Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2009- 2012, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales
Vorlage
063/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2009 wurde in der Sitzung des Rates am 09. Dezember  2008 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2009 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2009 - 2012 wurde im Rahmen der vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Eckdaten einschließlich der in den Entwurf eingearbeiteten Änderungen den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2009 – 2012.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung 2009 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf.

 

Eingearbeitet wurden die notwendig gewordenen Anpassungen, die sich im Produkt Leistungen zur Grundversorgung auf Grund der Fallzahlentwicklung oder der Kostenerstattung ergeben haben. In der Summe ergab sich bei diesen Anpassungen gegenüber der Finanzplanung für 2009 eine Budgetverbesserung von 310.000 Euro.

 

Im einzelnen sei hierzu auf die ausführlichen Erläuterungen bei den einzelnen Produktseiten verwiesen.

 

Neben diesen Anpassungen seitens des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales wurden verwaltungsweit weitere Anpassungen vorgenommen. Der Personalaufwand, die bilanziellen Abschreibungen und die internen Leistungsbeziehungen wurden aktualisiert.

 

 

Notwendige Änderungen des vorliegenden Entwurfes:

 

Seit der Aufstellung des vorliegenden Entwurfes hat es neue Entwicklungen gegeben, die noch in den endgültigen Haushaltsplan mit aufgenommen werden sollten.

 

 

Produkt 2201 – Hilfen nach dem SGB II

 

Es gibt neue Finanzierungsregelungen für die Verwaltungskosten nach dem SGB II. Der Kreis Steinfurt hat mit Schreiben vom 20.11.2008 mitgeteilt, dass auf Grund der neuen Kommunalträgerabrechnungs-Verwaltungsvorschrift (KoA-VV) die Personalkostenerstattung für die Stadt Rheine um 77.170 Euro zurückgehen wird.

 

 

Produkt 2201 – Hilfen nach dem SGB II

 

Der Kreis Steinfurt hat im Dez. 2008 seinen Haushalt verabschiedet hat und dabei einen höheren Ansatz für die kommunalen Kosten am SGB II bilden müssen. Gegenüber der bisherigen Planung entstehen Mehrkosten, insbesondere weil der Bund mit Gesetz vom 19.12.2008 seine Beteiligung an den Unterkunftskosten von 28,6 % auf 25,4 % gesenkt hat. Die Beteiligung der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten des SGB II steigt damit in 2009 um 100.000 Euro.

 

 

Produkt 2203 –Unterhaltsvorschussleistungen (UVG)

 

In der letzten Dezember Woche sind die UVG-Bewilligungsbeträge im Zusammenhang mit der Kindergelderhöhung um 8 bzw. 10 Euro gesenkt worden. Der bisherige Haushaltsansatz kann damit um 34.500 Euro gesenkt werden.

 

 

Produkt 2205 – Hilfen für Asylbewerber

 

Seit dem Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes hat sich die Entwicklung der Fallzahlen nach dem AsylbLG nochmals verbessert, so dass das ab 2009 benötigte Budget um 180.000 Euro reduzieren kann. Diese Reduzierung beinhaltet natürlich das Risiko plötzlich wieder ansteigender Asylbewerberzahlen.

 

 

Insgesamt ergibt sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf folgende Verbesserung:

 

Produkt

 

2009

2010

2011

2012

2201

Minderertrag

   77.170,00 €

   77.170,00 €

   77.170,00 €

   77.170,00 €

2201

Mehraufwand

 100.000,00 €

 100.000,00 €

 116.000,00 €

116.000,00 €

2203

Minderaufwand

   34.500,00 €

   34.500,00 €

   34.500,00 €

 34.500,00 €

2205

Minderaufwand

 180.000,00 €

 180.000,00 €

 180.000,00 €

180.000,00 €

 

 

Budgetverbesserung

 

 37.330,00 €

 

  37.330,00 €

 

  21.330,00 €

 

21.330,00 €