Betreff
Neue Vertragsgestaltung des Personalkostenzuschusses für die Beratungsstelle für Suchtkranke des Caritasverbandes Rheine
Vorlage
327/09
Aktenzeichen
FB 2/5020-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt, den Vertrag über den Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle für Suchtkranke des Caritasverbandes Rheine, wie er als Anlage 1 und 2 dieser Vorlage beigefügt ist, mit dem Caritasverband Rheine für die Zeit ab 1. Januar 2009 abzuschließen.

 


Begründung:

 

Die ambulante Suchtkrankenberatung des Caritasverbandes Rheine existiert seit 1969. Sie bietet seither Hilfe bei Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen bzw. pathologischem Glücksspielverhalten. Das Angebot richtet sich an die Betroffenen, deren Angehörige oder an das soziale Umfeld.

 

Die Stadt Rheine bezuschusst die Suchtkrankenberatungsstelle im Rahmen der Durchführung allgemeiner sozialer Aufgaben seit 1982. Im Jahre 1994 löste die vertraglich geregelte Bezuschussung der Personalkosten die vorgenannte Bezuschussung ab. Aufgrund dieser vertraglichen Vereinbarung bezuschusst die Stadt Rheine seit 1994 2,5 Stellen der Suchkrankenberatung.

Die vertraglich geregelten Zuwendungen betragen 50 % der als förderungsfähig anerkannten Personalkosten nach Abzug der Personalkostenzuwendungen Dritter, Sachkosten werden bisher pauschal mit 10 % der anerkannten Personalkosten abgegolten. Im Budget 2210 stehen die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Die Personalkostenzuschüsse für die 2,5 Fachkräfte wurden nach Abzug der Zuschüsse Dritter ermittelt. Bislang erhielt der Caritasverband Rheine vom Kreis Steinfurt eine Förderung von 97.040,00 € und eine Landesförderung von 20.500,00 €. Ab 2008 erhält die Beratungsstelle einen weiteren Landeszuschuss von 12.000,00 € für die Beratung von Spielern (Grundförderung Spieler).

 

Der Kreisausschuss hat am 20. Oktober 2008 eine neue Finanzierung der Sucht- und Drogenberatung im Kreis Steinfurt mit folgenden Eckpunkten beschlossen (Details sind der Anlage 3 der Vorlage zu entnehmen):

 

a)        Finanzmittel

        Die bisher im Kreishaushalt veranschlagte Fördersumme für die Finanzierung der Drogenberatungsstellen in den vier Sektoren wird nicht überschritten.

 

b)        Neustrukturierung der Angebote
Die Angebotsstruktur im Kreisgebiet sollte gleichmäßiger verteilt werden.

 

c)        Abgrenzung zu fremdfinanzierter Leistungserbringung
Die bisherige Fördersystematik des Kreises sah eine teilweise erhebliche Eigenbeteiligung der Träger vor. Zur Finanzierung dieses Eigenanteils waren die Träger gezwungen, mit dem vom Kreis Steinfurt bzw. über Landesmittel finanzierten Personal auch Leistungen für Dritte zu erbringen, über die wiederum eine Refinanzierung gegeben war. Darüber hinaus erhielten die Träger zusätzlich kommunale Förderungen, wie z. B. auch die Suchtberatung des Caritasverbandes Rheine von der Stadt Rheine.
Um zukünftig Aufgaben- und Kostentransparenz zu erreichen, erfolgt ab 2009 eine 100-%-Personalkostenerstattung zuzüglich 20 % Overhead- und Sachkostenerstattung für das vertraglich vereinbarte Personal durch den Kreis Steinfurt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die geänderte Kreisförderung für die Suchtkrankenberatung des Caritasverbandes Rheine zur Folge hat, dass von den bislang 2,25 geförderten Stellen nur noch 1,53 Stellen zu 100 % gefördert werden.

 

Aufgrund dieser geänderten Verteilung der Mittel im Kreis Steinfurt erhält der Caritasverband Rheine einen um 14.724,00 € verminderten Zuschuss seitens des Kreises Steinfurt inklusive der Landesmittel für die Grundförderung.

 

Das neue Finanzierungssystem des Kreises Steinfurt erfordert eine Anpassung der städtischen Zuwendungen, da eine städtische Förderung sich zukünftig nicht mehr auf die vom Kreis Steinfurt zu 100 % geförderten 1,53 Stellen beziehen kann (Doppelfinanzierung ist auszuschließen).

 

Eine Kündigung des Vertrages erfolgte bereits im Jahre 2003, da zu diesem Zeitpunkt die Auswirkungen der Kürzungen der Landesförderung nicht absehbar waren.

 

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mehrfach mit dem Caritasverband Rheine Gespräche über die örtlichen Besonderheiten der Suchtkrankenberatung geführt.

 

Ziel des Caritasverbandes Rheine war es, nicht noch zusätzlich zu den durch die Umschichtungen auf Kreisebene eingetretenen Kürzungen von 14.724,00 € weitere Finanzierungsmittel für die Suchtberatungsstelle zu verlieren, um auch zukünftig für Rheine ein fachlich optimiertes Hilfe- und Stützangebot vorhalten zu können.

 

Der Caritasverband und die Verwaltung verständigten sich darauf, die städtischen Haushaltsmittel zur teilweisen Finanzierung der lokalen Suchtpräventionsarbeit mit 0,25 Stellenanteil sowie der Sucht- und Spielerberatung mit dem Schwerpunkt Pathologisches Glücksspiel mit 0,42 Stellenanteil einzusetzen.

 

Um in der bisherigen Förderungssystematik der Personalkostenzuschüsse zu verbleiben, schlägt die Verwaltung eine 70-%-Förderung der als förderungsfähig anerkannten Personalkosten nach Abzug der Zuschüsse Dritter (hier z. B. Landeszuschuss 12.000,00 € für die Spielerberatung) für die vg. 0,67 Stellenanteile (0,42 Allgemeine Sucht- und Spielerberatung mit dem Schwerpunkt Pathologisches Glücksspiel und 0,25 Stellenanteil Lokale Präventionsarbeit) vor. Daraus ergibt sich anhand der aktuellen Zahlen ein städtischer Zuschuss für das Jahr 2009 von ca. 18.695,70 €. Die vorgeschlagene Regelung erfolgt mit dem Einvernehmen des Caritasverbandes Rheine.

 

Die zukünftige Personalkostenbezuschussungsstruktur stellt sich wie folgt dar:

 

1,53 Stellen                    100-%-Finanzierung durch den Kreis Steinfurt

0,67 Stellen                    70-%-Finanzierung durch die Stadt Rheine nach Abzug der Landesförderung sowie der Anteile der Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen

0,3 Stellen                      Finanzierung durch den Caritasverband Rheine

 

Festzuhalten ist, dass durch die geänderte prozentuale städtische Förderung (von

50 % auf 70 %) der 0,67 Stellenanteile anstatt der früheren 2,5 Stellenanteile der städtische Zuschuss praktisch wie bisher bestehen bleibt und der Caritasverband Rheine aufgrund der neuen Landeszuschüsse für Spieler die bisherige Gesamtfinanzierung der Suchtberatung erreicht.

 

Die notwendige Anpassung der Leistungsbeschreibung der Suchtberatung für die städtisch geförderten 0,67 Stellenanteile liegt als Anlage 2 bei.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Vertrag zwischen Stadt Rheine und Caritasverband Rheine e. V.

Anlage 2 -  Angepasste Leistungsbeschreibungen der Suchtberatung

Anlage 3 -  Vorlage und Beschluss des Kreissozialausschusses vom 20. Oktober 2008 zur Finanzierung und Zusammenarbeit in der Sucht- und Drogenberatungs­­stelle des Kreises Steinfurt für die Jahres 2009 - 2013