Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der Umsetzung des SGB II zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Begründung:
Sachdarstellung
Seit Einführung des
SGB II Anfang 2005 hat die Verwaltung umfangreiche Berichte über den jeweiligen
Stand der Umsetzung des SGB II in der Stadt Rheine gegeben.
In dieser Vorlage
sollen die Entwicklungen in 2008 für Rheine zusammengefasst werden. Desweiteren
wird über den Ausblick der Neuorganisation der SGB II-Trägerschaft berichtet.
Im Anhang befindet
sich der Jahresbericht des Kreises Steinfurt für das Jahr 2008 (Anlage 1
1.
Entwicklungen 2008
Strukturzahlen
zu Bedarfsgemeinschaften, Hilfeempfängern, Arbeitslosen und Integrationen in
Arbeit
Im vierten Jahr der Umsetzung des SGB II hat
sich auf Jahressicht die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von Dezember 2007 bis
Dezember 2008 um 4,5 % verringert (Kreisebene -3,4 %
Die Anzahl der Arbeitslosen hat sich um 6,5 %
verringert (Kreisebene - 7,5 %
Die durchschnittliche Größe der
Bedarfsgemeinschaften betrug im Dezember 2008 = 2,11 Mitglieder ( 2007=2,07
Entwicklungen in 2008 für die
Stadt Rheine in Zahlen lt. Arbeitsmarktreporte des Kreises Steinfurt:
|
BG |
BG |
BG |
Leistungs- |
davon |
davon |
Vermittlungen |
|
2006 |
2007 |
2008 |
Empfänger |
eHB* |
Arbeitslose |
(ges. 738 |
Jan. |
2803 |
2762 |
2720 |
5689 |
3854 |
1698 |
24 |
Fe. |
2903 |
2777 |
2735 |
5747 |
3882 |
1726 |
70 |
März |
2958 |
2854 |
2764 |
5802 |
3936 |
1748 |
91 |
April |
2957 |
2841 |
2717 |
5709 |
3884 |
1724 |
60 |
Mai |
2945 |
2805 |
2678 |
5673 |
3850 |
1720 |
35 |
Juni |
2970 |
2760 |
2670 |
5648 |
3825 |
1725 |
84 |
Juli |
2669 |
2782 |
2656 |
5611 |
3787 |
1767 |
79 |
Aug. |
2667 |
2769 |
2597 |
5550 |
3726 |
1696 |
73 |
Sep. |
2647 |
2766 |
2566 |
5497 |
3675 |
1647 |
77 |
Okt. |
2702 |
2729 |
2553 |
5436 |
3654 |
1612 |
55 |
Nov. |
2739 |
2713 |
2621 |
5527 |
3727 |
1600 |
63 |
Dez. |
2773 |
2724 |
2603 |
5482 |
3703 |
1623 |
27 |
·
BG =
Bedarfsgemeinschaften
·
eHB =
erwerbsfähige Hilfebedürftige
Entwicklungen der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften in 2008 im Kreis Steinfurt und in der Stadt Rheine
Entwicklungen der Zahl der
Arbeitslosen1 im SGB II von 2006 bis 2008 im Kreis Steinfurt und in
der Stadt Rheine (Rheine in 2005 nicht erhoben
1 Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind arbeitslos, wenn sie
keine Beschäftigung (mind. 15 Std./W.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im Jahresverlauf um 117
Bedarfsgemeinschaften verringert. Die Anzahl der Integrationen in Arbeit mit
738 ist gegenüber 2007 (748
Die Anzahl der Arbeitslosen hat sich auf Jahressicht in Rheine um 6,5 %
und auf Kreisebene um 7,5 % reduziert. Die prozentual höhere Abnahme gegenüber
der Abnahme bei den Bedarfsgemeinschaften ist nicht ungewöhnlich, denn in einer
Bedarfsgemeinschaft sind häufig mehrere arbeitslose Personen.
In dieser Entwicklung ist auch die Entwicklung für den Personenkreis
der jungen Erwachsenen (U25
Für den Personenkreis der Frauen stieg die Anzahl der Vermittlungen in
Rheine von 238 in 2007 auf 257 in 2008 ( + 8 %
Erwähnenswert erscheint die Tatsache, dass im Dezember 2008 insgesamt
1060 Leistungsfälle (von insgesamt 2603
Kreisweit ist für die Zeit bis zum 31.12.2010 im Rahmen des
Konjunkturprogramms SGB II beabsichtigt, die Aufstockung der Zahl der Stellen
für Arbeitsvermittler und Arbeitsvermittlerinnen der GAB um weitere 10 zu
ermöglichen (siehe hierzu auch beigefügte Vorlage für den Kreisausschuss am
17.03.2009
Mit dieser Entscheidung möchte der Kreis Steinfurt auf mögliche
Entwicklungen anläßlich der Wirtschaftskrise frühzeitig Vorbereitungen treffen.
Arbeitsgelegenheiten
Die Organisation der Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs
Im Berichtszeitraum haben insgesamt 566 Personen eine
Arbeitsgelegenheit ausgeübt; hiervon wurden 249 beendet. Die Gründe für die
Beendigung der Arbeitsgelegenheit sind unterschiedlich und wie nachfolgend:
Endegrund der Arbeitsgelegenheit |
Anzahl der Personen |
|
01.01.2008 - 31.12.2008 |
100 % Einstellung der SGB
II Leistungen |
43 |
reguläre Teilnahme mit
Wechsel in eine Qualifizierung |
28 |
Arbeitsaufnahme mit
Leistungsbezug |
25 |
Arbeitsaufnahme ohne Leistungsbezug |
36 |
Wegzug aus Rheine |
7 |
Reguläre Beendigung nach
Ablauf |
110 |
Im Dezember 2008 waren tatsächlich 317 Arbeitsgelegenheiten besetzt und
teilen sich auf in:
-
178
Brückenjobs (für Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
-
133
Integrationsjobs (für Personen mit dem Ziel der sozialintegrativen Eingliederung
-
6 Integrationsjobs Ü 58 (für Personen über
58 Jahre
Hier sei zur Erklärung aufgeführt, dass Personen in einer
Arbeitsgelegenheit statistisch nicht als „arbeitslos“ erfaßt werden.
Aktivierungs- und
Profilingcenter Kaserne Gellendorf
Zusätzlich zu den geschaffenen Arbeitsgelegenheiten (1-Eurojobs
Nach Ablauf des ersten Bewilligungszeitraumes von einem Jahr wurde die
Maßnahme für weitere zwei Jahre als arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Kreis
Steinfurt verlängert.
Das Konzept der Maßnahme „Aktivierungs- und Profilingcenter Kaserne Gellendorf“ ist auf Personen ausgerichtet, die zwar grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, angebotene Hilfen aber ablehnen und durch Arbeitsverweigerung oder verloren gegangenes Selbstvertrauen und Motivation ihre Selbsthilfemöglichkeiten ignorieren. Neben der Vermittlung verloren gegangener Grundtugenden wird den Teilnehmern in unterschiedlichen handwerklichen Bereichen eine erste oder erneute Qualifizierung geboten. Das abschließende Profiling soll die berufliche Perspektive in Richtung Arbeitsvermittlung, Brückenjob oder weitere Qualifizierung/ Berufsfindung unterstützen.
Es stehen 30 Maßnahmeplätze zur Verfügung, die auf zwei
Gruppen aufgeteilt sind. Die Betreuung der Teilnehmer erfolgt durch einen
handwerklichen Anleiter und eine Sozialpädagogin. Im Berichtszeitraum haben
insgesamt 150 Personen am Projekt teilgenommen. Hiervon sind 121 Personen aus
unterschiedlichen Gründen (siehe unten
Die Maßnahme wird inzwischen jährlich weiterbewilligt und als Maßnahmeergebnis der Personen, die bereits ausgeschieden sind, ergibt sich für den Berichtszeitraum 2008 folgendes Ergebnis:
Endegrund der Maßnahme |
Anzahl der Personen |
Anzahl der Personen |
|
01.01.08 - 31.12.2008 |
28.06.06 - 31.12.2007 |
100 % Einstellung der SGB
II Leistungen |
45 |
41 |
reguläre Teilnehme mit Wechsel
in eine Arbeitsgelegenheit (Brückenjob |
26 |
37 |
reguläre Teilnahme mit Wechsel
in eine Qualifizierungsmaßnahme |
12 |
10 |
Arbeitsaufnahme |
17 |
29 |
Sonstiges |
21 |
48 |
Zum Endegrund „Sonstiges“ zählen Gründe wie Bundeswehr, Haft, Therapie, längere nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit, unentschuldigte Fehlzeiten, die zu diesem Zeitpunkt nicht zur Leistungseinstellung geführt haben sowie eine geänderte familiäre Situation, die eine weitere Teilnahme nicht ermöglichen.
Auch hier sei zur Erklärung aufgeführt, dass Personen in dieser
Maßnahme statistisch nicht als „arbeitslos“ erfaßt werden.
Jahresergebnis
im Fallmanagement
Nach 2 - jähriger Erfahrung mit den Gesetzesgrundlagen SGB II und den
betroffenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfolgte zum 01.02.2007 in Rheine
in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt eine strukturelle Anpassung des
Fallmanagements sowie eine Neudefinition der Fallverantwortlichkeit.
Die Fallmanager/-innen der Stadt Rheine arbeiten zum Abbau der
Vermittlungshemmnisse mit Wohlfahrtsverbänden,
freien Trägern und Spezialdiensten zusammen, die geeignete Dienstleistungen erbringen
bzw. vermitteln. Die Arbeit der Fallmanager/-innen ist zunächst auf einen
Zeitraum bis zu 12 Monaten angelegt; kurzfristige Erfolge sind zunehmend die
Ausnahme, da in der Regel multiple Vermittlungshemmnisse (Mehrfachhemmnisse
Seit dem 01.02.2007 wird Fallmanagement in 680 laufenden
Leistungsfällen geleistet. Die Leistungssachbearbeitung für diese
Leistungsfälle erfolgt ebenfalls durch den/ die Fallmanager/-in. Diese Entscheidung
hat strukturelle Gründe; sie soll weitere Schnittstellen vermeiden und die
„Hilfen aus einer Hand“ sicherstellen.
In Rheine konnte im Jahr 2008 in 294 Leistungsfällen das Fallmanagement
beendet werden (Vorjahresbericht 2007 = 253
Beendigungsgrund 2008 2007 |
|
Arbeitsaufnahme mit Unterstützung des
Fallmanagements 96 60 |
Fallmanagement erfolglos – weiterhin nicht
aussichtsreich 41 36 |
Wegzug 37 30 |
Beseitigung der Vermittlungshemmnisse – nun
zuständig GAB 33 33 |
Vorrangige Ansprüche, Selbsthilfe 15 16 |
Fehlender Folgeantrag (offensichtliche Selbsthilfe |
Erhöhtes Einkommen in der BG 14 9 |
Sanktionen 11 18 |
Sonstiges (Tod, Stationärer Aufenthalt…… |
Inhaftierung 7 9 |
Übergang in das SGB XII (Erwerbsunfähigkeit |
Die Erwartungen der Verwaltung, die Anzahl der in Arbeit integrierten
Personen in Rheine durch Einführung des aktivierenden Fallmangements zu
erhöhen, konnten beeindruckend erfüllt werden. Immerhin sind in Rheine 96
Integrationen in Arbeit mit Unterstützung des Fallmanagements erfolgt; das
entspricht einem Anteil an den Gesamtintegrationen für Rheine (738
Inwieweit die Beendigungsgründe Wegzug (37
Die Anzahl der an die Vermittlung der GAB abgegebenen
Fallmanagement-Leistungsfälle in Höhe von 33 erscheint zunächst niedrig. Hier
ist aber deutlich herauszustellen, dass gerade diese Netzwerkarbeiten mit den
beteiligten Fachstellen ein hohes Maß an personeller und zeitlicher Ressource
erfordert. Häufig sind gleich mehrere Vermittlungshemmnisse anzugehen; diese
stellen sich immer äußerst unterschiedlich dar und können auch nicht innerhalb
ursprünglich geplanter Zeiträume von 6 - 12 Monaten beseitigt werden.
Darüberhinaus muss weiterhin oberste Priorität sein, etwaige Vermittlungshemmnisse
nachhaltig zu beseitigen, damit die GAB als die mit der Vermittlung beauftragte
Anstalt auch perspektivisch mit den betroffenen Menschen planen und arbeiten
kann.
2.
Ausblick Neuorganisation der SGB II-Trägerschaft
Mit Beschluss vom
20.Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsgemeinschaften
(ARGEN
Erste Signale Mitte
des Jahres 2008 liessen erkennen, dass auf politischer Ebene eine Entfristung
der bisher bis zum 31.12.2010 befristeten Option zu erwarten ist.
Bisher ist zwar das
diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren noch immer nicht abgeschlossen, aber es
scheint hinsichtlich der Entfristung der Option unter den Verhandlungsführern
der Länder weiterhin Übereinstimmung zu bestehen, die Option für die bisher
zugelassenen 69 kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu
entfristen.
Zuletzt hat der
Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 17.02.2009 an die Mitgliedsstädte
wie nachfolgend Position bezogen:
Auszug:
„.....nach
einer Serie vertraulicher Gespräche haben sich Bundesarbeitsminister Scholz
sowie die Verhandlungsführer der Länder, Ministerpräsident Dr. Rüttgers und
Ministerpräsident Beck, auf einen gemeinsamen Vorschlag zur SGB
II-Organisationsreform verständigt. Die inzwischen vom Bundesministerium für
Arbeit übermittelten Entwürfe für einen neuen Grundgesetzartikel 86 a (Anlage 1
Der Deutsche
Städte- und Gemeindebund hat ebenfalls hervorgehoben, dass die Gesetzentwürfe
vielen seiner Forderungen gerecht werden. Es kommen jetzt darauf an, im
weiteren Gesetzgebungsverfahren die Mitbestimmung der Kommunen dauerhaft zu
sichern und die dezentralen Handlungsspielräume zu erhöhen. Die neuen Anstalten
des öffentlichen Rechts dürften sich nicht in Richtung eines „Bundesarbeitsamtes“
entwickeln.
Die Arbeitsgemeinschaften werden durch so genannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG
Die Zulassung der Optionskommunen wird entfristet.
Die zugelassenen kommunalen
Träger haben damit über 2010 hinaus die
Möglichkeit, die Aufgaben eigenständig
wahrzunehmen. Eine Ausweitung der Option ist nicht vorgesehen. ...“
Ein baldiger
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und damit die Herbeiführung einer
Sicherheit für die Option ist nun zwingend erforderlich, um weitere Planungen
der kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende hinsichtlich des Erhalts
von Strukturen; aber auch hinsichtlich der vorausschauenden Planung seiner
arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu ermöglichen.
Aktuell teilt der
Städte- und Gemeindebund NRW mit, dass sich der Koalitionsausschuss am
04.03.2009 nicht auf eine Unterstützung des von Bundesministerium und
Länderseite entwickelten Kompromisspakets zur Neuorganisation für
Arbeitsuchende verständigen konnte.
Dieser Kompromiss
ist gescheitert.
Zur Zeit
liegen keine genauen Informationen vor und eine endgültige
Entscheidung
wird wohl voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl getroffen werden. Nach derzeitigem Sachstand geht auch der StGB
NRW davon aus, dass in der noch laufenden Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages keine SGB II-Novellierung mehr zustande kommt und damit zum Ende
2010 zwangsläufig ein Auslaufen der Arbeitsgemeinschaften droht.
Positiv muss gesehen werden, dass der Fortbestand der 69 bereits bestehenden Optionskommunen nicht in Frage gestellt worden ist. Eine Fortführung der Arbeit auf Ebene der Option könne auch ohne Verfassungsänderung mit einfacher Gesetzesänderung sichergestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Jahresbericht Kreis Steinfurt (STARK) 2008
Anlage 2 Vorlage Kreissozialausschuss zum Konjunkturprogramm SGB II