Betreff
Wohnen für Menschen mit Behinderung - Zuständigkeiten, Entwicklungen und Ziele
Vorlage
514/08
Aktenzeichen
FB 2/50-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine und der Koordinatorin für Behindertenarbeit der Stadt Rheine zu den Zuständigkeiten, Entwicklungen und Zielen im Rahmen „Wohnen von Menschen mit Behinderung“ zur Kenntnis.


Begründung:

 

Seit dem 1. Juli 2003 ist die Eingliederungshilfe für das Wohnen von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Bei dem betroffenen Personenkreis handelt sich primär um die Zielgruppe der psychisch kranken, geistig behinderten und abhängigkeitskranken Menschen. Befristet auf 7 Jahre (bis zum 30. Juni 2010) wurden die Zuständigkeiten für ambulante und stationäre Hilfen für das Wohnen von Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland als überörtliche Träger zusammengeführt.

 

Das Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste (ZEP) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung (durch Beschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen) zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZEP, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbstständigen Wohnen zu unterstützen und für die anstehende Entscheidung, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll, eine empirische Grundlage bereitzustellen.

 

Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZEP durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert.

 

Der im August 2008 vorgelegte Abschlussbericht des ZEP bietet u. a. den verantwortlichen Akteuren im Kreis Steinfurt eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedlung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv zu beteiligen; darüber hinaus bietet der Bericht Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur einbezogen werden.

 

Die derzeitigen Rahmenbedingungen, Planungs- und Bedarfsgrundlagen zum Wohnen für Menschen mit Behinderung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe im Kreis Steinfurt werden in der Sitzung von Herrn Heinz Thalmann und Frau Angelika Hake vorgestellt.