Betreff
Einziehung eines unbenannten Stichweges zur Flöddertstraße Einleitung des Verfahrens
Vorlage
180/06
Aktenzeichen
FB 5.7.2-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Stadt beabsichtigt, den unbenannten Stichweg zur Flöddertstraße, im beiliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Elte, Flur 13, Flurstück 83, einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine möchte den oben näher beschriebenen Weg an den nördlich angrenzenden Anlieger veräußern. Dieser Anlieger beabsichtigt, auf seinem Grundstück eine Remise einzurichten. Nach Möglichkeit möchte er den Weg beim Bau der Remise einbeziehen.

 

Bevor jedoch die Veräußerung durchgeführt werden kann, ist zu prüfen, ob ein förmliches Wegeeinziehungsverfahren durchzuführen ist. Der Weg ist in der Zusammenlegungssache von Elte E 293 im Jahre 1925 entstanden. Im dazugehörigen Rezess ist dieser Weg als Erschließungsweg zu Gunsten der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke gewidmet worden. Der Verkauf des Grundstückes setzt demnach ein förmliches Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen voraus.

 

Eine Einziehung ist begründet, wenn entweder öffentliche Gründe für die Einziehung des Weges vorliegen oder der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Alle angrenzenden Grundstücke sind ausreichend über andere öffentliche Verkehrsstraßen erschlossen. Ferner ist der Weg in der Örtlichkeit nicht mehr als solcher zu erkennen. Somit spricht alles dafür, dass eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Bevor jedoch der Beschluss zur Einziehung gefasst wird, ist insbesondere den Anliegern und anderen Sondernutzungsberechtigten die Gelegenheit des Einspruches zu gewähren. Die Absicht der Einziehung ist daher 3 Monate vorher in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Das erforderliche Einziehungsverfahren soll eingeleitet werden, damit der beabsichtigte Verkauf durchgeführt werden kann.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Lageplan