen.

 

Der Hinweis, Container vom Caritas Bildungswerk an der Devesburgstraße übernehmen zu können, war nicht zielführend.  Dort steht lt. telefonischer Auskunft des Bildungswerks lediglich ein Container, der bis April 2009 angemietet ist.

 

Es wird derzeit von der Gebäudewirtschaft geprüft, ob die Aufstellung von zwei Pavillonklassen in unmittelbarer Nähe zur Mensa der Euregio Gesamtschule erfolgen kann. Dieser Standort bietet den Vorteil, dass künftig bei Anträgen auf außerschulische Nutzungen in der Euregio Gesamtschule vorrangig die Pavillonklassen angeboten werden können.

 

Bei Nutzungsgenehmigungen für Räume im Hauptgebäude besteht derzeit das Problem, dass sich Fremde in größeren Teilen des Gebäudes unkontrolliert bewegen können und dadurch eine Diebstahlgefahr besteht.