Betreff
Anteilige Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
047/09
Aktenzeichen
II 2 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Für den Fall, dass eine finanzielle Förderung der Kosten der Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen beschlossen wird, sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2009 ff. zur Verfügung zu stellen.

 


Begründung:

 

Die Landesregierung NRW hat im Jahr 2007 den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auf den Weg gebracht. Ziel der Förderrichtlinie ist es, Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I zu fördern.

 

Vor dem Hintergrund, dass bereits in den Kindertageseinrichtungen u.a. auch aus finanziellen Gründen ein regelmäßiges Mittagessen nicht eingenommen werden kann, hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, den aktuellen Sachstand zum Thema „Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen“ zu erkunden.  Ferner sollten im Rahmen einer Umfrage unter den Kindertageseinrichtungen die Erfahrungen der Einrichtungsleiterinnen zu diesem Thema abgefragt werden.

 

Das Umfragergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27. 11. 2008 vorgestellt. Auf die Vorlage Nr. 471/08 wird verwiesen.  Nach intensiver Diskussion wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine Vorlage zu fertigen mit dem Ziel, eine Förderung der Mittagsverpflegung zu erreichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte sich die anteilige Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung an den Förderrichtlinien zum Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in Ganztagsschulen orientieren.

 

Das bedeutet, dass die Eltern pro bedürftigem Kind auf alle Fälle einen Eigenanteil pro Mittagessen in Höhe von 1,00 € aufbringen müssen. Als bedürftig sind die Kinder anzusehen, deren Erziehungsberechtigte aufgrund ihrer Einkommenssituation  von den Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen befreit sind.

 

Wie aus der Vorlage 471/08 erkennbar ist, differieren die Kosten für ein Mittagessen bei den verschiedenen Einrichtungen zwischen 1,00 € und 2,60 €. Unter Berücksichtigung eines Mittelwertes von 2,11 € pro Mittagessen ist davon auszugehen, dass bei einem Eigenanteil der Eltern von 1,00 € die Kommune bei dem berechtigten Personenkreis jedes Essen im Durchschnitt mit 1,11 € bezuschusst.

 

Aktuell nehmen ca. 750 Kinder an der Mittagsverpflegung teil. Hiervon sind mindestens 268 Kinder bedürftig. Diese Zahl kann sich durchaus nach oben verändern. Dies wird damit begründet, dass im Falle der finanziellen Förderung wahrscheinlich weitere bedürftige Eltern ihre Kinder für das Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen anmelden.

 

Der Zuschussbedarf für ein Kalenderjahr errechnet sich wie folgt:

 

268 Berechtigte x 220 Verpflegungstage x 1,11 €            =       65.445,60 €

 

Um die erforderlichen Mittel nicht zu knapp zu kalkulieren, müsste im Falle einer positiven Beschlussfassung von jährlichen Aufwendungen i.H.v. 72.000,00 € ausgegangen werden.

 

Sollte die Förderung zu Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 am 01. 08.2009 beginnen, ergeben sich für 2009 anteilige Aufwendungen i.H.v. 30.000,00 €.

 

Im Falle der positiven Beschlussfassung wird die Verwaltung  zur nächsten Jugendhilfeausschusssitzung eine „Förderrichtlinie“ erarbeiten und dem JHA zur Beschlussfassung vorlegen, die insbesondere folgende Punkte enthält:

 

·                     Ziel der Förderung

·                     Gegenstand der Förderung

·                     Zuwendungsempfänger

·                     Zuwendungsvoraussetzungen

·                     Zuwendungsart und Höhe

·                     Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren

·                     Verwendungsnachweisführung

 

Evtl. zukünftige Landesförderungen für den gleichen Zweck sind auf den städt. Zuschuss anzurechnen.