Betreff
Konzept für die Beleuchtung in Außenbereichen, hier: Umgang mit den Anträgen von Stadtteilbeiräten
Vorlage
466/08
Aktenzeichen
TBR-Straßen, rol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt das Konzept für die Beleuchtung in

Außenbereichen.

 


Begründung:

 

1. Veranlassung

 

Modell Rodde - Tovarstraße

 

Der Bau- und Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.10.2007 beschlossen neue Straßenleuchten im Rahmen des Stadtteilwettbewerbs in der Tovarstraße in Rodde aufzustellen.

 

Die Baukosten für die Aufstellung der Leuchten sind zwischen dem Stadtteilbeirat und der Stadt Rheine aufgeteilt worden. Auf die Gesamtkosten bezogen, hat sich eine anteilige Übernahme der Kosten von 70% für den Stadtteilbeirat und 30% für die Stadt Rheine ergeben.

Der Kostenanteil des Stadtteilbeirates konnte durch Eigenleistung während der Durchführung der Baumaßnahme und Sponsorengelder erwirtschaftet werden. Zusätzlich hat die Stadt Rheine die Kosten für das Ausleihen von Baugeräten und Maschinen durch den Stadtteilbeirat übernommen.

Die Betriebskosten für die zusätzlichen Leuchten trägt die Stadt Rheine.

 

Anlass zur erneuten Diskussion der Thematik sind Anträge aus anderen Stadtteilbeiräten, die der Verwaltung derzeit zur Entscheidung vorliegen.

Der Bauausschuss hat daher die Verwaltung gebeten, zusammen mit den Technischen Betrieben Rheine AöR ein Konzept aufzustellen, nach welchen Regeln die Anträge von Stadtteilbeiräten für eine zusätzliche Beleuchtung in Außenbereichen künftig beschieden werden soll.

 

Als Grundlage für die Aufteilung der Kosten soll das „Modell Rodde - Tovarstraße“ dienen.


 

2. Das Konzept

 

A) Antragstellung

 

- der Stadtteilbeirat stellt den Antrag an die Stadt Rheine

 

- der Stadteilbeirat zeigt auf, an welchen Standorten neue Leuchten aufgestellt

  werden sollen und überprüft an welchen Stellen dafür bestehende

  Leuchtenstandorte entfallen könnten

 

- die Stadt Rheine erhöht das Budget für die Unterhaltung der Beleuchtung bei den

  Technischen Betrieben Rheine AöR

 

- vom Stadtteilbeirat wird eine schriftliche Kostenzusage für einen

  Anteil in Höhe von 70% der Gesamtkosten eingefordert

 

- die Stadt Rheine prüft, ob der Lage der neuen Leuchtenstandorte und ggffs. dem

  Entfernen der alten Leuchten zugestimmt werden kann

  (Bei endgültig hergestellten und erschließungsbeitragsrechtlich abgerechneten

  Straßen dürfen Straßenleuchten ohne Zustimmung der Anwohner nicht entfernt

  oder abgeschaltet werden)

 

- die Stadt Rheine tritt, falls nötig, als Vertragspartner bei anderen Behörden auf

  (z. B. Landesbetrieb Straßen NRW, Kreis u.a.)

 

- die Stadt Rheine beauftragt die EWR zur Aufstellung der Leuchten

 

- die EWR beantragt die Aufbruchgenehmigung für das Arbeiten im

  öffentlichen Straßenraum

 

 

 

B) Bauausführung

 

- die örtliche Bauleitung übernehmen die EWR und die Technischen

  Betriebe Rheine AöR

 

- die Verlegung und das Anschließen der Versorgungsleitungen für die Leuchten und

  das Aufstellen der Leuchten übernehmen die Stadtwerke

 

- die Eigenleistung durch den Stadteilbeirat kann evtl. durch Erdarbeiten erbracht

  werden

 

 


3. Fazit

 

Grundsatz des vorgestellten Konzeptes ist die Förderung des Bürgerengagements in Stadtteilprojekten durch eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Rheine.

Zusätzlich sollen allerdings auch die Stadteilbeiräte bzw. die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils für die Kosten und Folgekosten eines solchen Projektes sensibilisiert werden. Sie haben die Aufgabe für ihren Stadtteil abzuwägen, an welchen Stellen eine neue Beleuchtung erstellt werden soll und an welchen Standorten möglicherweise bestehende Leuchten entfallen könnten. Denn um die Steigerung der Folgekosten (Wartung, Reparatur, Erneuerung, Strom) für die Stadt Rheine und letztlich für alle Bürger der Stadt langfristig zu verhindern, ist dieses Vorgehen unumgänglich.

 


Anlagen: