Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 258, Kennwort: "Hauenhorst-West", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planen und Bauen" III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
127/09
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der seit 1999 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 258, Kennwort: „Hauenhorst-West“ der Stadt Rheine (ehemaliger Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2), bedarf der Überarbeitung bzw. Modifizierung und Anpassung in verschiedenen Teilbereichen des Planes.

 

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um

 

      1. Wegfall von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der ehemaligen Bahntrasse Rheine – Coesfeld,

 

      2. Wegfall des vorhandenen Eichen- und Birkenfeldgehölzes in der Südwestecke des Bebauungsplanes,

 

      3. Wegfall des ausgewiesenen Kinderspielplatzes im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes,

 

      4. geringfügige Verschiebung von überbaubaren Flächen bzw. von öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Geltungsbereich.

 

Die Offenlage dieser Bebauungsplanänderung erfolgte im Jahr 2007; die Voraussetzungen zum Erwerb von Grundstücksflächen im südwestlichen Bereich konnten erst Anfang 2009 abgeschlossen werden.

 

Durch diesen Erwerb ergibt sich unter Einbeziehung des ehemaligen Kinderspielplatzes und des Wäldchens eine sinnvolle Wohngebietsabrundung.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 8. Juni 2007 bis einschließlich 9. Juli 2007 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der  §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW S. 514) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 258, Kennwort: "Hauenhorst-West", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 258, Kennwort: "Hauenhorst-West", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.


Anlagen:

 

Anlage 1:                Ausschnitt ALT

Anlage 2:                Ausschnitt NEU

Anlage 3:                Begründung einschließlich Umweltbericht