Betreff
Umlegung verwaltungsinterner Planungskosten auf Dritte hier: Sachstandsbericht
Vorlage
082/09
Aktenzeichen
5.1-sa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ am 27.02.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, bei allen ab dem 01.03.2008 durchzuführenden Bauleitplanverfahren die verwaltungsinternen Kosten dem Vorhabenträger bzw. Planbegünstigten per städtebaulichen Vertrag in Rechnung zu stellen.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes zur Kostenbeteiligung wurden auch die Einnahmen kalkuliert. Danach sollten alle Bauleitplanverfahren nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mindestens nach dem Mindesthonorar abgerechnet werden. Dieses hätte je Bebauungsplan 2.300 € zzgl. 500 € für die amtlichen Bekanntmachungen betragen. Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wurde davon ausgegangen, dass ca. 20 Bauleitplanverfahren pro Jahr durchgeführt werden und demnach Einnahmen von 50.000 € jährlich erwartet wurden.

 

Im Rahmen zur Einführung des neuen Verfahrens wurde in der Sitzung der strategischen Arbeitsgruppe am 14.11.2007 intensiv über die Höhe der Beteiligung beraten. Letztlich einigte man sich auf folgende Lösung:

 

1. Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB)

 

Planungen im baulichen Bestand                                                 800 €

(für selbstgenutzten Wohnraum, Eigenbedarf,

Erweiterung, An- und Umbau)

 

Planungen in Neubaugebieten                                                  1.600 €

(Schaffung neuer Baurechte, Modifizierung,

Neuordnung auf bebauten Grundstücken)

 

 

2. Normal- u. Vollverfahren gem. §§ 30 u. 13 a BauGB         Abrechnung                                                                nach HOAI

 

Nach der Änderung der Rahmenbedingungen wird im Ergebnis deutlich, dass die von der Verwaltung ursprünglich kalkulierten Einnahmen i. H. v. 50.000 € nicht erreichbar waren und künftig nicht werden.

 

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 35 Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Sie teilen sich auf in 4 Neuaufstellungen von Bebauungsplänen, 30 Verfahren zur Änderung von Bebauungsplänen und einer Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Ab dem 01.03.2008 wurden insgesamt 10 Verfahren zur Änderung von Bauleitplänen nach der neuen Regelung in Angriff genommen und davon wurden 7 Verfahren, die in den v. g. 35 Verfahren enthalten sind, im Jahr 2008 abgeschlossen:

 

Lfd.
Nr.

B-Plan Nr.

B-Plan

Verfahren

Planungs-leistung

 

 

 

 

 

1

10 g

Westliche Innenstadt

§ 13 BauGB

800 €

 

 

18. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

2

50

Ochtruper Straße - Südost

§ 13 BauGB

1.600 €

 

 

2. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

3

186

Osnabrücker Str./Werk IV

§ 13 BauGB

1.600 €

 

 

1. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

4

199

Hildebrandweg

§ 13 BauGB

800 €

 

 

6. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

5

288

Zentrum/Dutum Dorenkamp

§ 13 BauGB

800 €

 

 

3. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

6

56a

Kleinbahnbrücke

§ 13 BauGB

800 €

 

 

4. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

7

VEP 5

Salzweg

§ 13 BauGB

1.600 €

 

 

2. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

8

53

Kanalhafen-Ost

§ 13 BauGB

800 €

 

 

5. Änderung u. Ergänzung

 

 

 

 

 

 

 

9

133

Rodder Damm/Germanenallee

§ 13 BauGB

1.600 €

 

 

1. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

10

219

Wadelheim, Teil A

§ 13 BauGB

1.600 €

 

 

5. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe:

12.000 €

 

Für das Verfahren zur 5. Änderung u. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 53, Kennwort: „Kanalhafen-Ost“, wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, das förmliche Verfahren zu wählen. Die Abrechnung nach den Bestimmungen der HOAI, also über die Fläche, hätte zu Mehreinnahmen von rd. 12.000 € geführt. Der Vorschlag der Verwaltung wurde jedoch verworfen und es wurde beschlossen, das Verfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund der Verfahrensdauer und der Regelungen im städtebaulichen Vertrag konnten im Jahr 2008 lediglich 800 € vereinnahmt werden. Die restlichen Einnahmen werden dann im Jahr 2009 realisiert. Künftig ist auch davon auszugehen, dass die jeweiligen Einnahmen im Folgejahr realisiert werden.

 

Ab dem Jahr 2009 sind die Einnahmen nunmehr mit 20.000 € kalkuliert.