Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 , Kennwort: "Jägerstraße/Schützenstraße", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
189/06
Aktenzeichen
PG 5.1-gl
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 17. Februar 2006 bis einschließlich 10. März 2006 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 10. März 2006. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1    Caritasverband Rheine e. V, Lingener Straße Nr. 11, 48429 Rheine;

         Schreiben vom 14. März 2006

 

Inhalt:

 

-                    "Wir haben den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes von Ihnen erhalten und geprüft.

Gern würden wir folgende Änderung vornehmen

1. Dachneigung:   0 – 45 Grad

2. Firsthöhe:       max. 11,50 m

Wir möchten Sie bitten, diese Änderungen in den Bebauungsplan Nr. 248 aufzunehmen."

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass dem oben geschilderten Einwand zum Teil entsprochen wird, in der Weise, dass die Firsthöhe von 10,50 m auf 11,50 m festgesetzt wird. Die Erhöhung der Firsthöhe um 1,00 m stellt keine Beeinträchtigung der Umgebung dar. Bezüglich der Dachneigung 0° bis 45° wurde nochmals mit dem Caritasverband Rheine e. V. ein Gespräch geführt und darauf hingewiesen, dass ein Flachdach an dieser Stelle sich städtebaulich nicht einfügt, Seitens des Caritasverbandes Rheine e. V. ist kein Flachdach geplant lediglich ein flach geneigtes Dach mit ca. 15°. Somit wird die Dachneigung mit 15° bis 48° festgesetzt.

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248, Kennwort: "Jägerstraße/Schützenstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der Geltungsbereich dieser 1. Bebauungsplanänderung betrifft das Flurstück 266, Flur 174 der Gemarkung Rheine Stadt und befindet sich im Eckbereich Aloysiusstraße/Schützenstraße.

 

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Übersicht Bebauungsplan Nr. 248

Anlage 2:     Begründung zum Bebauungsplan Nr. 248

Anlage 3:     Auszug aus dem Kompetenzkataster