Betreff
Stadtsparkasse Rheine - Änderung der Satzung
Vorlage
301/09
Aktenzeichen
VV K-4.3-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates als Vertretung des Trägers der Stadtsparkasse Rheine die Änderung der Satzung.


Begründung:

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Sparkassengesetzes am 29. November 2008 sowie nachhaltigen Entwicklungen und sachlichen Erwägungen sind Änderungen der Satzung der Stadtsparkasse Rheine erforderlich bzw. sinnvoll.

 

Die beiden Sparkassen- und Giroverbände haben ein Satzungsmuster entwickelt, das die Änderungen berücksichtigt, die durch das neue Gesetz bedingt sind. Das gilt insbesondere für den Wegfall des Kreditausschusses als eigenständiges Organ und die Vertretungsregelung in § 6 SpkG NRW. Der Vorstand empfiehlt, die neue Satzung der Stadtsparkasse — wie schon in der Vergangenheit — an dem Satzungsmuster des Verbandes anzulehnen.

 

Da die Sparkasse mittlerweile deutlich weniger als 250 Dienstkräfte beschäftigt, dürfen die Mitarbeiter künftig nur zwei Bedienstetenvertreter in den Verwaltungsrat entsenden (§ 10 SpkG NRW). Auch diese Änderung ist berücksichtigt. Hinzu kommt für unser Haus die Alternative, dass der Verwaltungsrat künftig ein stellvertretendes Mitglied des Vorstandes bestellen kann.

 

Gemäß § 8 (2) d) SpkG NRW beschließt die Vertretung des Trägers über den Erlass und die Änderung der Sparkassensatzung nach Anhörung des Verwaltungsrates gern. § 15 (5) c) SpkG NRW. Anschließend muss die geänderte Satzung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

 

Die Satzung in ihrer neuen Fassung und das aktuell gültige Exemplar sind als Anlagen der Beschlussvorlage beigefügt.


Anlagen:

 

Satzung in ihrer neuen Fassung

aktuell gültige Fassung der Satzung