Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt die
Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
zur Kenntnis.
Begründung:
In den Rahmenleitlinien „Ausführung des Haushaltsplanes“ sind unter Punkt 5.2 die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:
Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige
Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten
als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
·
bei einer
außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung
oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €
·
bei einer
überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung
oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht
mehr als 50.000 € und
·
bei einer
überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung
oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens
10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €
betragen.
Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit die Deckung der
Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den
Budgets des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die
Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in
vorbehalten.
Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Die beigefügte Liste enthält die in den Jahren 2006, 2007 und 2008 von den Fachbereichen bzw. vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlung für die Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008