Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, die entscheidungsreifen Anträge aus dem U – 3 Förderprogramm unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der nachstehend abgedruckten Begründung an das Landesjugendamt weiterzuleiten.
Begründung:
Auf die Vorlagen Nr. 272/08, 354/08 und 474/08 wird verwiesen.
Die Verwaltung ist in der letzten Sitzung des JHA am 27. 11. 2008 beauftragt worden, die weiteren Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Trägern und dem Landesjugendamt zu führen. Die auf beiden Ebenen geführten Gespräche haben dazu geführt, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen wie z.B. Zeichnungen, Kostenschätzungen und Kostengliederungen nachzureichen sind. Zusätzlich wurden vom Landesjugendamt ergänzende Antragsunterlagen gefordert. Die in den Einzelfällen beteiligten Träger wurden entsprechend informiert.
Wahrscheinlich haben die Feiertage zum Jahreswechsel dazu geführt, dass noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Vor diesem Hintergrund konnten auch noch nicht alle baufachlichen Prüfungen veranlasst werden.
Die beigefügte Übersicht macht Aussagen über den aktuellen Sachstand bzgl. der einzelnen Förderanträge.
Weiterhin hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27. 11. 2008 die Erwartung geäußert, dass sich die Antragsteller mit einem Eigenanteil von 5 % an den Investitionsmaßnahmen beteiligen. Auf ein entsprechendes Anschreiben der Verwaltung haben viele Träger bereits geantwortet. Das Zwischenergebnis ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Im Rahmen der Weiterleitung der Einzelanträge an das Landesjugendamt muss das örtliche Jugendamt u.a. bestätigen, dass Haushaltsmittel des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Die vorliegenden Anträge wurden an das Landesjugendamt weitergeleitet jedoch ohne die erforderlichen Bestätigungen zu den Haushaltsmitteln. Diese Bestätigung wird nach den erfolgten Haushaltsplanberatungen abgegeben.
Vor dem Hintergrund, dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden muss, schlägt die Verwaltung für das weitere Vorgehen folgendes vor:
1. In den Haushaltsplan 2009 wird ein Ansatz in Höhe von 120.000,00 € für die Schaffung von U-3 Plätzen zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
80.000,00 € zur Finanzierung der Anträge aus dem Jahr 2008
40.000,00 € zur Finanzierung weiterer Anträge aus dem Jahr 2009
Ferner sollen im Finanzplan 2010 ff. jährlich 60.000,00 € für den weiteren Ausbau der Plätze für die U-3Betreuung veranschlagt werden.
Die Anzahl der jeweils zu schaffenden U-3 Plätze bei den geplanten Einzelmaßnahmen ist aus der beigefügte Übersicht zu entnehmen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Anträge für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogramms (Schaffung von Schlaf-/Ruheräumen, Nebenräumen und Schaffung eines Pflegebereiches im Sanitärbereich), die sich im Bereich der durch die Richtlinien vorgegebenen Pauschalbeträge bewegen, mit einer positiven Stellungnahme an das Landesjugendamt weiterzuleiten. Diese Aussage gilt nur für die Maßnahmen, bei denen die baufachliche Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Anträge für Einrichtungsgegen-stände, die sich im Bereich der durch die Richtlinien vorgegebenen Pauschalbeträge bewegen, mit einer positiven Stellungnahme an das Landesjugendamt weiterzuleiten.
4. Über die Anträge nach den vorgenannten Ziffern 2 und 3, mit denen lediglich die Umwandlungen von Plätzen in bestehenden Einrichtungen vorgenommen werden, hat die Verwaltung jeweils in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung zu informieren.
5. Anträge, die sich nicht innerhalb der Pauschalbetragsfinanzierung bewegen und die Anträge, bei denen der Träger den Anteil von 5 % an der Gesamtfinanzierung nicht aufbringt, bedürfen der vorherigen Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss.
Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren im
Rahmen der Kindertagespflege
Die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren soll zweigleisig erfolgen. Neben der institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen sollen weitere Plätze über das Angebot der Kindertagespflege geschaffen werden.
Wie aus der Übersicht erkennbar wird, liegen derzeit 14 Anträge zur Schaffung von 31 Tagespflegeplätzen für Kinder unter drei Jahren vor. Das Förderprogramm sieht hier vor, dass pro geschaffenem Platz eine einmalige Förderung von bis zu 500,00 € erfolgen kann. Hierbei handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung ohne eine finanzielle Beteiligung der Kommune bzw. der Tagespflegestelle.
Bei den vorliegenden Anträgen ist in vielen Fällen noch eine Einzelaufstellung der anzuschaffenden Gegenstände vom Landesjugendamt angefordert worden. Die Tagespflegestellen wurden entsprechend informiert.
Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Realisierung der Plätze in der Kindertagespflege schlägt die Verwaltung insbesondere vor den Hintergrund der vollständigen Finanzierung durch das Land vor, die vollständigen Anträge ohne vorherige Beschlussfassung durch den JHA an das Land weiterzuleiten. Selbstverständlich wird die Verwaltung den Ausschuss bei der Veränderung der Anzahl der zu schaffenden Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren unterrichten.
Übersicht über den aktuellen Sachstand aus dem Bereich
der U-3 Förderanträge für die Kindertageseinrichtungen und die
Kindertagespflege
lfd Nr. |
Träger und Einrichtung |
Antrags- volumen |
Zusage über 5 % Beteili- gung liegt vor |
Bemerkungen zum
aktuellen Sachstand |
1 |
Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt St. Marien-Kindergarten, Osnabrücker Str. 339 |
106.979,00 € |
ja |
|
2 |
Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz Antonius-Kindergarten Sadelstraße 35 St. Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6 St. Bonifatius-Kindergarten, Friedrich Ebert-Ring 241 |
218.800,00 € 240.000,00 € 34.000,00 € |
ja ja ja |
|
3 |
Caritasverband Rheine
e.V. KiBiz-Gruppe im HPZ |
8.941,20 € |
ja |
|
4 |
Eltern-Kind-Initiative EKI Sandmanns Hof e.V. |
3.180,00 € |
nein |
|
5 |
Ev. Jugendhilfe
Münsterland Lummerland-Kindergarten, Moorstraße 6 |
1.885,00 € |
nein |
|
6 |
Kath. Kirchengemeinde
St. Elisabeth und Michael Elisabeth-Kindergarten, Windthorststraße 15 Michael-Kindergarten, Bühnertstraße 17 Raphael-Kindergarten, In den Wiesen 24 |
240.000,00 € 240.000,00 € |
Ja ja |
|
7 |
Kath. Kirchengemeinde
St. Mariä Heimsuchung Marien-Kindergarten, Kirchstraße 8 Hauenhorst |
170.000,00 € |
ja |
|
8 |
Kindergartenverbund im
Kirchenkreis Tecklenburg Johannes-Kindergarten, Keltenstiege 5 Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105 |
139.328,00 € |
ja |
|
9 |
AWO Bezirk Westliches
Münsterland AWO-Kindergarten, Ludgeristraße 22 |
148.435,00 € |
ja |
|
10 |
Kinderland gGmbH Kinderland-Kindergarten, Ludwig-Erhard-Straße 1 |
10.500,00 € und 10.500,00 € |
ja ja |
|
11 |
Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstraße 68 |
42.815,10 € |
ja |
|
12 |
Tagespflegestellen |
|
entfällt |
|
Anlagen: