Betreff
Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Rheine
Vorlage
234/09
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Ehrenordnung für die Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Rheine mit Wirkung zum 21. Oktober 2009; die Ehrenordnung vom 24. Juni 1997 wird gleichzeitig aufgehoben.


Begründung:

 

Gem. § 43 Abs. 3 GO müssen Ratsmitglieder und Mitglieder der Ausschüsse gegenüber der/dem Bürgermeister/in Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann.

Die näheren Einzelheiten regelt der Rat.

Die Auskunft ist vertraulich zu behandeln. Name, Anschrift, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten können veröffentlicht werden.

Nach Ablauf der Wahlperiode sind die gespeicherten Daten der ausgeschiedenen Mitglieder zu löschen.

 

Grund dieser gesetzlichen Bestimmung ist, dass mögliche Interessenkollisionen anhand der von den Mandatsträgern gemachten Angaben rechtzeitig erkannt werden können, so dass die Gefahr einer gesetzeswidrigen Mitwirkung des Betroffenen verringert werden kann.

 

Unter den Auskünften zu den „persönlichen Verhältnissen“ sind Angaben zur Person (Name, Vorname, Anschrift) und zum Familienstand zu verstehen.

Zu den „wirtschaftlichen Verhältnissen“ gehören Angaben über den ausgeübten Beruf, über das Grundvermögen innerhalb der Stadt, über Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt und über Mitgliedschaften im Vorstand, Aufsichtsrat oder gleichartigen Organen einer juristischen Personen oder Vereinigung mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Rheine.

 

Aufgrund dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24. Juni 1997 die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte Ehrenordnung mit Personalbogen beschlossen. Der Personalbogen wurde in der Vergangenheit von allen Rats- und Ausschussmitgliedern unmittelbar nach der Wahl ausgefüllt und in einem verschlossenen Briefumschlag in der Verwaltung aufbewahrt.

 

Neben der Auskunftspflicht gem. § 43 Abs. 3 GO sind Rats- und Ausschussmitglieder auch gem. § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes verpflichtet, gegenüber der/dem Bürgermeister/in Auskunft zu geben über

 

1.   den ausgeübten Beruf und Beraterverträge

2.   die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes

3.   die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privater Form der in § 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen

4.   die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen

5.   die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

 

Die Angaben hierzu werden auf der Homepage der Stadt Rheine veröffentlicht und einmal jährlich zum 1. April aktualisiert.

 

Da einige Angaben nach § 43 GO und § 17 KorruptionsbG identisch sind, hat das Innenministerium in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen, den sich aus beiden gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen nicht in getrennten Verfahren Rechnung zu tragen, sondern diese soweit wie möglich in ein einheitliches Anzeige- und Veröffentlichungsverfahren zu integrieren.

 

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat daher eine Muster-Ehrenordnung herausgebracht, die diesem Vorschlag entspricht und der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten neuen Ehrenordnung mit beigefügtem Personalbogen zugrunde liegt.

 

Aus diesem Fragebogen werden nur die Angaben zu § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 – 8 in den bisher verwandten Vordruck über Auskunftspflicht gem. § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (siehe Anlage 3 der Vorlage) übertragen und auf der Homepage der Stadt Rheine veröffentlicht.

Alle übrigen Angaben werden nach wie vor vertraulich behandelt.

 

Die zu beschließende Ehrenordnung soll für die bei der nächsten Kommunalwahl gewählten Ratsmitglieder und der anschließend bestellten Ausschussmitglieder gelten. Die neue Wahlperiode beginnt am 21. Oktober 2009.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Entwurf der neuen Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Rheine

Anlage 2:     Ehrenordnung für Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Rheine vom 24.06.1997

Anlage 3:     Vordruck über die Auskunftspflicht gem. § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes