Betreff
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes Ausbaustufen 2006/2007
Vorlage
195/06
Aktenzeichen
FB 2/51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz in der ersten Ausbaustufe für die Jahre 2006 und 2007 die Plätze in betreuten Spielgruppen entsprechend der nachstehenden Begründung auszuweiten.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Arbeit in den betreuten Spielgruppen unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Förderrichtlinien des Landes zeitnah zu überarbeiten.

Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23. März 2006 nach intensiven Vorberatungen sowohl in der AG 78 „Förderangebot in Tageseinrichtungen für Kinder“ als auch im Unterausschuss „Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen“ einstimmig dafür ausgesprochen, die zusätzlichen Betreuungsbedarfe für die Kinder unter 3 Jahren über die Ausweitung der Angebote im Bereich der Tagespflege und der betreuten Spielgruppen abzudecken.

 

Da das Thema „Gemeinsame Richtlinien für die Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)“ bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten worden ist, wird an dieser Stelle lediglich darauf verwiesen.

 

Das bisherige Betreuungsangebot in den betreuten Spielgruppen lag bei wöchentlich 2 x 4 Betreuungsstunden (1 Std. = 45 Min.) gleich 8 Wochenstunden. Diese Angebotsform kann auch nach Rücksprache mit den Anbietern nach wie vor als bedarfsorientiert bezeichnet werden. Sie deckt einen wesentlichen Teil der Betreuungsbedarfe ab.

 

Rückmeldungen der Eltern bei den Trägern der betreuten Spielgruppen haben ergeben, dass zum Teil aber höhere wöchentliche Betreuungsbedarfe bestehen (12 Std. bzw. 18 Std. wöchentlich). Darüber hinaus wird ein Bedarf für 2-jährige Kinder gesehen.

 

Regelung bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 8 Stunden

 

Für die Finanzierung der Spielgruppenarbeit mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 8 Stunden kalkulierten die Anbieter wie folgt:

 

  • Honorar für die Fachkraft                    11,50 €/Std.

 

  • Pauschale für die Elternarbeit               358,00 €

 

  • Elternbeitrag 1,09 € je Kind                 10,90 €/Std. bei 10 Teilnehmern

 

  • Die Betreuungszeit beträgt jährlich 312 Std. (39 Wochen x 8 Jahreswochenstunden).

 

Die Spielgruppen sind abrechnungsfähig, wenn zu Beginn der Arbeit in der jeweiligen Spielgruppe mindestens 8 Kinder anwesend sind, die entweder schon 3 Jahre alt sind oder innerhalb der nächsten 6 Monate 3 Jahre alt werden. Die Gruppenstärke ist im Rahmen der Betriebserlaubnis auf maximal 12 Kinder beschränkt worden. 

 

Für die Elternbeiträge wurden die Ermäßigungstatbestände wie folgt geregelt:

 

100 % Ermäßigung, wenn ein älteres Kind der Familie in einer Tageseinrichtung für Kinder betreut wird und das Kind in der Spielgruppe selbst einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Sollte es zu dem hineinwachsenden Jahrgang gehören, so trat die Beitragsbefreiung ab der Vollendung des 3. Lebensjahres ein.

 

100 % Ermäßigung bei Empfängern von SGB II Leistungen

 

50 % Ermäßigung bei Wohngeldempfängern

 

Für diese Angebotsform zahlt die Stadt Rheine aktuell 11,50 € x 312 U-Std. = 3.588,00 € plus 358,00 € Pauschale für Elternarbeit pro Spielgruppe an die jeweiligen Träger der Spielgruppen. Zusätzlich übernimmt die Stadt Rheine die beim Träger ausfallenden Elternbeiträge nach den o. g. Ermäßigungstatbeständen.

 

Diese Angebotsform soll ab dem 01. 08. 2006 auch für die Kinder angeboten, die zum Beginn der Spielgruppenarbeit mindestens 2 Jahre alt sind. Die Plätze für die Kinder unter 3 Jahren sind insbesondere den Kindern vorbehalten, deren Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen.

 

Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird davon ausgegangen, dass der die Anzahl der Spielgruppen mit einer Betreuungszeit von wöchentlich 8 Stunden sich durch die Öffnung für die Kinder unter 3 Jahren nicht verändern wird.

 

Regelung bei einer verlängerten wöchentlichen Betreuungszeit

 

Nach einer Umfrage bei den Trägern der betreuten Spielgruppen reichen die wöchentlichen Betreuungszeiten von 8 Unterrichtstunden nicht immer aus. Vielmehr gibt es auch Betreuungsbedarfe von 12 bzw. 18 Betreuungsstunden wöchentlich.

 

Bei den Zugangskriterien, den Elternbeiträgen und den Gruppenstärken werden die Regelungen aus der wöchentlichen Betreuungszeit mit 8 Wochenstunden analog angewandt.

 

Da jedoch der Beschäftigungsumfang für die jeweilige Fachkraft der Spielgruppenleiterin ausgedehnt werden muss, ist der Personaleinsatz für die Fachkraft nicht mehr über eine geringfügige Beschäftigung zu regeln. Vielmehr entsteht auf Grund des Beschäftigungsumfanges in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dies hat zur Folge, dass der Träger der Spielgruppe die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zusätzlich aufbringen müssen. Vor diesem Hintergrund muss der Std.-Satz von 11,50 € um 22,5 % auf 14,10 € erhöht werden.

 

Die Regelförderung durch die Stadt Rheine für die betreuten Spielgruppen gestaltet sich ab dem 1. August 2006 je nach Betreuungszeit wie folgt:

 

 

Wöchentliche

Betreuungszeit

 

 

8 Betreuungs-stunden

 

12 Betreuungs-stunden

 

18 Betreuungs-stunden

 

312 B.-Std. x 11,50 €

 

 

3.588,00 €

 

 

 

468 B.-Std. x 14,10 €

 

 

 

6.598,80 €

 

 

702 B.-Std. x 14,10 €

 

 

 

 

9.898,20 €

 

Pauschale für die Elternarbeit

 

 

358,00 €

 

358,00 €

 

358,00 €

 

Summe:

 

 

3.946,00 €

 

6.956,00 €

 

10.256,20 €

 

Zu diesen Beträgen kommen dann noch die nach den Ermäßigungstatbeständen zu übernehmenden Elternbeiträge.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Im Rahmen des Budgets 2006 für die Leistung „Tageseinrichtungen für Kinder“ sind für die Betreuung der unter 3-Jährigen 10.000,00 € zusätzlich veranschlagt. Die Verwaltung wird nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 2006 mit den einzelnen Anbietern Gespräche führen mit dem Ziel, die drei Angebotsformen bedarfsorientiert unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die Anbieter zu verteilen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2006 unter dem TOP 8 u. a. beschlossen, dass die Platzzahl in betreuten Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren in 2006 70 und in 2007 80 Plätze betragen soll. Berücksichtigt man, dass bereits heute Kinder im Alter von 2,5 Jahren in Spielgruppen aufgenommen werden und die neuen Angebote nach den Sommerferien 2006 beginnen, so geht die Verwaltung davon aus, dass mit den zusätzlich veranschlagten Mitteln in Höhe von 10.000,00 € die gesteckten Ziele in 2006 erreichbar sind.

 

Nach bisherigen Informationen ist es nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushalts 2006 auch Landesmittel für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für die Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen dann für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für den in Rede stehenden Personenkreis eingesetzt werden.