Betreff
Umsetzung des SGB II - Abrechung der Verwaltungskosten
Vorlage
526/08
Aktenzeichen
II-2-schö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Mit der Kommunalträger Abrechungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) hat der Bund die Finanzierungsbeziehungen zu den zugelassenen kommunalen SGB II–Trägern (zkT) und hier insbesondere die Abrechnung der personellen und sachlichen Aufwendungen (Verwaltungskosten) für den Betrieb der besonderen SGB II-Einrichtungen neu geregelt.

 

Die Neuregelung erfolgte mit dem Ziel, die Abrechung der Verwaltungskosten „so pauschal wie möglich – so spitz wie nötig“ neu zu regeln. Zu den Grundsätzen der Abrechungssystematik gehört insbesondere

 

  • Personalkosten sind spitz, alle anderen Kosten (Personalnebenkosten, Versorgungszuschlag, Personalgemeinkosten, Sachkosten) pauschal abzurechnen,

 

  • Bezugsgröße für die Pauschalen ist das Vollzeitäquivalent,

 

  • Pauschalen sind durch Höchstwerte (Betrag, Prozentsatz) begrenzt,

 

  • der zkT trägt 12,6 % der gesamten Verwaltungskosten (Kommunaler Finanzierungsanteil).

 

 

Durch die Vorgaben der KoA-VV ist die bisherige an den KGST-Pauschalen orientierte Abrechungssystematik des Kreises Steinfurt grundlegend zu ändern.

 

Der Kreis Steinfurt hat erste Probeberechnungen nach der neuen Finanzierungssystematik ab 01.01.2009 erstellt.

 

Auf der Grundlage der bis zur Sitzung vorliegenden aktuellen Vergleichsberechnungen wird die Verwaltung mündlich zu den Auswirkungen für die Stadt Rheine berichten.