Betreff
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
436/09
Aktenzeichen
VV K 4.2 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat nimmt die Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

 

In den Rahmenleitlinien „Ausführung des Haushaltsplanes“ sind unter Punkt 5.2 die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:

 

Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplan­mäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall

·       bei einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungs­ermächtigung nicht mehr als 50.000 €

·       bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungs­ermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und

·       bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungs­ermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansat­zes, maximal jedoch 150.000 €

betragen.

 

Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets ge­währleistet ist.

 

Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungs­ermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.

 

 

Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Die beigefügte Liste enthält die in den Jahren 2006, 2007 und 2008 von den Fachbereichen bzw. vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

 


Anlagen:

 

Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlung für die Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008