Betreff
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes - Festsetzung der Budgets für das Kindergartenjahr 2009/2010
Vorlage
084/09
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen zur Festsetzung der Einrichtungsbudgets für das Kindergartenjahr 2009/2010 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Gespräche mit den Leitungskräften der Kindertageseinrichtungen und den Trägervertretern zur Vorbereitung der Einrichtungsbudgets für das Kindergartenjahr 2009/2010 haben in der 4. und 5. Kalenderwoche 2009 stattgefunden.

 

Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass die Annahmen aus der Kindergartenbedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz zum Teil erheblich von den Anmeldezahlen in den Kindertageseinrichtungen abweichen. Auf Grund der in den Einrichtungen durch die Eltern angemeldeten Betreuungsbedarfe ist festzustellen, dass selbst die Erfüllung des bestehenden Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz problematisch werden kann. Viele Einrichtungen würden unter Berücksichtigung der angemeldeten Kinder schon zu Beginn des Kindergartenjahres die Sollgruppenstärken überschreiten.

 

Das bedeutet, dass zusätzlich eintretende Veränderungen durch Zuzüge von außerhalb die Situation im Laufe des Kindergartenjahres nochmals verschärfen könnten.

 

Das hätte zur Folge, dass ein Ausbau der U-3 Betreuung nur bedingt stattfinden könnte.

 

In einem Planungsbereich wird sogar davon gesprochen, dass nur zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz das Raumkonzept verbessert werden muss.

 

Es war beabsichtigt, dass über die Budgetgespräche in der Sitzung der AG 78 „Kindertageseinrichtungen“ am 30.01.2009 ein Zwischenergebnis aus den Trägergesprächen mitgeteilt wird. Auf Grund der Differenzen zwischen den Planungszahlen und den in den Einrichtungen angemeldeten Betreuungsbedarfen verständigte man sich in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft auf folgendes weiteres Vorgehen:

 

Allen Kindertageseinrichtungen wird eine vorbereitete Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, mit der die angemeldeten Betreuungsbedarfe pro Kind erfasst werden. Im Rahmen der Auswertung der Anmeldedaten soll dann festgestellt werden, inwieweit Doppel- und Mehrfachmeldungen zu dem beschriebenen Sachverhalt geführt haben. Aus Gesprächen mit Einrichtungsleitungen war in Erfahrung zu bringen, dass aus den unterschiedlichsten Gründen die Anmeldelisten nur zum Teil abgeglichen wurden und somit Doppel- und Mehrfachmeldungen nicht ausgeschlossen werden können. Vielmehr wurden sie z.T. sogar bestätigt.

 

Die Excel-Tabellen zur Erfassung der Betreuungsbedarfe der verbleibenden Kinder und der Neuanmeldungen wurden am 03.02.2009 allen Einrichtungen zur Verfügung gestellt mit der Bitte, sie ausgefüllt bis zum 10. 02. 2009 der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.

 

Nach den vorgenommenen Auswertungen und den eventuell noch zu führenden Trägergesprächen soll das dem Land zu meldende Gesamtbudget für den Jugendamtsbezirk im Rahmen einer Sondersitzung des JHA am 10. 03. 2009 vor der Sitzung des HFA beraten und beschlossen werden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass nur belastbares Zahlenmaterial dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll.