Betreff
Gewährung von Zuwendungen für die Investitionen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
065/09
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, die entscheidungsreifen Anträge aus dem U – 3 Förderprogramm unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der nachstehend abgedruckten Begründung an das Landesjugendamt weiterzuleiten.


Begründung:

 

Auf die Vorlagen Nr. 272/08, 354/08 und 474/08 wird verwiesen.

 

Die Verwaltung ist in der letzten Sitzung des JHA am 27. 11. 2008 beauftragt worden, die weiteren Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Trägern und dem Landesjugendamt zu führen. Die auf beiden Ebenen geführten Gespräche haben dazu geführt, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen wie z.B. Zeichnungen, Kostenschätzungen und Kostengliederungen nachzureichen sind. Zusätzlich wurden vom Landesjugendamt ergänzende Antragsunterlagen gefordert. Die in den Einzelfällen beteiligten Träger wurden entsprechend informiert.

 

Wahrscheinlich haben die Feiertage zum Jahreswechsel dazu geführt, dass noch nicht alle Unterlagen vorliegen.

 

Vor diesem Hintergrund konnten auch noch nicht alle baufachlichen Prüfungen veranlasst werden.

 

Die beigefügte Übersicht macht Aussagen über den aktuellen Sachstand bzgl. der einzelnen Förderanträge.

 

Weiterhin hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27. 11. 2008 die Erwartung geäußert, dass sich die Antragsteller mit einem Eigenanteil von 5 % an den Investitionsmaßnahmen beteiligen. Auf ein entsprechendes Anschreiben der Verwaltung haben viele Träger bereits geantwortet. Das Zwischenergebnis ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Im Rahmen der Weiterleitung der Einzelanträge an das Landesjugendamt muss das örtliche Jugendamt u.a. bestätigen, dass Haushaltsmittel des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Die vorliegenden Anträge wurden an das Landesjugendamt weitergeleitet jedoch ohne die erforderlichen Bestätigungen zu den Haushaltsmitteln. Diese Bestätigung wird nach den erfolgten Haushaltsplanberatungen abgegeben.

 

Vor dem Hintergrund, dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden muss, schlägt die Verwaltung für das weitere Vorgehen folgendes vor:

 

1.       In den Haushaltsplan 2009 wird ein Ansatz in Höhe von 120.000,00 € für die Schaffung von U-3 Plätzen zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

         

80.000,00 €     zur Finanzierung der Anträge aus dem Jahr 2008

40.000,00 €     zur Finanzierung weiterer Anträge aus dem Jahr 2009

 

Ferner sollen im Finanzplan 2010 ff. jährlich 60.000,00 € für den weiteren Ausbau der Plätze für die U-3Betreuung veranschlagt werden.

 

Die Anzahl der jeweils zu schaffenden U-3 Plätze bei den geplanten Einzelmaßnahmen ist aus der beigefügte Übersicht zu entnehmen.

 

2.       Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Anträge für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogramms (Schaffung von Schlaf-/Ruheräumen, Nebenräumen und Schaffung eines Pflegebereiches im Sanitärbereich), die sich im Bereich der durch die Richtlinien vorgegebenen Pauschalbeträge bewegen, mit einer positiven Stellungnahme an das Landesjugendamt weiterzuleiten. Diese Aussage gilt nur für die Maßnahmen, bei denen die baufachliche Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat.

 

3.       Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Anträge für Einrichtungsgegen-stände, die sich im Bereich der durch die Richtlinien vorgegebenen Pauschalbeträge bewegen, mit einer positiven Stellungnahme an das Landesjugendamt weiterzuleiten.

 

4.       Über die Anträge nach den vorgenannten Ziffern 2 und 3, mit denen lediglich die Umwandlungen von Plätzen in bestehenden Einrichtungen vorgenommen werden, hat die Verwaltung jeweils in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung zu informieren.

 

5.       Anträge, die sich nicht innerhalb der Pauschalbetragsfinanzierung bewegen und die Anträge, bei denen der Träger den Anteil von 5 % an der Gesamtfinanzierung nicht aufbringt, bedürfen der vorherigen Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss.

 

 

Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Rahmen der Kindertagespflege

 

Die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren soll zweigleisig erfolgen. Neben der institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen sollen weitere Plätze über das Angebot der Kindertagespflege geschaffen werden.

 

Wie aus der Übersicht erkennbar wird, liegen derzeit 14 Anträge zur Schaffung von 31 Tagespflegeplätzen für Kinder unter drei Jahren vor. Das Förderprogramm sieht hier vor, dass pro geschaffenem Platz eine einmalige Förderung von bis zu 500,00 € erfolgen kann.  Hierbei handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung ohne eine finanzielle Beteiligung der Kommune bzw. der Tagespflegestelle.

 

Bei den vorliegenden Anträgen ist in vielen Fällen noch eine Einzelaufstellung der anzuschaffenden Gegenstände vom Landesjugendamt angefordert worden. Die Tagespflegestellen wurden entsprechend informiert.

 

Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Realisierung der Plätze in der Kindertagespflege schlägt die Verwaltung insbesondere vor den Hintergrund der vollständigen Finanzierung durch das Land vor, die vollständigen Anträge ohne vorherige Beschlussfassung durch den JHA an das Land weiterzuleiten. Selbstverständlich wird die Verwaltung den Ausschuss bei der Veränderung der Anzahl der zu schaffenden Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren unterrichten.


 

Übersicht über den aktuellen Sachstand aus dem Bereich der U-3 Förderanträge für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege

 

lfd Nr.

Träger und

Einrichtung

Antrags-

volumen

Zusage über

5 % Beteili-

gung liegt vor

Bemerkungen zum aktuellen Sachstand

1

Kath. Kirchengemeinde

St. Mariä Himmelfahrt

 

St. Marien-Kindergarten,

Osnabrücker Str. 339

 

 

 

106.979,00 €

 

 

 

 

ja

 

 

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.
  • Bei 12 neuen U-3 Plätzen überschreitet das Antragsvolumen die Pauschalbeträge um 4.979,00 €.

2

Kath. Kirchengemeinde

Heilig Kreuz

 

Antonius-Kindergarten

Sadelstraße 35

 

 

 

 

St. Ludgerus-Kindergarten,

Bergstraße 6

 

 

 

 

St. Bonifatius-Kindergarten,

Friedrich Ebert-Ring 241

 

 

 

218.800,00 €

 

 

 

 

 

240.000,00 €

 

 

 

 

 

34.000,00 €

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Für die baufachliche Prüfung sind vom Träger weitere Unterlagen angefordert.
  • Es sollen 12 neue U-3 Plätze geschaffen werden.

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Für die baufachliche Prüfung sind vom Träger weitere Unterlagen angefordert.
  • Es sollen 12 neue U-3 Plätze geschaffen werden.

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.
  • Es werden 4 neue U 3 Plätze geschaffen.

 

3

Caritasverband Rheine e.V.

 

KiBiz-Gruppe im HPZ

 

 

 

8.941,20 €

 

 

 

ja

 

 

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Es werden 2 neue U-3 Plätze geschaffen.
  • Das Antragsvolumen überscheitet die Festbeträge um 1.941,20 €.

4

Eltern-Kind-Initiative

 

EKI Sandmanns Hof e.V.

 

 

3.180,00 €

 

 

nein

 

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Der Träger muss für die U-3 Betreuung das Raumprogramm überplanen. Ein zu-sätzlicher Ruheraum ist erforderlich.
  • Es werden 5 neue U 3 Plätze geschaffen.

5

Ev. Jugendhilfe Münsterland

 

Lummerland-Kindergarten,

Moorstraße 6

 

 

 

1.885,00 €

 

 

 

nein

 

 

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.

 



6

Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael

 

Elisabeth-Kindergarten,

Windthorststraße 15

 

Michael-Kindergarten,

Bühnertstraße 17

 

 

Raphael-Kindergarten,

In den Wiesen 24

 

 

 

240.000,00 €

 

 

240.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

ja

 

 

 

  • Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.
  • Es werden 12 neue U 3 Plätze geschaffen

 

 

  • Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.
  • Es werden 12 neue U 3 Plätze geschaffen

 

  • Vor dem Hintergrund, dass die Einrichtung zeitgleich um eine Gruppe baulich erweitert werden soll, besteht noch Abklärungsbedarf bei der Höhe und der Zuordnung der Kosten.

7

Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Heimsuchung

 

Marien-Kindergarten,

Kirchstraße 8

Hauenhorst

 

 

 

170.000,00 €

 

 

 

ja

 

 

 

  • Die zeichnerischen Darstellungen der beabsichtigten Umbauarbeiten sind vom Träger einzureichen.
  • Die Kostenschätzung und die Kostengliederung getrennt nach Bau- und Einrichtungskosten fehlen noch.
  • Es besteht noch Klärungsbedarf bei der Zuordnung der Kosten zum U – 3 Programm.
  • Anschließend kann erst die baufachliche Prüfung eingeleitet werden.
  • Es werden 12 neue U 3 Plätze geschaffen.

8

Kindergartenverbund im Kirchenkreis Tecklenburg

 

Johannes-Kindergarten,

Keltenstiege 5

 

 

 

Jakobi-Kindergarten,

Mittelstraße 105

 

 

 

 

139.328,00 €

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Nach Eingang der Unterlagen kann die baufachliche Prüfung eingeleitet werden.
  • Es werden 12 neue U 3 Plätze geschaffen.

 

  • Der Antrag wird völlig neu überarbeitet wenn klar ist, wo welche U 3 Plätze entstehen.

9

AWO Bezirk Westliches Münsterland

 

AWO-Kindergarten,

Ludgeristraße 22

 

 

 

148.435,00 €

 

 

 

ja

 

 

 

  • Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.
  • Es werden 11 neue U 3 Plätze geschaffen.

 


 


10

Kinderland gGmbH

 

Kinderland-Kindergarten,

Ludwig-Erhard-Straße 1

 

 

10.500,00 €

 

und

 

10.500,00 €

 

 

ja

 

 

 

ja

 

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen
  • Es werden 3 neue U 3 Plätze geschaffen

 

  • Der LWL fordert weitere Unterlagen.
  • Über die Anzahl der neuen Plätze muss noch nach Vorlage der Anmeldezahlen 2009/2010 gesprochen werden.

11

Kath. Kirchengemeinde

St. Dionysius

 

Franziskus-Kindergarten,

Frankenburgstraße 68

 

 

 

42.815,10 €

 

 

 

ja

 

 

 

  • Es sollen 6 neue U 3 Plätze geschaffen werden.
  • Wegen des fehlenden Ruheraumes ist die Planung zu überarbeiten. Angedacht ist, aus dem sanierungsbedürftigen Flachdach ein steil geneigtes Dach zu machen und eine Gruppe in Dachgeschoss unterzubringen.
  • Die Kosten werden sich durch die neue Planung verändern.

12

Tagespflegestellen

 

entfällt

  • In 14 Tagespflegestellen sollen insgesamt 31 neue U 3 Plätze geschaffen werden.
  • Die Anträge müssen noch in einigen Fällen um die fehlenden Kostenaufstellungen ergänzt werden. Die Tagespflegestellen wurden entsprechend informiert.

 

 


Anlagen: