Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. Der Bürgerradweg Kanalhafen – Rodde wird in einzelne Bauabschnitte unterteilt.
  2. Der Grunderwerb für den ersten Bauabschnitt des Bürgerradweges soll forciert durchgeführt werden.
  3. Der Bürgerradweg entlang der L 591 von der L 501 bis zum Rodder Damm soll als 1. Bauabschnitt in diesem Jahr begonnen werden.

 


Begründung:

 

Im Rahmen der Förderung von Bürgerradwegen hat der Kreis Steinfurt ein Sonderprogramm aufgestellt. Ziel dieses Sonderprogrammes ist die Stärkung des bürgerlichen Engagements vor Ort. Hierbei geht es insbesondere um solche Radwege, die vor Ort von den Anliegern gewünscht werden, für die aber auf absehbare Zeit keine geeignete Finanzierungsmöglichkeit im Wege des konventionellen Radwegebaues besteht.

 

Förderfähig sind grundsätzlich Radwegemaßnahmen, die durch eine Bürgerinitiative realisiert werden sollen. Für die Realisierung der Radwegemaßnahme muss ein privater Initiator, eine Bürgerinitiative oder Interessengemeinschaft verantwortlich sein.

Zwischen dem Initiator, dem Straßenbaulastträger und dem Kreis wird eine Bauvereinbarung geschlossen. In dieser Vereinbarung sind unter anderem die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungslast der zukünftigen Verkehrsanlage zu regeln.

Auf die Anlage 3 wird verwiesen.

 

Der Kreis Steinfurt unterstützt die jeweiligen Initiativen durch einen pauschalen Kostenzuschuss von 15.000 € je Kilometer Radweglänge unter der Voraussetzung, dass sich die jeweilige Kommune in gleicher Höhe an dem Projekt beteiligt.

 

Mit Schreiben vom 15. Februar 2008 hat die Stadt Rheine die Radwegebaumaßnahme entlang der L 591 zwischen Kanalhafen und Rodde und die Radwegebaumaßnahme entlang der L 593 zwischen Rheine und Dreierwalde für das Programm Bürgerradwege im Zuge klassifizierter Straßen angemeldet.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW will sich ebenfalls an den beiden Radwegeprojekten beteiligen. Für den Bürgerradweg im Zuge der L 591 stehen demnach auf dem Gebiet der Stadt Rheine 50.000 € zur Verfügung (Anlage 2).

 

In einer Besprechung bei dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde seitens der Stadt Rheine darauf hingewiesen, dass sich der erforderliche Grunderwerb als äußerst kompliziert darstellt. Von Vertretern des Landesbetriebes wurde darauf vorgeschlagen, die Radwege in Bauabschnitte zu unterteilen. Dort wo der Grunderwerb ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann und sich sinnvolle Abschnitte bilden lassen, sollte mit dem Bau begonnen werden. Die Stadt müsse sich jedoch verpflichten, den Bau in absehbarer Zeit auf ganzer Länge durchzuführen oder die anteilig zuviel gezahlten Beträge zurück zu erstatten.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW empfiehlt, mit der Maßnahme zu beginnen, weil die Übertragung der Mittel nicht gewährleistet ist.

 

Um Baurecht für den Bau des Bürgerradweges zu erlangen, ist noch das Benehmen mit der Unteren Landschaftsschutzbehörde herzustellen. In einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ist die Flächenversiegelung darzustellen und die erforderliche Kompensation zu gewährleisten. Außerdem sind artenschutzrelevante Aspekte abzuprüfen.

 

 

Radweg Kanalhafen - Rodde

 

Für den Radweg Kanalhafen – Rodde (Anlage 1: Lagepläne) bietet sich ein erster Bauabschnitt von der Hörsteler Straße (L 501) bis zur Einmündung des Rodder Dammes an. Hier erscheint der notwendige Grunderwerb am ehesten durchführbar. Gleichzeitig konnte in dem Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erreicht werden, dass die Mittelinsel im Zuge der Hörsteler Straße, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für querende Radfahrer erforderlich ist, näher an den Einmündungsbereich Hafenstraße/Nahrodder Straße verschoben werden kann. Hierdurch verkürzt sich die Länge des Radweges um etwa 80 m.

 

Für diesen Radweg hat sich in Verbindung mit dem Heimatverein Rodde eine Bürgerinitiative zum Bau des Radweges gegründet. Aus Sicht der Verkehrsplanung soll versucht werden, die Gespräche mit den drei Eigentümern im Abschnitt von der Hörsteler Straße bis zur Einmündung des Rodder Damm zu intensivieren und zum Abschluss zu bringen, damit in diesem Abschnitt mit dem Bau in diesem Jahr begonnen werden kann.

 

Die Länge dieses ersten Bauabschnittes beträgt etwa 380 m.

 

 

Kostenschätzung und Kostenverteilung für den 1. Bauabschnitt:

 

Baulänge = 380 m

 

Grunderwerb:

 

380,0 m x 5,0 m x 3,20 €/m²             6.000 €

Nebenkosten                                           6.000 €

                                                            12.000 €

 

 

Baukosten:

 

380,0 m x 2,25 m x 75,0 €/m²         65.000 €

(Standardbauweise in Asphalt)

Herstellung eines Grabendurchlasses        8.000 €

 

 

Summe Grunderwerb + Baukosten:       85.000 €

 

 

Finanzierung:

 

Zuschuss Straßen NRW                          15.000 €

Zuschuss Kreis                                        6.000 €

Summe:                                               21.000 €

 

Stadt Rheine, Grunderwerb                    12.000 €

Grabendurchlass                                      8.000 €

 

Differenz, Bürgerinitiative                       44.000 €

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lagepläne Bürgerradweg Kanalhafen – Rodde

Anlage 2: Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW

Anlage 3: Bürgerradwegeprogramm des Kreises Steinfurt

Anlage 4: Anforderungen an Bürgerradwege durch den

               Landesbetrieb Straßenbau NRW