Betreff
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Vorlage
538/08
Aktenzeichen
TBR-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sondersitzung am 17.12. 2008 die „Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)“ zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

Die Technische Betriebe Rheine AöR erlässt die Satzungen nach Weisung des Rates am 17.12.2008. Alle genannten Satzungen basieren auf den entsprechenden Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Besonderheiten von Rheine wurden in die Mustersatzungen eingearbeitet. Diese überarbeiteten Mustersatzungen wurden von PWC Legal geprüft. Deren Anregungen wurden überwiegend in die dem Verwaltungsrat vorgelegten Satzungsentwürfe eingearbeitet. Der Verwaltungsrat hat die Satzungen und Gebührenbedarfsrechnungen in seiner Sitzung am 02.12.2008 beraten, geringfügig geändert und diese als Anlage beigefügte Satzung mit Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen. Anschließend soll die endgültige Beschlussfassung in einer Sondersitzung des Verwaltungsrates am 17.12.2008 vollzogen werden.


Anlage:

 

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)