Betreff
Antrag der SF Gellendorf auf eine städtische Zuwendung für den Neubau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes. Hier: Antrag auf einen vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn.
Vorlage
219/09
Aktenzeichen
II-1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss genehmigt den SF Gellendorf den vorzeitigen, förderungsunschädlichen Beginn des Neubaus des geplanten Sanitär- und Umkleidegebäudes.


Begründung:

Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 beantragen die Sportfreunde Gellendorf eine städtische Zuwendung für den Neubau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes. Der Neubau soll zwei Umkleide- und zwei Schiedsrichterräume, einen Duschraum sowie eine WC-Anlage aufnehmen. Die Gesamtkosten des Neubaus errechnen sich nach der Kostenermittlung gemäß DIN 276 auf 188.353,20 €. Der Verein wurde informiert, dass eine Entscheidung über die Zuwendung gemäß den Sportförderrichtlinien erst 2010 getroffen werden kann.

 

Mit dem Zuwendungsantrag bittet der Verein gleichzeitig um den vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn bereits in diesem Jahr. Sie begründen Ihren Antrag damit, dass ein geordneter Trainings- und Spielbetrieb zwischen den Herren- und Damenmannschaften nicht mehr möglich ist. Grundproblem hierbei ist es, dass jeweils immer zwei Mannschaften (Kabinen) direkten Zugang zu einer Duschanlage haben und gemeinsam nutzen müssen. Bei dem bestehenden Trainings- und Spielbetrieb stößt die Trennung der Nutzung der Duschen nach dem Geschlecht an Grenzen.

 

Die Anzahl der weiblichen Mitglieder in der Sportart Fußball ist von 57 im Jahr 2006 auf 82 im laufenden Jahr gestiegen. Sie machen damit gut 15% der Gesamtmitglieder aus. Bei der bestehenden baulichen Anordnung der Umkleide- und Sanitäreinrichtungen (siehe oben) ist eine Trennung bei der Nutzung dieser Bereiche nicht mehr gewährleistet. Die Schiedsrichterinnen müssen ebenfalls die bestehenden Umkleidekabinen nutzen. Auch diese Unterbringung kollidiert häufig mit denen der männlichen Kollegen.

 

Der Wunsch der SF Gellendorf, vorzeitig mit der Baumaßnahme beginnen zu können, ist begründet und nachvollziehbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, den vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn zu genehmigen.

 

Die Kostenermittlung nach DIN 276 beinhaltet unter anderem auch Kosten für eine Solaranlage für die Brauchwassererwärmung und eine Fotovoltaikanlage. In der Vergangenheit wurden im Sportbereich diese Aufwendungen bisher nicht bei der städtischen Zuwendungshöhe berücksichtigt. Der Verein wird mit der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Genehmigung keinen Bescheid hinsichtlich einer Förderung beinhaltet und der Sportausschuss bisher keine Kosten einer Solar- oder Fotovoltaikanlage bei der Berechnung der Zuwendung berücksichtigt hat.