Betreff
Resolution zum Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen
Vorlage
287/09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die von der Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“ im Stadtjugendring Rheine e.V. und dem Arbeitskreis „Toleranz und Bleiberecht Rheine“ vorgelegte Resolution zu einer humanitären Bleiberechtsregelung nach § 104 a AufenthG und beauftragt die Verwaltung, die Resolution an die im Text genannten politischen Entscheidungsträger weiterzuleiten.

 

 

Resolution

 

Hier geboren – hier zuhause: Die Stadt Rheine macht sich für ein Bleiberecht für langjährig hier lebenden geduldete Menschen stark!

 

Den Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland geflohen sind und in der Stadt Rheine eine neue Bleibe gefunden haben, muss eine rechtssichere und damit humanitäre Bleiberechtslösung geboten werden. Dies gilt insbesondere für langjährig hier mit Duldungsstatus hier lebende Menschen.

 

Die so genannte Altfallregelung zum Bleiberecht vom August 2007 macht es erforderlich, dass die Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, sich jedoch seit acht bzw. als Familie seit sechs Jahren hier aufhalten, am Stichtag, dem 31.12.2009, nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten überwiegend bzw. mindestens seit dem 1. April 2009 ohne öffentliche Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies ist für viele jedoch wegen struktureller Barrieren unmöglich.

 

Vor dem Hintergrund des Ablaufs der Altfallregelung beschließt der Rat der Stadt Rheine:

 

·        Der Rat der Stadt stellt mit Bedauern fest, dass die bislang getroffenen Regelungen nicht dazu geführt haben, dass der Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen ein wirksames Bleiberecht erhielt.

·        Der Rat der Stadt appelliert daher an den Deutschen Städte- und Gemeindebund, den Deutschen Städtetag und den Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige Nachbesserung der Bleiberechtsregelung einzusetzen. So muss sofort der Zeitraum der Altfallregelung deutlich verlängert werden!

·        Der Rat der Stadt appelliert darüber hinaus an den Deutschen Städte- und Gemeindebund, den Deutschen Städtetag und den Innenminister NRW, sich längerfristig für eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung einzusetzen, die keine Stichtagregelung enthält.

·        Der Rat der Stadt Rheine begrüßt, dass inzwischen das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt aufgelegt wurde, um die Integration von langjährig hier lebenden geduldeten Menschen zu unterstützen.

 

Begründung

 

Es zeichnet sich ab, dass bei einem Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen die Altfallregelung nicht dazu führt, dass sie ein wirksames Bleiberecht erhalten. Bei einem Großteil der Betroffenen gilt die Aufenthaltserlaubnis nur auf Probe!

 

Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiter nur geduldet. Neue Geduldete werden hinzukommen und können von vornherein nicht von der Regelung profitieren. Damit wird es wieder zu Kettenduldungen kommen. Deshalb ist eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung ohne Stichtagregelung sinnvoll.

 

Damit möglichst viele geduldete Menschen von der jetzigen Bleiberechtsregelung profitieren können, muss sie kurzfristig nachgebessert werden. Die Gründe für das Nichtgreifen der Regelung sing vielfältig (Zeiträume und zeitliche Bedingungen sind zu kurz, strenge Ausschlusskriterien, Bewilligungspraxis). Genannt seine hier nur: die aktuelle Wirtschaftskrise, der große Billiglohnsektor, bei dem mit ALG II aufgestockt werden muss (Allein der Anspruch auf ALG II ist für die Berechnung des Einkommens Lt. Bleiberecht „schädlich“.) und die Tatsache, dass unbefristete Verträge schwer zu erreichen sind.

Fazit: Viele Geduldete werden bis zum 01.04.2009 keine Möglichkeit haben, ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu beginnen, darunter insbesondere Menschen, die eine Familie versorgen müssen. Damit werden sie am Stichtag die Voraussetzungen nicht erfüllen, der Stichtag muss sofort nach hinten verschoben werden.

 

Das angeführte Bundesprogramm, das sich seit Ende 2008 / Anfang 2009 in der Umsetzung befindet, wird voraussichtlich nicht dazu führen, dass der Betroffene Personenkreis die Voraussetzungen der Altfallregelung erfüllt. Dennoch ist das Bundesprogramm für diesen Personenkreis aber eine große Hilfe, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

 


Begründung:

 

In seiner Sitzung am 25.03.2009 beriet der Integrationsrat unter TOP 3 über den von der Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“ und dem Arbeitskreises „Toleranz und Bleiberecht Rheine“ vorgelegten Entwurf einer Resolution, die eine erweiterte Regelung des Bleiberechts für solche Flüchtlinge beinhaltet, die zwar die zeitlichen Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung nach § 104a Aufenthaltsgesetz , auch „Altfallregelung“ genannt, erfüllen, an weiteren Bedingungen dieses Gesetzes aber scheitern.

 

Zu Beginn der Sitzung des Integrationsrates referierte die Ausländerbehörde ausführlich über die derzeit aktuelle Bleiberechtsregelung nach § 104a AufenthG. Danach konnten in Rheine - bei 330 Anträgen - 185 auf den 31.12.2009 befristete vorläufige Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden. Die Weitergewährung der Aufenthaltserlaubnisse über die Befristung hinaus ist von vielen Voraussetzungen, vor allem aber im Regelfall von einer von öffentlicher Hilfe unabhängigen Lebensführung abhängig. Innerhalb der Berichterstattung wurde deutlich, dass dies in einer Vielzahl von Fällen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ungewiss ist.

Die Ausführungen der Ausländerbehörde sind als Anlage 1 beigefügt. 

 

Der Integrationsrat diskutierte die Resolution wie folgt:

 

 

Im Verlauf der Aussprache im Integrationsrat „… wird überwiegend Unverständnis über die gesetzgeberischen Vorgaben geäußert, insbesondere auch darüber, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II trotz der vom Gesetzgeber vorgegebenen Dauer der Arbeitszeiten von einem weiteren Bleiberecht ausgeschlossen werden können. Bedauert wird darüber hinaus, dass es nach dem derzeitigen Sachstand für 114 Personen zu einer Ablehnung eines dauernden Aufenthaltes bzw. zu einer Nichterteilung gekommen sei. Auch der Integrationsrat befürwortet eine fortlaufende Regelung anstelle einer Stichtagsregelung.

 

In diesem Zusammenhang wird daher eine erweiterte Fassung der Resolution angesprochen.“ (vgl. Niederschrift IR/018/2009, TOP 3 der Sitzung des Integrationsrates vom 25.03.2009)

 

Bezüglich der zuvor genannten 114 Personen, denen kein Aufenthaltsrecht erteilt werden konnte wird auf tlw. rechtskräftige Urteile verwiesen. Danach soll zumindest ein Teil dieser Personen in die entsprechenden Heimatländer zurückgeführt werden.

 

„Im Ergebnis spricht sich der Integrationsrat dafür aus, die vorliegende Fassung der durch die Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“ eingereichten Resolutionen dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der Resolution empfiehlt der Integrationsrat den Ratsfraktionen eine weitergehende Diskussion und ggfls. das Einbringen von zusätzlichen Aspekten innerhalb der Ratssitzung.“ (vgl. ebd, TOP 3)

 

Am 08.04.2009 sandte die Initiativgruppe Bleiberecht die dem Integrationsrat vorgelegte Resolution auch an die Bürgermeisterin und den Rat der Stadt mit der Bitte, die Resolution zur Lockerung der Bedingungen für ein Bleiberecht zu beschließen und an die maßgeblichen Stellen weiterzuleiten. Das Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der dem Integrationsrat, dem Rat und der Bürgermeisterin vorgelegte Resolutionstext ist gleichlautend einer Resolution, die der Rat der Stadt Münster am 11.02.2009 einstimmig beschloss (vgl. Bürgerinformationssystem der Stadt Münster A-R/003/2009).

 

Der Resolutionstext der Bleiberechtsinitiative Rheine ist nicht gleichlautend mit der vom Kreistag des Kreises Steinfurt gefassten Resolution. Die Resolution des Kreistages stellt neben einer Bleiberechtsregelung für Familien mit Kindern, Behinderten, Erwerbsunfähigen und Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, auch die Forderung nach einer konsequenten Abschiebung von Straftätern und die ausdrückliche Unterstützung der Arbeit der Ausländerbehörde in den Mittelpunkt des Appells an die Landesregierung. Die Kreistagsresolution ist als Anlage 3 angefügt.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag greift diese Gedanken der Kreistagsresolution nicht auf, weil aus Sicht der Verwaltung der eingereichte Resolutionsentwurf sich nicht ausdrücklich gegen die Abschiebung von Straftätern wendet. Dem Entwurf ist auch nicht zu entnehmen, dass die Arbeit der Ausländerbehörde nicht unterstützt werden soll.

 


Anlagen:

 

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