VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die
Firma Renk AG (Maschinenbau, Getriebetechnik) im östlichen Stadtgebiet,
Ortsteil Eschendorf plant eine Betriebserweiterung in Richtung Osten und damit
eine Inanspruchnahme der derzeit noch städtischen Fläche. Insbesondere die
Errichtung neuer Hallenschiffe führt zu einem Flächenbedarf, der in den
bisherigen Unternehmensgrenzen nicht gedeckt werden kann. Insgesamt benötigt
der Maschinenbaubetrieb etwa 5,2 ha zusätzliche, gewerbliche bzw. industrielle
Bauflächen.
Es
handelt sich hier nicht um eine Neuansiedlung auf „grüner Wiese“, sondern um
eine dringend notwendige Betriebserweiterung am bestehenden Standort, zur langfristigen
Existenzsicherung des Unternehmens.
Demnach
muss der bisherige Bebauungsplan im förmlichen Verfahren modifiziert und
ergänzt werden, so dass dieser mit einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen
Entwicklung vereinbar ist.
Die Stadt Rheine
erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten vom Veranlasser bzw. Planbegünstigten
entsprechend den Anfang 2008 beschlossenen Richtlinien.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung bzw. -ergänzung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Ein Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Standort- bzw. Plangebietskennzeichnung sowie ein Luftbild liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Änderungs-
und Ergänzungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 135, Kennwort: "Germanenallee", der Stadt Rheine zu ändern und zu ergänzen.
Der räumliche Geltungsbereich dieser
Bebauungsplanänderung/-ergänzung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die
südliche Grenze des Flurstücks 266,
im Osten: durch die östliche
Grenze des Flurstücks 198,
im Süden: durch
die nördliche Grenze des Flurstücks 199 und 426;
teilweise
5 m nach Süden parallel verschoben,
im Westen: durch
die westliche Grenze des Flurstücks 404;
in
Verlängerung Richtung Norden bis zum Flurstück 265.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf
Grundstücke, die zwischen dem Rodder Damm (Tecklenburger Nordbahn) und der
Germanenallee (öffentlicher Fuß- und Radweg) liegen. Sämtliche Flurstücke
befinden sich in der Flur 30, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. in der
Bebauungsplanänderung/-ergänzung geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 135, Kennwort: "Germanenallee", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.