VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Den Anstoß für die
nunmehr vorliegende städtebauliche Planung im Bereich südlich Zum Hermannsweg
und östlich der Schwanenburg gaben Anträge auf Aufstellung von Bauleitplanung
in diesem Bereich, die vonseiten der Eigentümer an die Stadt Rheine gerichtet
wurden.
Neben der
Aussiedlung einer landwirtschaftlichen Hofstelle (Gemüsebau) soll auch für das
sich südlich befindende Pastoratsgebäude eine Nachfolgenutzung festgesetzt
werden.
Bereits im Jahre
2007 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter dem Kennwort:
„Hermannsweg – Elte“ beschlossen; ein Verfahren wurde bis heute nicht
durchgeführt. Der damals gewählte Geltungsbereich beinhaltete neben diesem Planentwurf
auch Flächen östlich und südlich des nunmehr vorliegenden Entwurfes.
Im Zusammenhang mit
den städtebaulichen Verträgen wurden vonseiten der Eigentümer östlich des
Biogemüsebaubetriebes Forderungen gestellt, die nicht mit der Ortsentwicklung
von Elte vereinbar und somit auch städtebaulich nicht vertretbar waren.
Aus diesen Gründen
soll sich nunmehr der Bebauungsplanentwurf nur auf die Flächen der Hofstelle
Schwanenburg 8 und auf die Flächen der Kirchengemeinde beziehen; von diesen
beiden Eigentümern wurde auch die Aufstellung von Bauleitplanung in diesem
Bereich beantragt.
Die Stadt Rheine
erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten von den Antragstellern
entsprechend den Anfang 2008 beschlossenen Richtlinien.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 297, Kennwort: "Zum Hermannsweg – Elte", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gebildet durch das Flurstück 43 und das Flurstück 68 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 18 der Gemarkung Rheine Elte.
Der Geltungsbereich befindet sich südlich Zum Hermannsweg sowie östlich der Schwanenburg (B 475).
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 297, Kennwort: "Zum Hermannsweg – Elte", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
III. Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung und
Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 297, Kennwort“ Hermannsweg – Elte“, vom
17. Januar 2007 (Vorlage 016/07)
Hiermit werden die Beschlüsse zur Aufstellung, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Offenlegung vom 17. Januar 2007 (Vorlage 016/07) aufgehoben.
Anlagen:
Anlage 1 Planausschnitt
Anlage 2 Begründung Zum Hermannsweg
Anlage 3 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Zum Hermannsweg