Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates als Vertretung des Trägers der Stadtsparkasse Rheine die Änderung der Satzung.
Begründung:
Mit dem
Inkrafttreten des neuen Sparkassengesetzes am 29. November 2008 sowie
nachhaltigen Entwicklungen und sachlichen Erwägungen sind Änderungen der Satzung
der Stadtsparkasse Rheine erforderlich bzw. sinnvoll.
Die beiden
Sparkassen- und Giroverbände haben ein Satzungsmuster entwickelt, das die
Änderungen berücksichtigt, die durch das neue Gesetz bedingt sind. Das gilt
insbesondere für den Wegfall des Kreditausschusses als eigenständiges Organ und
die Vertretungsregelung in § 6 SpkG NRW. Der Vorstand empfiehlt, die neue Satzung
der Stadtsparkasse — wie schon in der Vergangenheit — an dem Satzungsmuster des
Verbandes anzulehnen.
Da die
Sparkasse mittlerweile deutlich weniger als 250 Dienstkräfte beschäftigt,
dürfen die Mitarbeiter künftig nur zwei Bedienstetenvertreter in den
Verwaltungsrat entsenden (§ 10 SpkG NRW). Auch diese Änderung ist
berücksichtigt. Hinzu kommt für unser Haus die Alternative, dass der
Verwaltungsrat künftig ein stellvertretendes Mitglied des Vorstandes bestellen
kann.
Gemäß § 8 (2)
d) SpkG NRW beschließt die Vertretung des Trägers über den Erlass und die
Änderung der Sparkassensatzung nach Anhörung des Verwaltungsrates gern. § 15
(5) c) SpkG NRW. Anschließend muss die geänderte Satzung durch die
Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Die Satzung
in ihrer neuen Fassung und das aktuell gültige Exemplar sind als Anlagen der
Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen:
Satzung in ihrer neuen Fassung
aktuell gültige Fassung der Satzung