Betreff
Offene Ganztagsgrundschulen - Beginn der Baumaßnahmen
Vorlage
181/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den vorzeitigen Maßnahmebeginn für den Umbau der Offenen Ganztagsgrundschulen.


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsentwurf 2006 sind für die Einrichtung von „Offenen Ganztagsschulen“ an den Grundschulen

 

·         Marienschule Hauenhorst (1 Gruppe)

·         Getrudenschule (1 Gruppe)

·         Edith-Stein-Schule (1 Gruppe)

·         Paul-Gerhardtschule (1 Gruppe)

·         Südeschschule (2 Gruppen)

 

für Umbaumaßnahmen insgesamt 528.000 Euro vorgesehen.

 

Ein Antrag auf Förderung der Einrichtung der Offenen Ganztagsschulen wurde bei der Bezirksregierung gestellt. Sofern dieser Antrag bewilligt wird, werden 90 Prozent der Maßnahmen durch das Land bezuschusst. Die Landesförderung für die Umbaumaßnahmen wurde im Haushalt mit 474.000 Euro berücksichtigt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde seitens der Bezirksregierung am 01.03.06 bewilligt. Mit dieser Bewilligung ist jedoch keine Förderzusage verbunden.

 

Die Umbaumaßnahmen erfordern an jeder der betroffenen Grundschulen eine Mindestbauzeit von 6 Wochen und sollen in den Sommerferien erfolgen, damit der Schulbetrieb nicht gestört wird. Um jedoch die Baumaßnahmen mit Beginn der Sommerferien aufzunehmen, müssen die Ausschreibungen bereits ab Mitte Mai durch die Zentrale Gebäudewirtschaft erfolgen.

 

In einem Telefonat mit der Bezirksregierung am 5. Mai 2006 erklärte diese gegenüber der Schulverwaltung, dass für die Förderanträge des Jahres 2006 ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Förderanträge der Stadt Rheine würden daher für die Offenen Ganztagsgrundschulen voraussichtlich wie beantragt bewilligt. Die Förderbescheide werden durch die Bezirksregierung jedoch erst ab Anfang Juni versandt.

 

Aufgrund der internen Vergaberichtlinien dürfen die Ausschreibungen für die Baumaßnahmen erst erfolgen, wenn die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist. Die Finanzierung ist jedoch zurzeit aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltes und des noch ausstehenden Förderbescheides nicht gesichert. Die Ausschreibungen könnten somit frühestens im Juli beginnen, womit verbundenen ist das die Fertigstellung der Baumaßnahmen erst deutlich nach den Sommerferien möglich ist und die vorgesehene Ganztagsbetreuung mit Beginn des neuen Schuljahres nicht durchgeführt werden könnte.

 

Im Rahmen der Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO darf eine Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten,

 

·         zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder

·         die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Durch diese Regelungen im § 82 GO soll die Gemeinde handlungsfähig bleiben. Aufgrund der notwendigen Fertigstellung der Räume für die Offene Ganztagsschule zum Beginn des neuen Schuljahres sind die Voraussetzung des § 82 GO erfüllt. Der Haupt- und Finanzausschuss wird daher gebeten, für die fristgerechte Umsetzung der im Rat gefassten Beschlüsse zur Einrichtung der Offenen Ganztagsschulen, den vorzeitigen Maßnahmebeginn für den Umbau zu genehmigen.

 

Aufgrund der mündlichen Auskunft der Bezirksregierung wird es seitens der Verwaltung als unwahrscheinlich angesehen, dass die von der Stadt Rheine beantragten Förderungen nicht bewilligt werden.