Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. Der Bürgerradweg Rheine – Dreierwalde wird in einzelne Bauabschnitte unterteilt.
  2. Der Grunderwerb für den ersten Bauabschnitt des Bürgerradweges soll forciert durchgeführt werden.
  3. Die Stadt Rheine unterstützt die Bürgerinitiative der Stadt Hörstel für den Abschnitt auf dem Gebiet der Stadt Rheine (180 m von der Gemeindegrenze bis zur Straße „Laugatt“) durch den Ankauf der erforderlichen Grundstücksfläche.

 


Begründung:

 

Im Rahmen der Förderung von Bürgerradwegen hat der Kreis Steinfurt ein Sonderprogramm aufgestellt. Ziel dieses Sonderprogrammes ist die Stärkung des bürgerlichen Engagements vor Ort. Hierbei geht es insbesondere um solche Radwege, die vor Ort von den Anliegern gewünscht werden, für die aber auf absehbare Zeit keine geeignete Finanzierungsmöglichkeit im Wege des konventionellen Radwegebaues besteht.

 

Förderfähig sind grundsätzlich Radwegemaßnahmen, die durch eine Bürgerinitiative realisiert werden sollen. Für die Realisierung der Radwegemaßnahme muss ein privater Initiator, eine Bürgerinitiative oder Interessengemeinschaft verantwortlich sein.

Zwischen dem Initiator, dem Straßenbaulastträger und dem Kreis wird eine Bauvereinbarung geschlossen. In dieser Vereinbarung sind unter anderem die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungslast der zukünftigen Verkehrsanlage zu regeln.

Auf die Anlage 3 wird verwiesen.

 

Der Kreis Steinfurt unterstützt die jeweiligen Initiativen durch einen pauschalen Kostenzuschuss von 15.000 € je Kilometer Radweglänge unter der Voraussetzung, dass sich die jeweilige Kommune in gleicher Höhe an dem Projekt beteiligt.

 

Mit Schreiben vom 15. Februar 2008 hat die Stadt Rheine die Radwegebaumaßnahme entlang der L 591 zwischen Kanalhafen und Rodde und die Radwegebaumaßnahme entlang der L 593 zwischen Rheine und Dreierwalde für das Programm Bürgerradwege im Zuge klassifizierter Straßen angemeldet.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW will sich ebenfalls an den beiden Radwegeprojekten beteiligen. Für den Bürgerradweg im Zuge der L 593 stehen demnach 51.300 € zur Verfügung (Anlage 2).

 

In einer Besprechung bei dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde seitens der Stadt Rheine darauf hingewiesen, dass sich der erforderliche Grunderwerb als äußerst kompliziert darstellt. Von Vertretern des Landesbetriebes wurde darauf vorgeschlagen, die Radwege in Bauabschnitte zu unterteilen. Dort, wo der Grunderwerb ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden kann und sich sinnvolle Abschnitte bilden lassen, sollte mit dem Bau begonnen werden. Die Stadt müsse sich jedoch verpflichten, den Bau in absehbarer Zeit auf ganzer Länge durchzuführen oder die anteilig zuviel gezahlten Beträge zurück zu erstatten.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW empfiehlt, mit der Maßnahme zu beginnen, weil die Übertragung der Mittel nicht gewährleistet ist.

 

Um Baurecht für den Bau des Bürgerradweges zu erlangen, ist noch das Benehmen mit der Unteren Landschaftsschutzbehörde herzustellen. In einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ist die Flächenversiegelung darzustellen und die erforderliche Kompensation zu gewährleisten. Außerdem sind artenschutzrelevante Aspekte abzuprüfen.

 

 

Radweg Rheine - Dreierwalde

 

Für den Radweg Rheine – Dreierwalde (Anlage 1: Lagepläne) konnte bisher auf Seiten der Stadt Rheine keine Bürgerinitiative gefunden werden, während im Bereich der Stadt Hörstel eine Bürgerinitiative aus dem Bereich Lütkenfelde bereit steht, den Radweg zu bauen. Im Bereich Dreierwalde konnte der erforderliche Grunderwerb zum Bau des Radweges erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Die Stadt Hörstel drängt auf Umsetzung des gemeinsamen Projektes. Mit dem Bau soll in Kürze begonnen werden. Damit dieser Radweg nicht auf freier Strecke einfach endet, möchte die Bürgerinitiative unter Umständen auch auf dem Gebiet der Stadt Rheine tätig werden. Der Radweg soll aus Richtung Dreierwalde bis zur Einmündung des asphaltierten Wirtschaftsweges „Laugatt“ verlängert werden, wenn die Stadt Rheine den Grunderwerb durchführt und sich an den Baukosten beteiligt. Eigentümer der für den Radweg auf dem Gebiet der Stadt Rheine erforderlichen Fläche ist eine Person aus Dreierwalde, die einem Verkauf auf dem Gebiet der Stadt Hörstel bereits zugestimmt hat. Die Länge des Radweges vom Bauende bis zur Einmündung Laugatt beträgt etwa 180 m.

 

Über den Wirtschaftsweg Laugatt und den Schürweg ist eine Weiterführung des Radweges in Richtung Altenrheine/Innenstadt sichergestellt.

 

 

Kostenschätzung und Kostenverteilung:

 

Baulänge = 180 m

 

Grunderwerb:

 

180,0 m x 5,0 m x 3,20 €/m²           3.000 €

Nebenkosten                                         2.000 €

                                                            5.000 €

 

 

Baukosten:

 

180,0 m x 2,25 m x 75,0 €/m²         30.000 €

(Standardbauweise in Asphalt)

 

 

Summe Grunderwerb + Baukosten:       35.000 €

 

 

Finanzierung:

 

Zuschuss Straßen NRW                          5.000 €

Zuschuss Kreis                                      3.000 €

Summe:                                               8.000 €

 

Stadt Rheine, Grunderwerb                    5.000 €

 

Differenz, Bürgerinitiative                       22.000 €

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lagepläne des Bürgerradweges Rheine – Dreierwalde

Anlage 2: Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW

Anlage 3: Bürgerradwegeprogramm des Kreises Steinfurt

Anlage 4: Anforderungen an Bürgerradwege durch den

               Landesbetrieb Straßenbau NRW