Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen aus den Jahren 2006 und 2007 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach § 22 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen aus den Haushaltsjahren vorzulegen.
Übertragungen für Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue Haushaltsjahr. Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und Auszahlungspositionen im entsprechenden Haushaltsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen im neuen Haushaltsjahr gegenüberstehen.
In den Anlagen 1 und 2 sind die gebildeten Ermächtigungsübertragungen für die jeweiligen Fachbereiche für die Jahre 2006 und 2007 aufgeführt.