Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluß der Firma "Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH" für das Geschäftsjahr 2008 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Ergebnisverwendung c) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Vorlage
405/09
Aktenzeichen
II-1-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Firma „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Der Jahresabschluss 2008, abschließend mit einer Bilanzsumme von 106.821,41 EURO, wird in der vorgelegten, vom Wirtschaftsprüfer Konermann, 48431 Rheine, geprüften Form festgestellt.

 

b)    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5241,18 EURO wird zum Teil durch Entnahme der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 2845,07 EURO ausgeglichen.
Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 2396,11 EURO wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen und als Bilanzverlust ausgewiesen.

 

c)    Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt.

 


Begründung:

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es einer Beauftragung durch den Rat der Stadt.

 

zu a)  Der Jahresabschluss 2008 der Firma „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“ wurde von der Geschäftsführung erstellt und vom o.g. Wirtschaftprüfer geprüft, der den Bestätigungsvermerk auch für den Lagebericht erteilt hat.

 

zu b)  Der vorgelegte Jahresabschluss 2008 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5241,18 EURO ab. Dieser Fehlbetrag soll durch Entnahme der Zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 2845,07  EURO zum Teil ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Bilanzverlust in Höhe von 2396,11 EURO.

 

zu c)  Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

Der Aufsichtsrat wird in seiner nächsten Sitzung gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns prüfen.

 

Weitere Informationen können den Anlagen entnommen werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Unternehmensdaten

Anlage 2: Lagebericht 2008