Betreff
Sanierung der Aula im Josef-Winckler-Zentrum
Vorlage
026/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss stimmt der Sanierung der Ignatz-Bubis-Aula im Josef-Winckler-Zentrum entsprechend der Sachdarstellung zu.

Der Kulturausschuss nimmt die zu dem Betrieb der Aula notwendigen Investitionen in technische Anlagen zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung

 

 

1.  Nutzungen, Ziele und Inhalte

 

Das Josef-Winckler-Zentrum hat sich in den vergangenen beiden Jahren durch die Zusammenführung verschiedener Bildungsträger (Volkshochschule, Musikschule, Fernuniversität Hagen und der Abendrealschule) zu einem beispielhaften Weiterbildungszentrum entwickelt. Vielfältige Synergien können durch die Zusammenarbeit der eigenständigen Institutionen unter dem Dach des Josef-Winckler-Zentrums erzielt werden. Die steigenden Besucher- und Teilnehmerzahlen sind der Beleg für die gelungene Konzeption dieses Weiterbildungszentrums.

 

Der letzte noch ausstehende bauliche Schritt zur Vervollständigung des Zentrums  ist die Instandsetzung der Ignatz-Bubis-Aula. Bewusst soll die Sanierung der Aula maßvoll geschehen. Dies bedeutet, dass die Aula das bestehende Angebot an „Versammlungsstätten“ ergänzen soll und durch ihre Sanierung nicht zu einer Konkurrenz – insbesondere im Hinblick auf die Stadthalle – führen darf.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen der Aula im Wesentlichen unabhängig von der Fragestellung der Versammlungsstättenverordnung sind. So sind Notbeleuchtung, Alarmierungsanlage und auch der 2. bauliche Rettungsweg unabhängig von der Fragestellung der Versammlungsstätte erforderlich. Da eine natürliche Belüftung über die Fensterfassade möglich ist (und diese auch nach der Versammlungsstättenverordnung genehmigungsfähig ist) kann eine theoretische Besucherzahl von bis zu max. 300 Personen nach der erfolgten Instandsetzung zugelassen werden. Damit entspricht die Aula der Versammlungsstättenverordnung. Gleichwohl soll die Nutzung der Aula  auf 199 Besucher/innen beschränkt werden. In Einzelfällen kann hiervon ggf. abgewichen werden. Die vorhandene Empore wird für künftige Nutzungen weiterhin gesperrt bleiben, da die Herstellung eines 2. baulichen Rettungsweges im Bereich der Empore nicht beabsichtigt ist.

 

Wichtig ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche der Bildungseinrichtungen, eine multifunktionale Nutzung der Aula möglich ist. Neben den Institutionen des Josef-Winckler-Zentrums soll auch Schulen, die über keine Aula verfügen, eine Nutzungsmöglichkeit eingeräumt werden. Die nachstehenden Nutzungen werden durch die Volkshochschule, die Musikschule, die Fernuniversität Hagen sowie die Abendrealschule beabsichtigt:

 

·         Proben, Konzerte, Vorspiele der Musikschule, des Musikschulorchesters/ -chores, bzw. externer Klangkörper

 

·         Proben und Aufführungen von Kooperationsprojekten zwischen allgemeinbildenden Schulen und der Musikschule (zum Beispiel Musical-Projekt mit Grundschulen)

 

·         Vorträge der Bildungsträger (zum Beispiel Gesundheit, Reiseberichte)

 

·         Symposien, Auftaktveranstaltungen, Workshops mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen, wie zum Beispiel – Markt der Möglichkeiten – Seniorenarbeit; - Workshops für Menschen mit Migrationshintergrund; Auftaktveranstaltung für den Kinderkulturpass etc.

 

·         Eröffnungsveranstaltungen (zum Beispiel von Ausstellungen, Projekttage)

 

·         Kulturveranstaltungen im Rahmen der Weiterbildung

 

·         Schulen: Theaterproben und Aufführungen, Schulentlassfeiern (Zeugnisausgabe)

 

·         Festveranstaltungen der Stadt oder sonstiger Dritter

 

 

Die Ignatz-Bubis-Aula wird und  darf nicht als Konkurrenz zu schon bestehenden Veranstaltungsorten gesehen werden, sondern ist eine notwendige Ergänzung. Die nachstehenden Zielsetzungen sind mit der Nutzung der Aula verbunden:

 

  • Entwicklung einer Identität der NutzerInnen der vier großen Einrichtungen VHS, Musikschule, Abendrealschule, Fern-Universität im Josef-Winckler-Zentrum.

 

  • Abbau von Hemmschwellen für Besucher/innen des Weiterbildungszentrums. (Wer eine Veranstaltung in der Aula besucht hat, interessiert sich auch für weitere Angebote der Bildungsträger.)

 

  • Fremdbelegungen durch die Musikschule/Volkshochschule in vorhandenen Schulaulen - die in der Regel aufgrund deren hohen Auslastung sehr schwierig sind – zu reduzieren.

 

  • Eine ansprechende - der  Erwachsenenbildung entsprechende - Räumlichkeit für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.

 

  • Die Schaffung einer alltagsgerechten Aula (laufender Probebetrieb für Musikschule und Schulen) deren Nutzung kein  zusätzliches Betreuungspersonal (z. B. Bühnentechniker) benötigt.

 

  • Größere Flexibilität durch das Raumangebot im Josef-Winckler-Zentrum zu erzielen. (Verlagerungen von Veranstaltungen bei hohen/steigenden Anmelde-/Teilnehmerzahlen in die Aula)

 

 

Das Josef-Winckler-Zentrum zeichnet sich dadurch aus, dass es auch an den

Abenden, den Wochenenden und in den Ferien genutzt wird. In diesem Weiterbildungszentrum findet mehr als Unterricht statt. Das Thema Bildung geht in vielen Fällen über die Schule hinaus. Lebenslanges Lernen findet nicht nur am Arbeitsplatz oder in der Schule, sondern auch in der Freizeit und mit anderen Institutionen statt. Diese kommunale Bildungseinrichtung wird dazu beitragen, die Bildungschancen der Bürgerinnen und Bürger und die Attraktivität der Stadt Rheine als Bildungsstandort zu erhöhen und die gesellschaftliche Integration zu fördern.

 

Auf der Grundlage der geplanten Nutzungen wurden notwendige Nutzungsszenarien entwickelt, die als Grundlage der technisch notwendigen Beschreibungen im Folgenden aufgezeigt werden.

 

 

 

2.    Instandsetzungsmaßnahmen Ignatz Bubis Aula

 

Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden für die unterlassene Instandhaltung der Ignatz Bubis Aula insgesamt Rückstellungen in Höhe von 475.000 Euro gebildet. Rückstellungen können nur für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen gebildet werden und nicht für investive Ersatzbeschaffungen.

 

Verschiedene in einem Gebäude befindliche technische Einrichtungen (sog. Betriebsausstattung) weisen aufgrund ihrer technischen Nutzdauer einen wesentlich kürzeren Abschreibungszeitraum auf, als das Gebäude. Zur technischen Betriebsausstattung gehören zum Beispiel Küchen, Sprachlabore, naturwissenschaftliche Räume und bezogen auf die Aula die Beschallungsanlage und die Bühnenbeleuchtungsanlagen.

 

Die maßgeblichen Instandhaltungsmaßnahmen für die Aula lassen sich wie folgt beschreiben:

 

  1. Es werden die Fensterelemente der Nord- und Südfassade erneuert, wobei die Fenster der Südfassade in der Schallschutzklasse 3 ausgeführt werden. Beide Fassaden werden mit einer Außenbeschattung (Raffstoreanlage) ausgestattet (bisher innenliegender Sonnenschutz). Die Betonstützen werden jeweils von Innen gedämmt, um Kältebrücken zu vermeiden.

 

  1. Die rissigen Betonstützen der Nordfassade werden saniert.

 

  1. Es wird ein offenes Fluchttreppenhaus (Stahlkonstruktion) an  der nördlichen Fensterfassade in Höhe der Bühne (siehe Plan Anlage 1) installiert. Dieser zweite bauliche Rettungsweg ist unabhängig davon erforderlich, ob die Aula als Versammlungsstätte zugelassen wird.

 

  1. Im Bühnenbereich wird die nicht mehr funktionsfähige Bühnenbeleuchtung zurückgebaut. Zu den Nebenräumen und Treppenabgänge werden die erforderlichen Brandschutzwände hergestellt. Die Bühne gilt in ihren Maßen und in ihrer künftigen Ausstattung als Kleinbühne. Somit ist kein Bühnentechniker/-Meister für deren Betrieb erforderlich. Eine Absturzkantung wird am Bühnenrand angebracht.

 

  1. Der Parkettboden der Aula wird wieder aufgearbeitet. Die Furnierholzverblendung im Innenraum lässt sich nicht wieder aufarbeiten und soll lediglich gereinigt werden.

 

  1. Die Deckenbeleuchtung der Aula wird saniert. Die Decke bleibt in Ihrer Konstruktion erhalten und wird gestrichen.

 

  1. Die Belüftung der Aula wird über mechanisch zu öffnende Fenster (mit Stellmotor) im oberen Bereich der Fassade  erfolgen.

 

  1. Die Heizkörper werden erneuert. Die vorhandene Holzverkleidung der Heizkörper wird zurückgebaut.

 

  1. Die Eingangstür vom Treppenhaus in die Aula wird den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechend ersetzt (künftig barrierefrei).

 

10.  Die Notbeleuchtung sowie die Alarmierungsanlage werden erneuert und auf die Zentrale aufgeschaltet.

 

11.  Die Hauptleitungen sowie die Unterverteilungen der Aula werden saniert.

 

 

Die vorhandene Empore steht – nach wie vor – für eine Nutzung nicht zur Verfügung, da die Herstellung eines erforderlichen 2. baulichen Rettungsweges von der Empore in einen sicheren Bereich baulich nur schwer zu lösen ist.

 

Die Kostenschätzung des Büro Schwerdt + Schwerdt sowie des Ingenieurbüro visoplan beläuft sich für die nachstehenden Gewerke auf

 

 

Malerarbeiten                                                                                      14.600 €

 

Fenster-/Türelemente (Kunststoff) einschl. Raffstores                      127.590 €

 

Metallbau-/Schlosserarbeiten                                                             21.000 €

 

Tischlerarbeiten, Innentüren, Stahlzagen, Boden                                 39.800 €

 

Betonsanierung                                                                                 14.800 €

 

Installation Heizkörper                                                                       25.000 €

 

Trockenbauarbeiten                                                                           26.805 €

 

Demontagearbeiten Elektro                                                                 7.199 €

 

Sanierung Hauptleitungen/Verteilungen                                               11.183 €

 

Installationen                                                                                    15.590 €

 

Beleuchtungskörper Decke/Bühne                                                      33.650 €

 

Notlichtbeleuchtung/Gefahrenmeldeanlage                                           6.530 €

 

Bühnenvorhangsystem                                                                        8.700 €

 

Unvorhergesehenes                                                                          10.000 €

 

Nebenkosten (Fachplanungen, Ingenieurhonorare)                             45.000 €

 

Netto-Gesamtsumme                                                                     407.447 €

 

zzgl. Mehrwertsteuer 19 Prozent                                                       77.415 €

 

Brutto-Gesamtsumme                                                                 484.862 €

 

Die Mehrkosten gegenüber dem Betrag der Rückstellung (475.000 €) in Höhe von 9.862 Euro sind aus den Mitteln der allgemeinen Bauunterhaltung zu tragen.

 

 

3.           Investiven Maßnahmen

 

Die für die den Betrieb der Aula erforderlichen technischen Anlagen (Beschallungstechnik, Medientechnik, Bühnenbeleuchtung) sind investive Maßnahmen, die in der Erhaltungsmaßnahme nicht berücksichtigt sind. Die vorhandene Bühnentechnik ist bereits seit vielen Jahren abgängig und nicht mehr funktionsfähig.

                                                                                                 

 

Das Anforderungsprofil für die Bühnen- und Beschallungstechnik wurde durch das Ingenieurbüro visoplan gemeinsam mit der Musikschule entwickelt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass bewusst ein „unterer“ Standard gewählt wurde, um die Kosten für diese Investitionen auf ein notweniges Mindestmaß zu begrenzen, aber gleichzeitig den Anforderungen der Musikschule und der weiteren Bildungsinstitutionen zu entsprechen.

 

 

Die nachstehenden investiven Maßnahmen sollen im Jahr 2010 durchgeführt
werden:

 

Bühnenbeleuchtung                                                                     49.132 Euro

 

Beschallungsanlage                                                                      28.012 Euro

 

 

 

Medientechnik                                                                             13.000 Euro

 

Netto-Gesamtsumme                                                                 90.144 Euro

 

zzgl. Mehrwertsteuer 19 Prozent                                                 17.127 Euro

 

Brutto-Gesamtsumme                                                             107.271 Euro