Betreff
Beratung Haushalts- und Investitionsplan 2006 - 2009 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport Produktgruppen 13/Kultur und 14/Volkshochschule
Vorlage
201/06
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 1 für die Produktgruppen 13/Kultur und 14/Volkshochschule unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Haushalts- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Rates am 4. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30. Juni 1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über einige finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

A.                Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus den  Anlagen 1 und 2 beigefügten Gesamtbudgetübersichten ergebenden Höhe – neu – festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.

 

B.      Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

1         Grundsteuer

1.1      für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

      (Grundsteuer A)                                           auf 192 v. H.

 

1.2      für die Grundstücke

           (Grundsteuer B)                                           auf 401 v. H.

                                       

 

2         Gewerbesteuer                                             auf 403 v. H.

                                                                                

 

C.         Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung der in seine Zuständigkeit fallenden Produktbereiche 13/Kultur und 14/Volkshochschule. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge wie die Aufwendungen.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission zur Kenntnis genommen.

 

Ferner hat der HFA in dieser Sitzung beschlossen, dass die Fachausschüsse im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission umzusetzen bzw. die noch offenen Punkte zu entscheiden haben, soweit sie nicht bereits Gegenstand des Haushaltsplan-entwurfes sind.

 

Die Fachbereiche haben zu allen in den dem HFA am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) als Anlagen 5 und 13 beigefügten Tabellen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen auf aktueller Basis Stellung genommen und ggf. das erreichbare Einsparvolumen angegeben. Sowohl die vorgenannten Anlagen 5 und 13 als auch die aktuellen Stellungnahmen des Fachbereiches 1 sind der Vorlage beigefügt.

 

Entsprechend des HFA-Beschlusses soll die weitergehende Beratung und Entscheidung zu diesen Punkten im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 durch die Fachausschüsse erfolgen.

 

Bezogen auf den vorliegenden Eckdatenbeschluss ergibt sich für den Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport eine erforderliche Abweichung:

 

è    Projekt 1303-4/Einrichtungsmaßnahme Stadtbibliothek

Die Einrichtungskosten wurden mit 905.000 € berechnet und entsprechend für das Jahr 2007 im Haushaltsplanentwurf veranschlagt worden.

Auf Grund der fortgeschrittenen Detailplanung hat sich herausgestellt, dass ein Teilbetrag in Höhe von 60.000 € bereits im laufenden Haushaltsjahr 2006 benötigt werden.

Um die rechtzeitige Fertigstellung sicherzustellen, sind darüber hinaus Verpflichtungsermäßigungen in Höhe von 726.000 € für das Jahr 2006 bereit zu stellen. Dieser Betrag ist somit den in Anlage 3 aufgeführten Verpflichtungsermächtigungen hinzuzufügen.

Die Auswirkungen auf die Hausaltsjahre 2006 und 2007 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

Projekt/Name

Ansatz

2006 alt

Ansatz 2006 neu

Differenz/

Mehraus-
gabe

Ansatz 2007 alt

Ansatz

2007 neu

Differenz/

Einsparung

 

1303-4/Einricht.

Stadtbücherei

0 €

60 T€

60 T€

905 T€

845 T€

60 T€

 

Festzustellen ist, dass die Verschiebung der Ansätze zu einer Mehrausgabe in Höhe von 60.000 € im Haushaltsjahr 2006 führt, und in selber Höhe eine Einsparung im Haushaltsjahr 2007 erfolgt. Der Gesamtbetrag der Investitionen bleibt somit unverändert bei 905.000 €.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 - Ergebnisplan

Anlage 2:     Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 – Investitionsplan

Anlage 3:     Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben

Anlage 4:     Maßnahmen GPA

Anlage 5:     Stellungnahmen zu den Anlagen 5 und 13 der HFA-Vorlage 120/06