Betreff
Widerspruch des FC Eintracht Rheine gegen die Gewährung einer Zuwendung für den Betrieb vereinseigener Anlagen (Rasen- und Platzpflege) für das Jahr 2006
Vorlage
208/06
Aktenzeichen
FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Widerspruch des FC Eintracht Rheine gegen die Abrechnung einer Zuwendung für Platzpflegekosten wird abgelehnt.


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 4. Mai 2006 legt der FC Eintracht Rheine (FCE) Widerspruch gegen den Bescheid über die Gewährung einer Zuwendung zum Betrieb vereinseigener Anlagen (Rasen- und Platzpflege) für das Jahr 2006 ein.

 

Gemäß  Ziffer 1.2 (Platzpflege) der zz. geltenden städtischen Sportförderrichtlinien werden Festbeträge als Zuschüsse für die Platzpflege gewährt. Diese Beträge belaufen sich zz. auf  3.000 € für ein Hauptfeld,  2.8000 € für ein Nebenfeld,

200 € für einen Tennisplatz und 90 € für einen Beachvolleyballplatz.

 

Die Zahl der zu fördernden vereinseigenen Plätze richtet sich nach der Anzahl der am Spielbetrieb beteiligten Mannschaften und den entsprechend der Spielklasse notwendigen Trainingseinheiten.

 

Bemessungsgrundlage für Großspielfelder (z.B. Fußball, Hockey etc.) sind die gemäß Anlage 2 dieser Förderrichtlinien aufgeführten Trainingseinheiten und Nutzungsstunden. Die Mindestbelegungszeit für einen Rasenplatz wird mit 12 Stunden pro Woche und für einen Tennenplatz mit 18 Stunden pro Woche festgesetzt.

 

Mit Bescheid vom 21. April 2006 wurde dem FC Eintracht Rheine die Förderhöhe und die dabei zu Grunde gelegte Berechnung mitgeteilt.

 

Nach der Bestandserhebung des LandesSportBundes verfügt der FCE über 1.190 Mitglieder, von denen 40,25% Jugendliche sind. Bei der Berechnung wird die mögliche Maximalförderung berücksichtigt.

 

Nach eigenen Angaben nehmen beim FCE folgende Mannschaften am Spielbetrieb teil:

 

5        Minikicker

12      E und F-Mannschaften

12      B,C, und D-Jugendmannschaften

2        A-Jugendmannschaften

2        Seniorenmannschaften Kreisklasse A-C

1        Landesligamannschaft

1        Oberligamannschaft

6        Alte-Herren-Mannschaften

 

 

Gemäß der u. a. Tabelle wurden die Gesamt-Wochentrainings- und Nutzungsstunden errechnet. Aufgrund der größeren Anzahl an Trainingseinheiten sind dabei höherklassig spielende Mannschaften berücksichtigt.

 

Trainingseinheiten und Nutzungsstunden/Woche/Spielklasse

 

Spielklasse

Trainings­einheit je Woche und Mann-
schaft

Nutzungs-
Stunden pro
Woche

Wettkampf-
Stunden pro
Woche

Gesamtnutzungs-stunden pro Woche

Zahl der
Mann­schaften

Belegungs­zeiten

Kinder-/
Jugend-Mann­schaften bis
F-Jugend

1

1,5

0,75

2,25

12

27

A-Jugend

2

3

0,75

3,75

2

7,50

B-, C-,
D-Jugend

 

 

 

3,75 x 0,75

12

33,75

Mini-Kicker

 

 

 

3,75 x 0,50

5

9,37

Kreisklasse
A - C

2

3

0,75

3,75

2

7,50

Bezirksliga

2

3

0,75

3,75

 

 

Landesliga

3

4,5

0,75

5,25

1

5,25

Verbandsliga

3

4,5

0,75

5,25

 

 

Oberliga

4

6

0,75

6,75

1

6,75

Bundesliga

6

8

1

9

 

 

Alte Herren

 

1,5

 

 

6

9,00

Freizeit-Mann-schaften

 

1,5

 

 

 

 

Schulnutzung (ohne Berücksichtigung)

 

1 Std. pro

Klasse im

Sommer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

106,12

 

Der FCE spielt ausschließlich auf Rasenplätzen. Wird die Gesamtnutzungszeit durch 12 Stunden (max. Bespielbarkeit eines Rasenplatzes) dividiert (106,12 : 12 = 8,84) errechnet sich die Anzahl der notwendigen Plätze. Für den FCE errechnen sich somit 9 Plätze.

 

Tatsächlich verfügt der FCE aber nur über 8 Großspielfelder.

 

Auf der Sportanlage Delsen befinden sich folgende Plätze:

 

Hauptfeld mit Tribüne

Vorfeld 1 (am Schießstand)

Vorfeld 2 (hinter Vorfeld 1 an der Ems)

Vorfeld 3 (an der Kläranlage)

Kleinspielfeld am Bahndamm

 

In der Anlage Uhlenhook:

 

Hauptfeld

Vorfeld 1

Vorfeld 2

 

Die Spielfelder wurden bei der Erstellung des Gutachtens „Sporttreiben in Rheine “ von einem Diplom-Geographen aufgenommen und vermessen.

 

In dem angegangenen Bescheid werden

 

2 Hauptfelder mit insgesamt                                     6.000,00 €

und 6 Vorfelder mit insgesamt                                16.800,00 €

 

berechnet.

 

 

Zu den vorgetragenen Sachverhalten des FCE im Widerspruch:

 

Das nicht den Mindestmaßen entsprechende Kleinspielfeld am Bahndamm wurde als vollwertiges Großspielfeld berechnet. Der Fußball- und Leichtathletik Verband Westfalen schreibt hier eine Mindestgröße von 90 x 60 m vor. Nach der o. a. Vermessung hat der Platz nur eine Spielfläche von 76 x 60 m.

 

Die höherklassig spielenden Mannschaften sind bereits bei der Berechnung der Trainings- und Nutzungszeiten mit einer höheren Stundenzahl pro Woche berücksichtigt (siehe oben).

 

Es können nicht 9 Plätze berechnet werden, wenn tatsächlich nur 8 vorhanden sind.

 

Sinn der Sportförderrichtlinien ist die Bezuschussung der Unterhaltung und Pflege von Großspielfeldern. Die Größe des Begleitgrünes  ist dabei unerheblich. Auch andere Vereine verfügen über große Rasenflächen (Beispiel: TV Jahn Rheine, Wassersportverein, Kanuclub, Paddelclub, RHTC, Hundesportvereine, Luftsportverein), die nicht gefördert werden. Es kann auch nicht angehen, dass ein Großspielfeld in mehrere kleine Felder unterteilt wird und dann jedes Kleinfeld mit den Zuschussbeträgen eines Vor- oder Hauptfeldes gefördert wird.

 

Nach Meinung der Verwaltung kann jeder Fußballverein nur über ein Hauptfeld verfügen, unabhängig von den darauf spielenden Mannschaften und deren Spielklassen.  Aufgrund der seinerzeit durchgeführten Fusion von Eintracht und VfB Rheine weicht die Verwaltung von diesem Grundsatz bereits dadurch ab, dass sowohl auf dem Delsen als auch im Uhlenhook je 1 Hauptfeld gefördert wird.

 

Die Verwaltung hat richtlinienkonform die Bezuschussung des FCE berechnet und dabei großes Fingerspitzengefühl gezeigt. Dem Widerspruch kann daher nicht abgeholfen werden.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Schreiben FC Eintracht Rheine vom 4. Mai 2006

Anlage 2:     Übersichtsplan Sportgelände Delsen

Anlage 3:     Anschreiben FC Eintracht e. V. vom 21. April 2006

Anlage 4:     Tabelle: Mannschaften beim FCE