Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Entwicklungen 2008 - Neuorganisation der Trägerschaft SGB II
Vorlage
168/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der Umsetzung des SGB II zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 


Begründung:

 

Sachdarstellung

 

Seit Einführung des SGB II Anfang 2005 hat die Verwaltung umfangreiche Berichte über den jeweiligen Stand der Umsetzung des SGB II in der Stadt Rheine gegeben.

 

In dieser Vorlage sollen die Entwicklungen in 2008 für Rheine zusammengefasst werden. Desweiteren wird über den Ausblick der Neuorganisation der SGB II-Trägerschaft berichtet.

 

Im Anhang befindet sich der Jahresbericht des Kreises Steinfurt für das Jahr 2008 (Anlage 1) und eine Vorlage für die Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2009 (B31/2009) zum Tagesordnungspunkt „Konjunkturprogramm SGB II“ (Anlage 2).

 

 

1. Entwicklungen 2008

 

Strukturzahlen zu Bedarfsgemeinschaften, Hilfeempfängern, Arbeitslosen und Integrationen in Arbeit

 

Im vierten Jahr der Umsetzung des SGB II hat sich auf Jahressicht die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von Dezember 2007 bis Dezember 2008 um 4,5 % verringert (Kreisebene -3,4 %).

Die Anzahl der Arbeitslosen hat sich um 6,5 % verringert (Kreisebene - 7,5 %).

Die durchschnittliche Größe der Bedarfsgemeinschaften betrug im Dezember 2008 = 2,11 Mitglieder ( 2007=2,07).


Entwicklungen in 2008 für die Stadt Rheine in Zahlen lt. Arbeitsmarktreporte des Kreises Steinfurt:

 

 

BG

BG

BG

Leistungs-

davon

davon

Vermittlungen

 

2006

2007

2008

Empfänger

eHB*

Arbeitslose

(ges. 738)

Jan.

2803

2762

2720

5689

3854

1698

24

Fe.

2903

2777

2735

5747

3882

1726

70

März

2958

2854

2764

5802

3936

1748

91

April

2957

2841

2717

5709

3884

1724

60

Mai

2945

2805

2678

5673

3850

1720

35

Juni

2970

2760

2670

5648

3825

1725

84

Juli

2669

2782

2656

5611

3787

1767

79

Aug.

2667

2769

2597

5550

3726

1696

73

Sep.

2647

2766

2566

5497

3675

1647

77

Okt.

2702

2729

2553

5436

3654

1612

55

Nov.

2739

2713

2621

5527

3727

1600

63

Dez.

2773

2724

2603

5482

3703

1623

27

·          BG = Bedarfsgemeinschaften

·          eHB = erwerbsfähige Hilfebedürftige

 

Entwicklungen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in 2008 im Kreis Steinfurt und in der Stadt Rheine

Entwicklungen der Zahl der Arbeitslosen1 im SGB II von 2006 bis 2008 im Kreis Steinfurt und in der Stadt Rheine (Rheine in 2005 nicht erhoben) Stichtag: jeweils 31.12. d.J.

1 Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind arbeitslos, wenn sie keine Beschäftigung (mind. 15 Std./W.) haben, sich um eine Beschäftigung bemühen und für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Hierunter fallen z.B. nicht Personen, die sich um die Erziehung von Kindern unter 3 Jahren kümmern oder Angehörige pflegen, über 15 jährige Schüler, Kranke etc. Zu den Arbeitslosen zählen auch nicht Menschen, die an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen oder einen 1-Eurojob ausüben, wenn dies über 15 Std./W. geschieht.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im Jahresverlauf um 117 Bedarfsgemeinschaften verringert. Die Anzahl der Integrationen in Arbeit mit 738 ist gegenüber 2007 (748) nahezu unverändert, sodass andere Gründe diese Abnahme der Bedarfsgemeinschaften herbeigeführt haben. In Betracht kommen hier insbesondere Gründe wie z. B. die Aktivierung von Selbsthilfepotentialen aus unterschiedlichen Beweggründen und Realisierung von vorrangigen Ansprüchen. In diesem Zusammenhang ermöglichten Änderungen des Bundeskindergeldgesetzes zum 4. Quartal 2008 mit der Folge höherer vorrangiger Ansprüche auf Kinderzuschlag und Wohngeld bei 41 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die Unabhängigkeit von SGB II-Leistungen.

 

Die Anzahl der Arbeitslosen hat sich auf Jahressicht in Rheine um 6,5 % und auf Kreisebene um 7,5 % reduziert. Die prozentual höhere Abnahme gegenüber der Abnahme bei den Bedarfsgemeinschaften ist nicht ungewöhnlich, denn in einer Bedarfsgemeinschaft sind häufig mehrere arbeitslose Personen.

 

In dieser Entwicklung ist auch die Entwicklung für den Personenkreis der jungen Erwachsenen (U25) enthalten. Für diese Zielgruppe sah das arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm des Kreises Steinfurt für das Jahr 2008 eine besondere Beachtung vor. Die Anzahl der Vermittlungen für diesen Personenkreis in Ausbildung und Arbeit konnte in Rheine in 2008 von 117 in 2007 auf 151 gesteigert werden. Die gezielte Förderung hatte in Rheine eine Abnahme der Arbeitslosen von 100 Personen auf 69 Personen zur Folge, das entspricht für diesen Personenkreis eine Senkung von 31 % (Kreis 20 %).

 

Für den Personenkreis der Frauen stieg die Anzahl der Vermittlungen in Rheine von 238 in 2007 auf 257 in 2008 ( + 8 %); die Intergration von Frauen macht für das Jahr 2008 rund ein Drittel der erfolgten Integrationen aus.

 

Erwähnenswert erscheint die Tatsache, dass im Dezember 2008 insgesamt 1060 Leistungsfälle (von insgesamt 2603 ) mit aufstockenden SGB II-Leistungen ermittelt wurden. In diesen Fällen werden Leistungen zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen (auch zu sog. 400-€-Jobs) erbracht. Häufig sind SGB II-Leistungen zu erbringen, weil das individuelle Leistungsvermögen ausgeschöpft ist. Für die kommunale Kostenbeteiligung ist dieser Umstand natürlich unglücklich, denn die Einkommensanrechnung erfolgt zunächst auf die Bundesleistungen (Regelbedarf) und erst danach auf die kommunalen Leistungen (Unterkunft).

 

Kreisweit ist für die Zeit bis zum 31.12.2010 im Rahmen des Konjunkturprogramms SGB II beabsichtigt, die Aufstockung der Zahl der Stellen für Arbeitsvermittler und Arbeitsvermittlerinnen der GAB um weitere 10 zu ermöglichen (siehe hierzu auch beigefügte Vorlage für den Kreisausschuss am 17.03.2009).

Mit dieser Entscheidung möchte der Kreis Steinfurt auf mögliche Entwicklungen anläßlich der Wirtschaftskrise frühzeitig Vorbereitungen treffen.

 

Arbeitsgelegenheiten

 

Die Organisation der Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs) liegt in der Zuständigkeit der Stadt Rheine. Im Jahr 2008 waren dort insgesamt 4,5 Stellen eingerichtet, die zu 1,15 Stellenanteil durch städtische Mitarbeiterinnen, zu 1,75 Stellenanteil durch den Caritasverband Rheine und zu 1,60 Stellenanteil durch den Jugend- und Familiendienst Rheine besetzt waren.

 

Im Berichtszeitraum haben insgesamt 566 Personen eine Arbeitsgelegenheit ausgeübt; hiervon wurden 249 beendet. Die Gründe für die Beendigung der Arbeitsgelegenheit sind unterschiedlich und wie nachfolgend:

 

Endegrund der Arbeitsgelegenheit

Anzahl der Personen

 

01.01.2008 - 31.12.2008

100 % Einstellung der SGB II Leistungen

43

reguläre Teilnahme mit Wechsel in eine Qualifizierung

28

Arbeitsaufnahme mit Leistungsbezug

25

Arbeitsaufnahme ohne Leistungsbezug

36

Wegzug aus Rheine

7

Reguläre Beendigung nach Ablauf

110

 

Im Dezember 2008 waren tatsächlich 317 Arbeitsgelegenheiten besetzt und teilen sich auf in:

-       178 Brückenjobs (für Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt)

-       133 Integrationsjobs (für Personen mit dem Ziel der sozialintegrativen Eingliederung)

-           6 Integrationsjobs Ü 58 (für Personen über 58 Jahre)

 

Hier sei zur Erklärung aufgeführt, dass Personen in einer Arbeitsgelegenheit statistisch nicht als „arbeitslos“ erfaßt werden.

 

Aktivierungs- und Profilingcenter Kaserne Gellendorf

 

Zusätzlich zu den geschaffenen Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs) hat der Jugend- und Familiendienst zum 01. Juli 2006 mit Unterstützung der SGB II – Abteilung eine Maßnahme „Aktivierungs- und Profilingcenter Kaserne Gellendorf“ begonnen. Diese Maßnahme ist als Vorstufe zum 1 – Eurojob zu verstehen. Unter pädagoischer Begleitung und fachlicher Anleitung erfolgt hier für maximal 3 Monate ein vermittlungsorientiertes Profiling. Ziel der Maßnahme ist es, aussagekräftige Kenntnisse über berufliche Möglichkeiten zu erhalten. Die Maßnahme ist von STARK bewilligt und als innovatives Projekt im arbeitsmarktpoltischen Rahmenprogramm ausgewiesen. Der Stadt Rheine entstehen mit dieser Maßnahme keine Kosten.

Nach Ablauf des ersten Bewilligungszeitraumes von einem Jahr wurde die Maßnahme für weitere zwei Jahre als arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Kreis Steinfurt verlängert.

 

Das Konzept der Maßnahme „Aktivierungs- und Profilingcenter Kaserne Gellendorf“ ist auf Personen ausgerichtet, die zwar grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, angebotene Hilfen aber ablehnen und durch Arbeitsverweigerung oder verloren gegangenes Selbstvertrauen und Motivation ihre Selbsthilfemöglichkeiten ignorieren. Neben der Vermittlung verloren gegangener Grundtugenden wird den Teilnehmern in unterschiedlichen handwerklichen Bereichen eine erste oder erneute Qualifizierung geboten. Das abschließende Profiling soll die berufliche Perspektive in Richtung Arbeitsvermittlung, Brückenjob oder weitere Qualifizierung/ Berufsfindung unterstützen.

 

Es stehen 30 Maßnahmeplätze zur Verfügung, die auf zwei Gruppen aufgeteilt sind. Die Betreuung der Teilnehmer erfolgt durch einen handwerklichen Anleiter und eine Sozialpädagogin. Im Berichtszeitraum haben insgesamt 150 Personen am Projekt teilgenommen. Hiervon sind 121 Personen aus unterschiedlichen Gründen (siehe unten) ausgeschieden.

 

Die Maßnahme wird inzwischen jährlich weiterbewilligt und als Maßnahmeergebnis der Personen, die bereits ausgeschieden sind, ergibt sich für den Berichtszeitraum 2008 folgendes Ergebnis:


 

Endegrund der Maßnahme

Anzahl der Personen

Anzahl der Personen

 

01.01.08 - 31.12.2008

28.06.06 - 31.12.2007

100 % Einstellung der SGB II Leistungen

45

41

reguläre Teilnehme mit Wechsel in eine Arbeitsgelegenheit (Brückenjob)

26

37

reguläre Teilnahme mit Wechsel in eine Qualifizierungsmaßnahme

12

10

Arbeitsaufnahme

17

29

Sonstiges

21

48

 

Zum Endegrund „Sonstiges“ zählen Gründe wie Bundeswehr, Haft, Therapie, längere nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit, unentschuldigte Fehlzeiten, die zu diesem Zeitpunkt nicht zur Leistungseinstellung geführt haben sowie eine geänderte familiäre Situation, die eine weitere Teilnahme nicht ermöglichen.

 

Auch hier sei zur Erklärung aufgeführt, dass Personen in dieser Maßnahme statistisch nicht als „arbeitslos“ erfaßt werden.

 

 

Jahresergebnis im Fallmanagement

 

Nach 2 - jähriger Erfahrung mit den Gesetzesgrundlagen SGB II und den betroffenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfolgte zum 01.02.2007 in Rheine in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt eine strukturelle Anpassung des Fallmanagements sowie eine Neudefinition der Fallverantwortlichkeit.

 

Die Fallmanager/-innen der Stadt Rheine arbeiten zum Abbau der Vermittlungshemmnisse mit  Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern und Spezialdiensten zusammen, die geeignete Dienstleistungen erbringen bzw. vermitteln. Die Arbeit der Fallmanager/-innen ist zunächst auf einen Zeitraum bis zu 12 Monaten angelegt; kurzfristige Erfolge sind zunehmend die Ausnahme, da in der Regel multiple Vermittlungshemmnisse (Mehrfachhemmnisse) abgebaut werden müssen, um die Vermittlungsfähigkeit herbeizuführen. Das Fallmanagement ist dann erfolgreich beendet, wenn die Hemmnisse, die einer Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt entgegenstehen, beseitigt sind.

 

Seit dem 01.02.2007 wird Fallmanagement in 680 laufenden Leistungsfällen geleistet. Die Leistungssachbearbeitung für diese Leistungsfälle erfolgt ebenfalls durch den/ die Fallmanager/-in. Diese Entscheidung hat strukturelle Gründe; sie soll weitere Schnittstellen vermeiden und die „Hilfen aus einer Hand“ sicherstellen.

 

In Rheine konnte im Jahr 2008 in 294 Leistungsfällen das Fallmanagement beendet werden (Vorjahresbericht 2007 = 253). Das Ergebnis stellt sich wie nachfolgend dar:

 

Beendigungsgrund                                                                                2008               2007

             

Arbeitsaufnahme mit Unterstützung des Fallmanagements                 96                60

Fallmanagement erfolglos – weiterhin nicht aussichtsreich                 41                36

Wegzug                                                                                   37                30

Beseitigung der Vermittlungshemmnisse – nun zuständig GAB             33                33

Vorrangige Ansprüche, Selbsthilfe                                                 15                16

Fehlender Folgeantrag (offensichtliche Selbsthilfe)                          14                22

Erhöhtes Einkommen in der BG                                                     14                9

Sanktionen                                                                              11                18

Sonstiges (Tod, Stationärer Aufenthalt……)                                    11                11

Inhaftierung                                                                              7                 9

Übergang in das SGB XII (Erwerbsunfähigkeit)                                 15                9

 

Die Erwartungen der Verwaltung, die Anzahl der in Arbeit integrierten Personen in Rheine durch Einführung des aktivierenden Fallmangements zu erhöhen, konnten beeindruckend erfüllt werden. Immerhin sind in Rheine 96 Integrationen in Arbeit mit Unterstützung des Fallmanagements erfolgt; das entspricht einem Anteil an den Gesamtintegrationen für Rheine (738) von 13 %.

Inwieweit die Beendigungsgründe Wegzug (37), fehlende Folgeanträge (14), vorrangige Ansprüche/Selbsthilfe (15) und erhöhtes Einkommen in der BG (14) als erfolgreiches Fallmanagement zu werten sind, kann hier nur die Vermutung geäußert werden, dass die engmaschige Begleitung mögliche Selbsthilfepotentiale geweckt haben könnte.

 

Die Anzahl der an die Vermittlung der GAB abgegebenen Fallmanagement-Leistungsfälle in Höhe von 33 erscheint zunächst niedrig. Hier ist aber deutlich herauszustellen, dass gerade diese Netzwerkarbeiten mit den beteiligten Fachstellen ein hohes Maß an personeller und zeitlicher Ressource erfordert. Häufig sind gleich mehrere Vermittlungshemmnisse anzugehen; diese stellen sich immer äußerst unterschiedlich dar und können auch nicht innerhalb ursprünglich geplanter Zeiträume von 6 - 12 Monaten beseitigt werden. Darüberhinaus muss weiterhin oberste Priorität sein, etwaige Vermittlungshemmnisse nachhaltig zu beseitigen, damit die GAB als die mit der Vermittlung beauftragte Anstalt auch perspektivisch mit den betroffenen Menschen planen und arbeiten kann.

 

2. Ausblick Neuorganisation der SGB II-Trägerschaft

 

Mit Beschluss vom 20.Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Bisher konnte eine Vereinbarkeit der Organisationsform der ARGEN mit der Verfassung nicht erreicht werden. Die 69 Optionskommunen wurden als verfassungsmäßig bezeichnet.

Erste Signale Mitte des Jahres 2008 liessen erkennen, dass auf politischer Ebene eine Entfristung der bisher bis zum 31.12.2010 befristeten Option zu erwarten ist.

Bisher ist zwar das diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren noch immer nicht abgeschlossen, aber es scheint hinsichtlich der Entfristung der Option unter den Verhandlungsführern der Länder weiterhin Übereinstimmung zu bestehen, die Option für die bisher zugelassenen 69 kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entfristen.

 

Zuletzt hat der Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 17.02.2009 an die Mitgliedsstädte wie nachfolgend Position bezogen:

 

Auszug:

 

„.....nach einer Serie vertraulicher Gespräche haben sich Bundesarbeitsminister Scholz sowie die Verhandlungsführer der Länder, Ministerpräsident Dr. Rüttgers und Ministerpräsident Beck, auf einen gemeinsamen Vorschlag zur SGB II-Organisationsreform verständigt. Die inzwischen vom Bundesministerium für Arbeit übermittelten Entwürfe für einen neuen Grundgesetzartikel 86 a (Anlage 1) und ein Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit einem Artikelgesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung – ZAG-Organisa­tionsgesetz – sowie zur Änderung des SGB II (Anlage 2) kommen ganz weitgehend den vom Präsidium des StGB NRW Ende Oktober 2008 beschlossenen Feststellungen und Erwartungen entgegen (Anlage 3).

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat ebenfalls hervorgehoben, dass die Gesetzentwürfe vielen seiner Forderungen gerecht werden. Es kommen jetzt darauf an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Mitbestimmung der Kommunen dauerhaft zu sichern und die dezentralen Handlungsspielräume zu erhöhen. Die neuen Anstalten des öffentlichen Rechts dürften sich nicht in Richtung eines „Bundesarbeitsamtes“ entwickeln.

 

Die Arbeitsgemeinschaften werden durch so genannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) als Anstalten des öffentlichen Rechts ersetzt. Agenturen für Arbeit und Kommunen bleiben für ihre gesetzlichen Aufgaben verantwortlich, diese werden aber zukünftig in den ZAGs gemeinsam und einheitlich wahrgenommen. Den Trägern verbleibt ein Weisungsrecht und über die von ihnen zu erbringenden Leistungen. Die Anstalten des öffentlichen Rechts erhalten mittelfristig einen eigenen Personalkörper und einen eigenen Haushalt. Durch die verpflichtende Bildung der Zentren ist zukünftig die getrennte Aufgabenwahrnehmung ausgeschlossen.

 

Die Zulassung der Optionskommunen wird entfristet. Die zugelassenen kommunalen

Träger haben damit über 2010 hinaus die Möglichkeit, die Aufgaben eigenständig

wahrzunehmen. Eine Ausweitung der Option ist nicht vorgesehen. ...“

 

Ein baldiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und damit die Herbeiführung einer Sicherheit für die Option ist nun zwingend erforderlich, um weitere Planungen der kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende hinsichtlich des Erhalts von Strukturen; aber auch hinsichtlich der vorausschauenden Planung seiner arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu ermöglichen.

 

Aktuell teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit, dass sich der Koalitionsausschuss am 04.03.2009 nicht auf eine Unterstützung des von Bundesministerium und Länderseite entwickelten Kompromisspakets zur Neuorganisation für Arbeitsuchende verständigen konnte.

Dieser Kompromiss ist gescheitert.

 

Zur Zeit liegen keine genauen Informationen vor und eine endgültige

Entscheidung wird wohl voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl getroffen werden. Nach derzeitigem Sachstand geht auch der StGB NRW davon aus, dass in der noch laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages keine SGB II-Novellierung mehr zustande kommt und damit zum Ende 2010 zwangsläufig ein Auslaufen der Arbeitsgemeinschaften droht.

 

Positiv muss gesehen werden, dass der Fortbestand der 69 bereits bestehenden Optionskommunen nicht in Frage gestellt worden ist. Eine Fortführung der Arbeit auf Ebene der Option könne auch ohne Verfassungsänderung mit einfacher Gesetzesänderung sichergestellt werden.


Anlagen:

 

Anlage 1    Jahresbericht Kreis Steinfurt (STARK) 2008

Anlage 2    Vorlage Kreissozialausschuss zum Konjunkturprogramm SGB II