Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat beschließt
auf Empfehlung des Integrationsrates die von der Initiativgruppe „Bleiberecht
in Rheine“ im Stadtjugendring Rheine e.V. und dem Arbeitskreis „Toleranz und
Bleiberecht Rheine“ vorgelegte Resolution zu einer humanitären Bleiberechtsregelung
nach § 104 a AufenthG und beauftragt die Verwaltung, die Resolution an die im
Text genannten politischen Entscheidungsträger weiterzuleiten.
Resolution
Hier geboren – hier zuhause: Die Stadt Rheine macht sich für ein
Bleiberecht für langjährig hier lebenden geduldete Menschen stark!
Den Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland geflohen sind
und in der Stadt Rheine eine neue Bleibe gefunden haben, muss eine rechtssichere
und damit humanitäre Bleiberechtslösung geboten werden. Dies gilt insbesondere
für langjährig hier mit Duldungsstatus hier lebende Menschen.
Die so genannte Altfallregelung zum Bleiberecht vom August 2007 macht
es erforderlich, dass die Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, sich
jedoch seit acht bzw. als Familie seit sechs Jahren hier aufhalten, am Stichtag,
dem 31.12.2009, nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten
überwiegend bzw. mindestens seit dem 1. April 2009 ohne öffentliche Sozialleistungen
durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies ist für
viele jedoch wegen struktureller Barrieren unmöglich.
Vor dem Hintergrund des Ablaufs der Altfallregelung beschließt der Rat
der Stadt Rheine:
· Der Rat der Stadt stellt mit Bedauern fest,
dass die bislang getroffenen Regelungen nicht dazu geführt haben, dass der
Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen ein wirksames
Bleiberecht erhielt.
· Der Rat der Stadt appelliert daher an den
Deutschen Städte- und Gemeindebund, den Deutschen Städtetag und den
Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige Nachbesserung der
Bleiberechtsregelung einzusetzen. So muss sofort der Zeitraum der
Altfallregelung deutlich verlängert werden!
· Der Rat der Stadt appelliert darüber hinaus
an den Deutschen Städte- und Gemeindebund, den Deutschen Städtetag und den
Innenminister NRW, sich längerfristig für eine Nachfolgeregelung zur jetzigen
Bleiberechtsregelung einzusetzen, die keine Stichtagregelung enthält.
· Der Rat der Stadt Rheine begrüßt, dass
inzwischen das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung für
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt aufgelegt wurde,
um die Integration von langjährig hier lebenden geduldeten Menschen zu
unterstützen.
Begründung
Es zeichnet sich ab, dass bei einem Großteil der langjährig hier
lebenden geduldeten Menschen die Altfallregelung nicht dazu führt, dass sie ein
wirksames Bleiberecht erhalten. Bei einem Großteil der Betroffenen gilt die
Aufenthaltserlaubnis nur auf Probe!
Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiter nur
geduldet. Neue Geduldete werden hinzukommen und können von vornherein nicht von
der Regelung profitieren. Damit wird es wieder zu Kettenduldungen kommen.
Deshalb ist eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung ohne
Stichtagregelung sinnvoll.
Damit möglichst viele geduldete Menschen von der jetzigen
Bleiberechtsregelung profitieren können, muss sie kurzfristig nachgebessert
werden. Die Gründe für das Nichtgreifen der Regelung sing vielfältig (Zeiträume
und zeitliche Bedingungen sind zu kurz, strenge Ausschlusskriterien,
Bewilligungspraxis). Genannt seine hier nur: die aktuelle Wirtschaftskrise, der
große Billiglohnsektor, bei dem mit ALG II aufgestockt werden muss (Allein der
Anspruch auf ALG II ist für die Berechnung des Einkommens Lt. Bleiberecht „schädlich“.)
und die Tatsache, dass unbefristete Verträge schwer zu erreichen sind.
Fazit: Viele Geduldete werden bis zum 01.04.2009 keine Möglichkeit
haben, ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu beginnen, darunter
insbesondere Menschen, die eine Familie versorgen müssen. Damit werden sie am
Stichtag die Voraussetzungen nicht erfüllen, der Stichtag muss sofort nach
hinten verschoben werden.
Das angeführte Bundesprogramm, das sich seit Ende 2008 / Anfang 2009 in
der Umsetzung befindet, wird voraussichtlich nicht dazu führen, dass der Betroffene
Personenkreis die Voraussetzungen der Altfallregelung erfüllt. Dennoch ist das
Bundesprogramm für diesen Personenkreis aber eine große Hilfe, um Zugang zum
Arbeitsmarkt zu erhalten.
Begründung:
In seiner Sitzung am
25.03.2009 beriet der Integrationsrat unter TOP 3 über den von der
Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“ und dem Arbeitskreises „Toleranz und
Bleiberecht Rheine“ vorgelegten Entwurf einer Resolution, die eine erweiterte
Regelung des Bleiberechts für solche Flüchtlinge beinhaltet, die zwar die
zeitlichen Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung nach § 104a
Aufenthaltsgesetz , auch „Altfallregelung“ genannt, erfüllen, an weiteren
Bedingungen dieses Gesetzes aber scheitern.
Zu Beginn der
Sitzung des Integrationsrates referierte die Ausländerbehörde ausführlich über
die derzeit aktuelle Bleiberechtsregelung nach § 104a AufenthG. Danach konnten
in Rheine - bei 330 Anträgen - 185 auf den 31.12.2009 befristete vorläufige
Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden. Die Weitergewährung der Aufenthaltserlaubnisse
über die Befristung hinaus ist von vielen Voraussetzungen, vor allem
aber im Regelfall von einer von öffentlicher Hilfe unabhängigen
Lebensführung abhängig. Innerhalb der Berichterstattung wurde deutlich, dass
dies in einer Vielzahl von Fällen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ungewiss
ist.
Die Ausführungen der
Ausländerbehörde sind als Anlage 1 beigefügt.
Der Integrationsrat
diskutierte die Resolution wie folgt:
Im Verlauf der Aussprache im Integrationsrat „… wird überwiegend
Unverständnis über die gesetzgeberischen Vorgaben geäußert, insbesondere auch
darüber, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II trotz der vom Gesetzgeber
vorgegebenen Dauer der Arbeitszeiten von einem weiteren Bleiberecht
ausgeschlossen werden können. Bedauert wird darüber hinaus, dass es nach dem
derzeitigen Sachstand für 114 Personen zu einer Ablehnung eines dauernden
Aufenthaltes bzw. zu einer Nichterteilung gekommen sei. Auch der
Integrationsrat befürwortet eine fortlaufende Regelung anstelle einer Stichtagsregelung.
In diesem Zusammenhang wird daher eine erweiterte Fassung der
Resolution angesprochen.“ (vgl. Niederschrift IR/018/2009, TOP 3 der Sitzung
des Integrationsrates vom 25.03.2009)
Bezüglich der zuvor
genannten 114 Personen, denen kein Aufenthaltsrecht erteilt werden konnte wird
auf tlw. rechtskräftige Urteile verwiesen. Danach soll zumindest ein Teil
dieser Personen in die entsprechenden Heimatländer zurückgeführt werden.
„Im Ergebnis spricht sich der Integrationsrat dafür aus, die
vorliegende Fassung der durch die Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“
eingereichten Resolutionen dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der Resolution empfiehlt der
Integrationsrat den Ratsfraktionen eine weitergehende Diskussion und ggfls. das
Einbringen von zusätzlichen Aspekten innerhalb der Ratssitzung.“ (vgl. ebd, TOP
3)
Am 08.04.2009 sandte
die Initiativgruppe Bleiberecht die dem Integrationsrat vorgelegte Resolution
auch an die Bürgermeisterin und den Rat der Stadt mit der Bitte, die Resolution
zur Lockerung der Bedingungen für ein Bleiberecht zu beschließen und an die
maßgeblichen Stellen weiterzuleiten. Das Schreiben ist als Anlage 2
beigefügt.
Der dem
Integrationsrat, dem Rat und der Bürgermeisterin vorgelegte Resolutionstext ist
gleichlautend einer Resolution, die der Rat der Stadt Münster am 11.02.2009
einstimmig beschloss (vgl. Bürgerinformationssystem der Stadt Münster
A-R/003/2009).
Der Resolutionstext
der Bleiberechtsinitiative Rheine ist nicht gleichlautend mit der
vom Kreistag des Kreises Steinfurt gefassten Resolution. Die Resolution
des Kreistages stellt neben einer Bleiberechtsregelung für Familien mit
Kindern, Behinderten, Erwerbsunfähigen und Personen, die das 65. Lebensjahr
vollendet haben, auch die Forderung nach einer
konsequenten Abschiebung von Straftätern und die ausdrückliche Unterstützung
der Arbeit der Ausländerbehörde in den Mittelpunkt des Appells an die
Landesregierung. Die Kreistagsresolution ist als Anlage 3 angefügt.
Der vorliegende
Beschlussvorschlag greift diese Gedanken der Kreistagsresolution nicht auf,
weil aus Sicht der Verwaltung der eingereichte Resolutionsentwurf sich nicht
ausdrücklich gegen die Abschiebung von Straftätern wendet. Dem Entwurf
ist auch nicht zu entnehmen, dass die Arbeit der Ausländerbehörde nicht
unterstützt werden soll.
Anlagen:
3